Lotto24 AG: Lotto24 AG erhält Erlaubnis für den Lotterievertrieb im Internet
Lotto24 AG / Schlagwort(e): Zulassungsgenehmigung
24.09.2012 21:12
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Lotto24 AG erhält Erlaubnis für den Lotterievertrieb im Internet
Die Lotto24 AG hat als eines der ersten privaten deutschen Unternehmen eine
Erlaubnis für den Vertrieb staatlicher Lotterien im Internet erhalten. Die
Erlaubnis gilt bundesweit für fünf Jahre. Ausgenommen hiervon sind
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Der neue
Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) wurde in Nordrhein-Westfalen
noch nicht ratifiziert. In Schleswig-Holstein ist nach dem dortigen
Glücksspielgesetz die Vermittlung auch ohne Genehmigung zulässig.
Die jetzt erteilte Erlaubnis enthält Nebenbestimmungen, die die
Geschäftsentwicklung erschweren, insbesondere restriktive Anforderungen an
den Jugendschutz und einen Zwang zur Abgabe von Spielscheinen im Bundesland
des jeweiligen Spielers. Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese
Beschränkungen gleichermaßen für andere Marktteilnehmer gelten werden.
Für die Bewerbung des Angebots der Lotto24 sind zusätzliche behördliche
Erlaubnisse erforderlich. Bundesweite Werbung im Internet und Fernsehen
kann voraussichtlich erst nach Inkrafttreten des GlüÄndStV in
Nordrhein-Westfalen erfolgen. Die Gesellschaft rechnet damit, dass dies im
Laufe des Novembers 2012 der Fall sein wird.
Sobald die in den Nebenbestimmungen aufgestellten Voraussetzungen für die
Online-Vermittlung geschaffen und die für die Vermittlung benötigten
Online-Schnittstellen in den jeweiligen Bundesländern verfügbar sind, wird
Lotto24 ihren Internetvertrieb schnellstmöglich bundesweit ausweiten.
24.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lotto24 AG
Neuer Wall 63
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 8 222 39 0
Fax: +49 (0)40 8 222 39 70
E-Mail: ir@lotto24.de
Internet: www.lotto24-ag.de
ISIN: DE000LTT0243
WKN: LTT024
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Lotto24 AG erhält Erlaubnis für den Lotterievertrieb im Internet
Die Lotto24 AG hat als eines der ersten privaten deutschen Unternehmen eine
Erlaubnis für den Vertrieb staatlicher Lotterien im Internet erhalten. Die
Erlaubnis gilt bundesweit für fünf Jahre. Ausgenommen hiervon sind
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Der neue
Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) wurde in Nordrhein-Westfalen
noch nicht ratifiziert. In Schleswig-Holstein ist nach dem dortigen
Glücksspielgesetz die Vermittlung auch ohne Genehmigung zulässig.
Die jetzt erteilte Erlaubnis enthält Nebenbestimmungen, die die
Geschäftsentwicklung erschweren, insbesondere restriktive Anforderungen an
den Jugendschutz und einen Zwang zur Abgabe von Spielscheinen im Bundesland
des jeweiligen Spielers. Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese
Beschränkungen gleichermaßen für andere Marktteilnehmer gelten werden.
Für die Bewerbung des Angebots der Lotto24 sind zusätzliche behördliche
Erlaubnisse erforderlich. Bundesweite Werbung im Internet und Fernsehen
kann voraussichtlich erst nach Inkrafttreten des GlüÄndStV in
Nordrhein-Westfalen erfolgen. Die Gesellschaft rechnet damit, dass dies im
Laufe des Novembers 2012 der Fall sein wird.
Sobald die in den Nebenbestimmungen aufgestellten Voraussetzungen für die
Online-Vermittlung geschaffen und die für die Vermittlung benötigten
Online-Schnittstellen in den jeweiligen Bundesländern verfügbar sind, wird
Lotto24 ihren Internetvertrieb schnellstmöglich bundesweit ausweiten.
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Fax: +49 (0)40 8 222 39 70
E-Mail: ir@lotto24.de
Internet: www.lotto24-ag.de
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