KION GROUP AG beschließt weiteren Erwerb eigener Aktien
KION GROUP AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
08.09.2014 10:04
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Wiesbaden, 8. September 2014. Der Vorstand der KION GROUP AG, Wiesbaden
(ISIN DE000KGX8881), hat heute beschlossen, von der am 13. Juni 2013 von
der Hauptversammlung der Gesellschaft erteilten Ermächtigung zum weiteren
Erwerb eigener Aktien für die Ausgabe im Rahmen eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms Gebrauch zu machen. Eine Zustimmung des
Aufsichtsrats ist nicht erforderlich.
Der Erwerb erfolgt durch die KION GROUP AG. Die Gesellschaft hält zur Zeit
200.000 eigene Stückaktien. Diese sowie die weiteren zu erwerbenden eigenen
Aktien sollen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur KION GROUP AG
oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, im Rahmen eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zum Erwerb angeboten werden können. Dies
ist ein nach Hauptversammlungsermächtigung zulässiger Verwendungszweck.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen und in Übereinstimmung mit den
Vorgaben der Art. 4-6 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom
22. Dezember 2003 (im Folgenden: "Verordnung") durchgeführt werden.
Insgesamt sollen in einem Zeitraum vom 10. September 2014 bis zum 15.
Oktober 2014 im Rahmen eines Rückkaufprogramms bis zu 51.000 Stückaktien an
der KION GROUP AG (das entspricht ca. 0,052% des Grundkapitals) erworben
werden. Das Rückkaufprogramm wird im Auftrag der KION GROUP AG von der
Deutsche Bank AG durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen über die
Ausführung des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und
unbeeinflusst von der KION GROUP AG treffen wird. Deutsche Bank AG wird
sich gegenüber der KION GROUP AG verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß
Art. 5 der Verordnung einzuhalten. Unbeschadet der sich daraus ergebenden
Beschränkungen darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der
Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der
Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag des jeweiligen Rückerwerbs um nicht
mehr als 10% über- bzw. um nicht mehr als 20% unterschreiten.
Die Gesellschaft wird für alle im Rahmen des Rückkaufprogramms ausgeführten
Transaktionen jeweils wöchentlich die in Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 der
Verordnung genannten Informationen auf ihrer Internetseite
(www.kiongroup.com) im Bereich "Investor Relations" bekanntgeben.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
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frank.brandmaier@kiongroup.com
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