iQ Power AG gibt Details der zu begebenden Wandelschuldverschreibung bekannt
iQ Power AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
14.11.2011 19:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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iQ Power AG gibt Details der zu begebenden Wandelschuldverschreibung
bekannt
- Volumen von bis zu EUR 5,6 Mio.
- Wandlungspreis von EUR 0,048; Stückelung EUR 5.000; Zinscoupon 8% p.a.
- Attraktive Ausstattung mit Put-Option und Sicherheiten
- Finanzmittel werden zur Erhöhung des Betriebskapitals sowie für
Investitionen in den Ausbau des Batteriefertigungs- und
Bleirecyclingwerkes in Bosnien Herzegowina eingesetzt
Zug/Schweiz, 14. November 2011 - Die iQ Power AG (ISIN: CH0020609688,
WKN: A0DQVL, Symbol: IQPB), Entwickler und Vermarkter von
umweltfreundlichen und technologisch führenden Starterbatterien für
Kraftfahrzeuge, gibt heute die geplante Begebung einer
Wandelschuldverschreibung bekannt.
Der Verwaltungsrat der iQ Power AG hat durch die Beschlüsse vom 21.
September 2011 und vom 14. November 2011 die Rahmenbedingungen für die
Begebung einer Wandelschuldverschreibung festgelegt. Der Umfang beläuft
sich auf maximal EUR 5,6 Mio. Die Stückelung der Wandelschuldverschreibung
beträgt EUR 5.000 oder ein Mehrfaches davon und wird nominal ausgegeben.
Daraus ergeben sich insgesamt 1.120 Wandelobligationen, welche von den
Aktionären im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung an der iQ Power AG
vorweggezeichnet werden können. Bei einer Gesamtanzahl von 456.878.276
Namenaktien ermächtigt der Besitz von 407.928 Namenaktien der Gesellschaft
zur Zeichnung einer Wandelobligation zu einem Betrag von EUR 5.000.
Bestehenden Aktionären wird für die Zeichnung der Wandelschuldverschreibung
ein Vorwegzeichnungsrecht eingeräumt. Die Zeichnungsfrist, in der die
Aktionäre ihr Recht zur Vorwegzeichnung ausüben können, wird
voraussichtlich auf den Zeitraum vom 21. November 2011 bis einschließlich
zum 2. Dezember 2011 festgelegt werden. Für die Berechnung der Anzahl der
den Aktionären zustehenden Vorwegzeichnungsrechte ist der Bestand an
Namenaktien am 18. November 2011 nach Börsenschluss maßgeblich. Bestehende
Aktionäre können zusätzlich Anteile an der Wandelschuldverschreibung
beantragen, die über die ihnen zustehenden Vorwegzeichnungsrechte
hinausgehen. Eine Zuteilung der über die bestehenden Vorwegzeichnungsrechte
hinausgehenden Anteile an der Wandelschuldverschreibung erfolgt lediglich,
wenn das Vorwegzeichnungsangebot durch die bestehenden Aktionäre nicht
vollständig in Anspruch genommen wird. Ein Anspruch auf die Zuteilung von
Anteilen der Wandelschuldverschreibung, der über die zugeteilten
Vorwegzeichnungsrechte hinausgeht, besteht jedoch nicht.
Ein börslicher Handel für die Vorwegzeichnungsrechte findet nicht statt.
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, eventuelle aufgrund des
Vorwegzeichnungsrechtsangebotes nicht bezogene Wandelobligationen während
und nach der Vorwegzeichnungsfrist zu denselben Bedingungen interessierten
Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung anzubieten.
Sämtliche Wandelobligationen können jederzeit bis einschließlich 31.
Dezember 2016 unter Berücksichtigung der Wandlungsbedingungen gewandelt
werden. Der Wandlungspreis beträgt 0,048 Euro. Entsprechend kann eine
Wandelobligation von EUR 5.000 in 104.166 Namenaktien der Gesellschaft mit
einem Nominalwert von CHF 0,03 gewandelt werden.
Der Zins der Wandelschuldverschreibung beträgt 8% p.a. und wird jeweils
halbjährlich per 30. Juni und 31. Dezember (erstmals per 30. Juni 2012)
abgerechnet und voraussichtlich innerhalb von 20 Bankarbeitstagen nach dem
jeweiligen Zinstermin ausgezahlt.
Die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung der Wandelschuldverschreibung
durch die Gesellschaft ist ausgeschlossen. Mit Ablauf der Laufzeit am 31.
Dezember 2016 werden sämtliche nicht gewandelten Wandelobligationen
spätestens bis zum 20. Januar 2017 zurückgezahlt.
Allen Wandelschuldverschreibungsgläubigern wird eine 'Put-Option'
eingeräumt. Diese berechtigt per 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014 und
31. Dezember 2015 die Rückzahlung der Wandelobligationen von der iQ Power
AG zu verlangen. Zusätzlich kann die Rückzahlung der Wandelobligationen
auch aufgrund eines Delistings im Regulierten Markt, bei Vorliegen eines
Kontrollwechsels oder bei der Durchführung einer künftigen Kapitalmaßnahme,
bei welcher der Ausgabepreis je Aktie unter EUR 0,045 liegt, gefordert
werden.
Zudem wird den Wandelschuldverschreibungsgläubigern ein Dividendenausgleich
eingeräumt, falls während der Laufzeit der Wandelschuldverschreibung eine
Dividende durch die iQ Power AG ausgeschüttet werden sollte. Die Höhe
richtet sich nach der Anzahl der Aktien, die im Falle einer Umwandlung der
Wandelobligationen in Aktien dem Aktionär zustehen würde.
Zur Besicherung der Wandelschuldverschreibung verpflichtet sich die iQ
Power AG, 30,9 Prozent der Aktien an der iQ Power Asia Inc. und über die
nächsten 5 Jahre insgesamt 51 Prozent der zu erwerbenden Anteile am neu zu
gründenden Unternehmen zur Batteriefertigung und Bleirecycling in
Bosnien-Herzegowina als Sicherheit zu verpfänden.
Die durch die Begebung der Wandelschuldverschreibung neu generierten
finanziellen Mittel sollen vorrangig zur Erhöhung des Betriebskapitals
sowie für Investitionen zum Ausbau des Batteriefertigungs- und
Bleirecyclingwerkes in Bosnien-Herzegowina eingesetzt werden. Dadurch kann
die Batteriefertigungskapazität deutlich gesteigert werden. Gleichzeitig
können Preisschwankungen des Bleis, dem Hauptkostentreiber bei der
Batterieproduktion, besser abgefangen und Kostensenkungen realisiert
werden.
Die Transaktion wurde durch die Steubing AG als Advisor begleitet. Der
Emissionsprospekt gemäß Art. 652a in Verbindung mit Art. 1156 des
Schweizerischen Obligationenrechts mit detaillierten Informationen zur
Ausgabe der Wandelschuldverschreibung sowie alle erforderlichen Formulare
werden am 16. November 2011 auf der Unternehmenshomepage unter
www.iqpower.com bereitgestellt. Nach Ablauf des
Vorwegzeichnungsrechtsangebotes werden nicht bezogene Wandelobligationen zu
denselben Bedingungen interessierten Investoren im Rahmen einer
Privatplatzierung angeboten.
Der Verwaltungsrat
Über iQ POWER
Die iQ POWER AG ist Entwickler und Anbieter neuartiger Starterbatterien für
Kraftfahrzeuge. Die Produkte sind technologisch führend, zeichnen sich aus
durch höhere Effizienz, sind umweltfreundlich und leichter. Das Unternehmen
entwickelte unter anderem die erste durch Software gesteuerte, intelligente
Autobatterie der Welt. Ergänzt wird das Spektrum der Aktivitäten durch
Industriebatterien sowie Systemlösungen für elektrisches Energiemanagement
in Fahrzeugen.
Operativer Teil des Unternehmens ist die iQ POWER GmbH in Chemnitz. Sie ist
100%ige Tochter der iQ POWER AG mit Sitz in Zug (Schweiz). Als
Aktiengesellschaft ist die iQ POWER AG börsennotiert. Die Wertpapiere des
Unternehmens werden am Geregelten Markt (General Standard) der Deutschen
Börse Frankfurt gehandelt, im Freiverkehr an den Börsenplätzen Berlin,
Düsseldorf, München und Stuttgart sowie über XETRA (ISIN: CH0020609688,
WKN: A0DQVL, IQPB).
Unternehmenskontakt:
iQ Power AG
Metallstraße 9
CH-6304 Zug
Tel.: +41(0)417680363
Fax: +41(0)417680368
info@iqpower.com
www.iqpower.com
Investor Relations Kontakt:
GFEI Aktiengesellschaft
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt am Main
Tel: +49(0)69 74 30 37 00
Fax: +49(0)69 74 30 37 22
iQPower@gfei.de
www.gfei.de
14.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: iQ Power AG
Metallstrasse 9
6304 Zug
Schweiz
Telefon: +41 41 7680360
Fax: +41 41 768 03 68
E-Mail: investor-relations@iqpower.com
Internet: www.iqpower.com
ISIN: CH0020609688
WKN: A0DQVL
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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iQ Power AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
14.11.2011 19:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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iQ Power AG gibt Details der zu begebenden Wandelschuldverschreibung
bekannt
- Volumen von bis zu EUR 5,6 Mio.
- Wandlungspreis von EUR 0,048; Stückelung EUR 5.000; Zinscoupon 8% p.a.
- Attraktive Ausstattung mit Put-Option und Sicherheiten
- Finanzmittel werden zur Erhöhung des Betriebskapitals sowie für
Investitionen in den Ausbau des Batteriefertigungs- und
Bleirecyclingwerkes in Bosnien Herzegowina eingesetzt
Zug/Schweiz, 14. November 2011 - Die iQ Power AG (ISIN: CH0020609688,
WKN: A0DQVL, Symbol: IQPB), Entwickler und Vermarkter von
umweltfreundlichen und technologisch führenden Starterbatterien für
Kraftfahrzeuge, gibt heute die geplante Begebung einer
Wandelschuldverschreibung bekannt.
Der Verwaltungsrat der iQ Power AG hat durch die Beschlüsse vom 21.
September 2011 und vom 14. November 2011 die Rahmenbedingungen für die
Begebung einer Wandelschuldverschreibung festgelegt. Der Umfang beläuft
sich auf maximal EUR 5,6 Mio. Die Stückelung der Wandelschuldverschreibung
beträgt EUR 5.000 oder ein Mehrfaches davon und wird nominal ausgegeben.
Daraus ergeben sich insgesamt 1.120 Wandelobligationen, welche von den
Aktionären im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung an der iQ Power AG
vorweggezeichnet werden können. Bei einer Gesamtanzahl von 456.878.276
Namenaktien ermächtigt der Besitz von 407.928 Namenaktien der Gesellschaft
zur Zeichnung einer Wandelobligation zu einem Betrag von EUR 5.000.
Bestehenden Aktionären wird für die Zeichnung der Wandelschuldverschreibung
ein Vorwegzeichnungsrecht eingeräumt. Die Zeichnungsfrist, in der die
Aktionäre ihr Recht zur Vorwegzeichnung ausüben können, wird
voraussichtlich auf den Zeitraum vom 21. November 2011 bis einschließlich
zum 2. Dezember 2011 festgelegt werden. Für die Berechnung der Anzahl der
den Aktionären zustehenden Vorwegzeichnungsrechte ist der Bestand an
Namenaktien am 18. November 2011 nach Börsenschluss maßgeblich. Bestehende
Aktionäre können zusätzlich Anteile an der Wandelschuldverschreibung
beantragen, die über die ihnen zustehenden Vorwegzeichnungsrechte
hinausgehen. Eine Zuteilung der über die bestehenden Vorwegzeichnungsrechte
hinausgehenden Anteile an der Wandelschuldverschreibung erfolgt lediglich,
wenn das Vorwegzeichnungsangebot durch die bestehenden Aktionäre nicht
vollständig in Anspruch genommen wird. Ein Anspruch auf die Zuteilung von
Anteilen der Wandelschuldverschreibung, der über die zugeteilten
Vorwegzeichnungsrechte hinausgeht, besteht jedoch nicht.
Ein börslicher Handel für die Vorwegzeichnungsrechte findet nicht statt.
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, eventuelle aufgrund des
Vorwegzeichnungsrechtsangebotes nicht bezogene Wandelobligationen während
und nach der Vorwegzeichnungsfrist zu denselben Bedingungen interessierten
Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung anzubieten.
Sämtliche Wandelobligationen können jederzeit bis einschließlich 31.
Dezember 2016 unter Berücksichtigung der Wandlungsbedingungen gewandelt
werden. Der Wandlungspreis beträgt 0,048 Euro. Entsprechend kann eine
Wandelobligation von EUR 5.000 in 104.166 Namenaktien der Gesellschaft mit
einem Nominalwert von CHF 0,03 gewandelt werden.
Der Zins der Wandelschuldverschreibung beträgt 8% p.a. und wird jeweils
halbjährlich per 30. Juni und 31. Dezember (erstmals per 30. Juni 2012)
abgerechnet und voraussichtlich innerhalb von 20 Bankarbeitstagen nach dem
jeweiligen Zinstermin ausgezahlt.
Die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung der Wandelschuldverschreibung
durch die Gesellschaft ist ausgeschlossen. Mit Ablauf der Laufzeit am 31.
Dezember 2016 werden sämtliche nicht gewandelten Wandelobligationen
spätestens bis zum 20. Januar 2017 zurückgezahlt.
Allen Wandelschuldverschreibungsgläubigern wird eine 'Put-Option'
eingeräumt. Diese berechtigt per 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014 und
31. Dezember 2015 die Rückzahlung der Wandelobligationen von der iQ Power
AG zu verlangen. Zusätzlich kann die Rückzahlung der Wandelobligationen
auch aufgrund eines Delistings im Regulierten Markt, bei Vorliegen eines
Kontrollwechsels oder bei der Durchführung einer künftigen Kapitalmaßnahme,
bei welcher der Ausgabepreis je Aktie unter EUR 0,045 liegt, gefordert
werden.
Zudem wird den Wandelschuldverschreibungsgläubigern ein Dividendenausgleich
eingeräumt, falls während der Laufzeit der Wandelschuldverschreibung eine
Dividende durch die iQ Power AG ausgeschüttet werden sollte. Die Höhe
richtet sich nach der Anzahl der Aktien, die im Falle einer Umwandlung der
Wandelobligationen in Aktien dem Aktionär zustehen würde.
Zur Besicherung der Wandelschuldverschreibung verpflichtet sich die iQ
Power AG, 30,9 Prozent der Aktien an der iQ Power Asia Inc. und über die
nächsten 5 Jahre insgesamt 51 Prozent der zu erwerbenden Anteile am neu zu
gründenden Unternehmen zur Batteriefertigung und Bleirecycling in
Bosnien-Herzegowina als Sicherheit zu verpfänden.
Die durch die Begebung der Wandelschuldverschreibung neu generierten
finanziellen Mittel sollen vorrangig zur Erhöhung des Betriebskapitals
sowie für Investitionen zum Ausbau des Batteriefertigungs- und
Bleirecyclingwerkes in Bosnien-Herzegowina eingesetzt werden. Dadurch kann
die Batteriefertigungskapazität deutlich gesteigert werden. Gleichzeitig
können Preisschwankungen des Bleis, dem Hauptkostentreiber bei der
Batterieproduktion, besser abgefangen und Kostensenkungen realisiert
werden.
Die Transaktion wurde durch die Steubing AG als Advisor begleitet. Der
Emissionsprospekt gemäß Art. 652a in Verbindung mit Art. 1156 des
Schweizerischen Obligationenrechts mit detaillierten Informationen zur
Ausgabe der Wandelschuldverschreibung sowie alle erforderlichen Formulare
werden am 16. November 2011 auf der Unternehmenshomepage unter
www.iqpower.com bereitgestellt. Nach Ablauf des
Vorwegzeichnungsrechtsangebotes werden nicht bezogene Wandelobligationen zu
denselben Bedingungen interessierten Investoren im Rahmen einer
Privatplatzierung angeboten.
Der Verwaltungsrat
Über iQ POWER
Die iQ POWER AG ist Entwickler und Anbieter neuartiger Starterbatterien für
Kraftfahrzeuge. Die Produkte sind technologisch führend, zeichnen sich aus
durch höhere Effizienz, sind umweltfreundlich und leichter. Das Unternehmen
entwickelte unter anderem die erste durch Software gesteuerte, intelligente
Autobatterie der Welt. Ergänzt wird das Spektrum der Aktivitäten durch
Industriebatterien sowie Systemlösungen für elektrisches Energiemanagement
in Fahrzeugen.
Operativer Teil des Unternehmens ist die iQ POWER GmbH in Chemnitz. Sie ist
100%ige Tochter der iQ POWER AG mit Sitz in Zug (Schweiz). Als
Aktiengesellschaft ist die iQ POWER AG börsennotiert. Die Wertpapiere des
Unternehmens werden am Geregelten Markt (General Standard) der Deutschen
Börse Frankfurt gehandelt, im Freiverkehr an den Börsenplätzen Berlin,
Düsseldorf, München und Stuttgart sowie über XETRA (ISIN: CH0020609688,
WKN: A0DQVL, IQPB).
Unternehmenskontakt:
iQ Power AG
Metallstraße 9
CH-6304 Zug
Tel.: +41(0)417680363
Fax: +41(0)417680368
info@iqpower.com
www.iqpower.com
Investor Relations Kontakt:
GFEI Aktiengesellschaft
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt am Main
Tel: +49(0)69 74 30 37 00
Fax: +49(0)69 74 30 37 22
iQPower@gfei.de
www.gfei.de
14.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: iQ Power AG
Metallstrasse 9
6304 Zug
Schweiz
Telefon: +41 41 7680360
Fax: +41 41 768 03 68
E-Mail: investor-relations@iqpower.com
Internet: www.iqpower.com
ISIN: CH0020609688
WKN: A0DQVL
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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