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DGAP-Adhoc: KION GROUP AG beschließt weiteren Erwerb eigener Aktien (deutsch)

Veröffentlicht am 08.09.2014, 10:04
Aktualisiert 08.09.2014, 10:06
DGAP-Adhoc: KION GROUP AG beschließt weiteren Erwerb eigener Aktien (deutsch)

KION GROUP AG beschließt weiteren Erwerb eigener Aktien

KION GROUP AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

08.09.2014 10:04

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Wiesbaden, 8. September 2014. Der Vorstand der KION GROUP AG, Wiesbaden

(ISIN DE000KGX8881), hat heute beschlossen, von der am 13. Juni 2013 von

der Hauptversammlung der Gesellschaft erteilten Ermächtigung zum weiteren

Erwerb eigener Aktien für die Ausgabe im Rahmen eines

Mitarbeiterbeteiligungsprogramms Gebrauch zu machen. Eine Zustimmung des

Aufsichtsrats ist nicht erforderlich.

Der Erwerb erfolgt durch die KION GROUP AG. Die Gesellschaft hält zur Zeit

200.000 eigene Stückaktien. Diese sowie die weiteren zu erwerbenden eigenen

Aktien sollen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur KION GROUP AG

oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, im Rahmen eines

Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zum Erwerb angeboten werden können. Dies

ist ein nach Hauptversammlungsermächtigung zulässiger Verwendungszweck.

Der Erwerb soll über die Börse erfolgen und in Übereinstimmung mit den

Vorgaben der Art. 4-6 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom

22. Dezember 2003 (im Folgenden: "Verordnung") durchgeführt werden.

Insgesamt sollen in einem Zeitraum vom 10. September 2014 bis zum 15.

Oktober 2014 im Rahmen eines Rückkaufprogramms bis zu 51.000 Stückaktien an

der KION GROUP AG (das entspricht ca. 0,052% des Grundkapitals) erworben

werden. Das Rückkaufprogramm wird im Auftrag der KION GROUP AG von der

Deutsche Bank AG durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen über die

Ausführung des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und

unbeeinflusst von der KION GROUP AG treffen wird. Deutsche Bank AG wird

sich gegenüber der KION GROUP AG verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß

Art. 5 der Verordnung einzuhalten. Unbeschadet der sich daraus ergebenden

Beschränkungen darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne

Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der

Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem

vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der

Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag des jeweiligen Rückerwerbs um nicht

mehr als 10% über- bzw. um nicht mehr als 20% unterschreiten.

Die Gesellschaft wird für alle im Rahmen des Rückkaufprogramms ausgeführten

Transaktionen jeweils wöchentlich die in Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 der

Verordnung genannten Informationen auf ihrer Internetseite

(www.kiongroup.com) im Bereich "Investor Relations" bekanntgeben.

Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,

jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Weitere Informationen für Medienvertreter

Frank Brandmaier

Leiter Corporate Media Relations

Telefon +49 (0)611.770-752

frank.brandmaier@kiongroup.com

Weitere Informationen für Investoren

Frank Herzog

Leiter Corporate Finance

Telefon +49 (0) 611.770-303

E-Mail frank.herzog@kiongroup.com

08.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: KION GROUP AG

Abraham-Lincoln-Str. 21

65189 Wiesbaden

Deutschland

Telefon: +49 (0)611 770-0

Fax: +49 (0)611 770-690

E-Mail: info@kiongroup.com

Internet: www.kiongroup.com

ISIN: DE000KGX8881

WKN: KGX888

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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