NEXUS AG: Vorstand der NEXUS AG beabsichtigt Erwerb eigener Aktien
NEXUS AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
19.12.2011 11:50
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Villingen-Schwenningen, 19.12.2011: Der Vorstand der NEXUS AG (Börsenkürzel
NXU) hat beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14.
Juni 2010 zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr.8
AktG Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Zeitraum bis zum
31.05.2015 und auf einen Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals
beschränkt.
Der Beschluss des Vorstands sieht vor, in dem von der Ermächtigung
vorgegebenen Rahmen entsprechend den Marktgegebenheiten einmalig oder
mehrmalig eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die eigenen Aktien
sollen der Gesellschaft insbesondere zur teilweisen Finanzierung weiterer
Akquisitionen dienen.
Der gezahlte Gegenwert je Aktie darf den Mittelwert der Schlusskurse im
XETRA-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Wertpapierbörse Frankfurt/Main für die Aktien der Gesellschaft während der
letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10%
überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Ein möglichst
niedriger Erwerbspreis liegt im Interesse der Gesellschaft. Daher ist für
die Untergrenze ein niedriger Grenzbetrag von 10 % des Mittelwertes während
der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien für die Aktien der
Gesellschaft vorgesehen. Der Gestaltungsspielraum für den Erwerb von Aktien
zu einem über dem Börsenkurs liegenden Erwerbspreis ist dagegen auf einen
Aufschlag bis zu 10 % begrenzt. Innerhalb dieses Rahmens wird die
Verwaltung jeweils nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.
Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung monatlich auf der Website
der NEXUS AG (www.nexus-ag.de) bekannt gegeben.
Weitere Informationen:
NEXUS AG
Herr Simon Holzer
Tel.: +49 (0) 77 21/84 82 0
Fax: +49 (0) 77 21/84 82 888
ir@nexus-ag.de
www.nexus-ag.de
19.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: NEXUS AG
Auf der Steig 6
78052 Villingen-Schwenningen
Deutschland
Telefon: +49 (0)7721 8482-0
Fax: +49 (0)7721 8482-888
E-Mail: mail@nexus-ag.de
Internet: www.nexus-ag.de
ISIN: DE0005220909
WKN: 522090
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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19.12.2011 11:50
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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NXU) hat beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14.
Juni 2010 zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr.8
AktG Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Zeitraum bis zum
31.05.2015 und auf einen Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals
beschränkt.
Der Beschluss des Vorstands sieht vor, in dem von der Ermächtigung
vorgegebenen Rahmen entsprechend den Marktgegebenheiten einmalig oder
mehrmalig eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die eigenen Aktien
sollen der Gesellschaft insbesondere zur teilweisen Finanzierung weiterer
Akquisitionen dienen.
Der gezahlte Gegenwert je Aktie darf den Mittelwert der Schlusskurse im
XETRA-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Wertpapierbörse Frankfurt/Main für die Aktien der Gesellschaft während der
letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10%
überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Ein möglichst
niedriger Erwerbspreis liegt im Interesse der Gesellschaft. Daher ist für
die Untergrenze ein niedriger Grenzbetrag von 10 % des Mittelwertes während
der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien für die Aktien der
Gesellschaft vorgesehen. Der Gestaltungsspielraum für den Erwerb von Aktien
zu einem über dem Börsenkurs liegenden Erwerbspreis ist dagegen auf einen
Aufschlag bis zu 10 % begrenzt. Innerhalb dieses Rahmens wird die
Verwaltung jeweils nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.
Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung monatlich auf der Website
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