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DGAP-Adhoc: mybet Holding SE: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport kündigt Erteilung einer Sportwettkonzession an Konzerngesellschaft der mybet Holding SE an (deutsch)

Veröffentlicht am 02.09.2014, 16:37
Aktualisiert 02.09.2014, 16:39
DGAP-Adhoc: mybet Holding SE: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport kündigt Erteilung einer Sportwettkonzession an Konzerngesellschaft der mybet Holding SE an (deutsch)

mybet Holding SE: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport kündigt Erteilung einer Sportwettkonzession an Konzerngesellschaft der mybet Holding SE an

mybet Holding SE / Schlagwort(e): Sonstiges

02.09.2014 16:37

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Kiel, 2. September 2014 - Das Hessisches Ministerium des Innern und für

Sport hat heute ihre Absicht angekündigt, der Personal Exchange

International Ltd., einer Konzerngesellschaft der mybet Holding SE, eine

Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland zu erteilen.

Die Konzessionserteilung soll frühestens am 18.09.2014 erfolgen. Bis dahin

können die Antragsteller, deren Lizenzantrag abgelehnt wurde, Rechtsschutz

in Anspruch nehmen, was Auswirkungen auf die Erteilung der Lizenz an

Personal Exchange International Ltd. haben kann.

Kontakt:

mybet Holding SE

Investor Relations & Corporate Communications

Yulia Link

Tel. +49 (40) 85 37 88 47

Fax +49 (40) 85 37 88 30

Mail yulia.link@mybet.com

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Der Vorstand Sven Ivo Brinck kommentiert: 'Wir freuen uns über die

Nachricht, dass unser Antrag unter den zwanzig Bestbewerteten ist und das

Ministerium beabsichtigt, an unserer Konzerngesellschaft eine Konzession zu

erteilen. Daraus werden innerhalb des Unternehmens Anpassungen notwendig,

die sowohl mit Chancen als auch Risiken für das operative Geschäft

verbunden sind. Außerdem müssen wir berücksichtigen, dass die Bewerber, die

eine Lizenzablehnung bekommen haben, im Wege des Einstweiligen

Rechtsschutzes gegen die Entscheidung des Hessischen Innenministeriums

vorgehen können. Dadurch ist es unsicher, ob die Lizenzen gleich in zwei

Wochen oder erst nach der Beendigung des entsprechenden Verfahrens erteilt

werden. Ferner ist unklar, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die

Wettbewerber, deren Antrag abgelehnt wurde, während eines laufenden

Gerichtsverfahrens ihr Sportwettangebot in Deutschland weiter betreiben

dürfen. Wir bereiten uns auf alle Szenarien bestmöglich vor'.

02.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: mybet Holding SE

Jägersberg 23

24103 Kiel

Deutschland

Telefon: +49 40 85 37 88-0

Fax: +49 40 85 37 88-30

E-Mail: ir@mybet.com

Internet: www.mybet-se.com

ISIN: DE000A0JRU67

WKN: A0JRU6

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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