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DGAP-Adhoc: PAION VERGIBT EXKLUSIVE OPTION FÜR REMIMAZOLAM AN PENDOPHARM IN KANADA (deutsch)

Veröffentlicht am 13.06.2014, 01:02

PAION VERGIBT EXKLUSIVE OPTION FÜR REMIMAZOLAM AN PENDOPHARM IN KANADA

PAION AG / Schlagwort(e): Vertrag

13.06.2014 01:02

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NOT FOR DISTRIBUTION OR RELEASE, DIRECTLY OR INDIRECTLY, IN OR INTO THE

UNITED STATES, CANADA, JAPAN, AUSTRALIA OR ANY OTHER JURISDICTION IN WHICH

THE DISTRIBUTION OR RELEASE WOULD BE UNLAWFUL.

AD-HOC-MELDUNG NACH § 15 WPHG

PAION VERGIBT EXKLUSIVE OPTION FÜR REMIMAZOLAM AN PENDOPHARM IN KANADA

- Pendopharm's europäische Schwestergesellschaft Pharmascience

International Limited hat sich verpflichtet, EUR 4 Mio. im Zusammenhang

mit der geplanten Bezugsrechtskapitalerhöhung von PAION zu investieren

- PAION und Pendopharm haben sich über die relevanten Eckpunkte einer

exklusiven Lizenz für Remimazolam in Kanada geeinigt und eine

Exklusivvereinbarung unterzeichnet

- PAION erhält mit dieser exklusiven Lizenzvereinbarung bis zu CAD 5,7

Mio. (ca. EUR 3,8 Mio.) als Meilensteinzahlungen und signifikante,

zweistellige, gestaffelte Lizenzgebühren, die bei 15% starten

Aachen, 13. Juni 2014 - Das Specialty Pharma Unternehmen PAION AG (ISIN

DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) und

Pendopharm, eine Division der Pharmascience Inc., mit Hauptsitz in

Montreal, Kanada, haben eine Exklusivvereinbarung bezüglich einer

Lizenzvereinbarung für Remimazolam abgeschlossen. Die Lizenzvereinbarung

ist noch nicht unterschrieben, aber man hat sich auf alle relevanten

Eckpunkte geeinigt. Demnach erhält Pendopharm die exklusiven Lizenzrechte

für die Entwicklung und Vermarktung von Remimazolam in Kanada.

Durch den Abschluss der Lizenzvereinbarung hat PAION Anspruch auf

zukünftige Meilensteinzahlungen von CAD 5,7 Mio. (ca. EUR 3,8 Mio.) und

signifikante, zweistellige, gestaffelte Lizenzgebühren auf die Nettoerlöse

in Kanada die bei 15% starten. Gemäß der Exklusivvereinbarung hat sich

Pendopharm's europäische Schwestergesellschaft Pharmascience International

Limited verpflichtet, bis zu EUR 4 Mio. in nicht durch PAION-Aktionäre

gezeichnete Aktien zu investieren, die am Ende der geplanten

Bezugsrechtskapitalerhöhung zur Verfügung stehen, mit einem Aufschlag von

10% auf den theoretischen Ex-Bezugsrechtspreis der PAION-Aktien. Die

Investition steht unter dem Vorbehalt, dass PAIONs geplante

Bezugsrechtskapitalerhöhung, die notwendigen Mittel zur Durchführung des

Phase-III-Programms in den USA einbringt. Falls nach Abschluss der

Bezugsrechtskapitalerhöhung nicht genügend neue Aktien zur Verfügung

stehen, um das volle Investment von EUR 4 Mio. zu ermöglichen, ist PAION

innerhalb einer definierten Zeitspanne berechtigt, den noch ausstehenden

Betrag der EUR 4 Mio. in einer separaten Privatplatzierung mit einem

10%-igen Aufschlag auf den dann aktuellen Aktienkurs, zu fordern. Unter

gewissen Umständen wird Pendopharm anstatt den noch ausstehenden Betrag der

EUR 4 Mio. in einer separaten Privatplatzierung zu investieren, an PAION

eine Barzahlung leisten, die 10% des noch ausstehenden Investitionsbetrags

entspricht.

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Über Remimazolam

Remimazolam ist ein innovatives, kurz wirksames Anästhetikum/Sedativum.

Solche Substanzen haben durch ihre kurze Wirkdauer und gute Steuerbarkeit

Vorteile für Patienten und erhöhen die Effizienz der Behandlung. Die

schnelle Aufhebung der Wirkung ist darauf zurückzuführen, dass Remimazolam

von Gewebe-Esterasen abgebaut wird, einer im menschlichen Körper weit

verbreiteten Klasse von Enzymen.

Remimazolam hat Potenzial in drei Indikationen:

- Kurznarkose

- Allgemeinanästhesie

- Sedierung auf der Intensivstation

Remimazolam steht zur Einlizensierung außerhalb Japans, Chinas, Russland

(GUS), der Türkei, Südkorea und Kanada weiter zur Verfügung. In diesen

Märkten ist die Substanz bereits an Ono Pharmaceutical, Yichang Humanwell,

Hana Pharm, R-Pharm und Pendopharm verpartnert.

Über PAION

PAION AG ist ein börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen mit Hauptsitz

in Aachen und verfügt über einen weiteren Standort in Cambridge

(Vereinigtes Königreich). Das Unternehmen kann eine Erfolgsgeschichte in

der Entwicklung innovativer Arzneimittel für einen erheblichen, nicht

gedeckten medizinischen Bedarf für den Krankenhausbereich vorweisen. PAION

AG baut sein Geschäftsmodell von einer reinen Entwicklungsgesellschaft zu

einem spezialisierten Pharma Unternehmen mit einem Schwerpunkt auf

Anästhesie-Produkten aus, mit dem Ziel, Remimazolam als Basis seiner

künftigen Vertriebsaktivitäten zu nutzen.

Über Pendopharm, ein Unternehmensbereich der Pharmascience Inc.

Pendopharm ist eine Division der Pharmascience Inc. Pharmascience Inc. und

wurde im Jahr 1983 gegründet und ist in Privatbesitz. In Kanada gehört es

zu den 10 größten pharmazeutische Unternehmen mit über 1.400

hochqualifizierten Mitarbeitern. Pharmascience vermarktet über 400

Produkte, darunter verschreibungspflichtige und rezeptfreie Präparate und

auch Generika, in Kanada und über seine Tochtergesellschaften und

Vertriebseinheiten in über 60 Ländern weltweit.

Strategisch auf Wachstum ausgerichtet, engagiert sich Pendopharm aktiv bei

Lizensierungen, Partnerschaften, Entwicklung und Marketing von

spezialisierten verschreibungspflichtigen Medikamenten in der späten

Entwicklung als auch Verbrauchermarken.

http://www.pendopharm.com

PAION Kontakt

Ralf Penner

Director Investor Relations / Public Relations

PAION AG

Martinstraße 10-12

52062 Aachen

Tel. +49 241 4453-152

E-Mail r.penner@paion.com

www.paion.com

Pendopharm Kontakt

Isabelle Vezina

Senior Director, Marketing

Pendopharm, a division of Pharmascience Inc.

6111, Royalmount Avenue, Suite 100

Montreal, Quebec H4P 2T4, Canada

Phone: +1 514 340 9800

Email: ivezina@pendopharm.com

www.pendopharm.com

Disclaimer:

Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete

Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen

vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum

Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken,

Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der

Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu

führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit

oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich

abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer

Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen

auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt

keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben

oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen

widerzuspiegeln.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten

von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese

Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem

Land zu Grunde gelegt werden. Das Angebot wird ausschließlich durch und auf

Basis eines Wertpapierprospektes erfolgen, der im Zusammenhang mit diesem

Angebot nach Billigung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden wird. Der

Prospekt wird voraussichtlich auf der Internetseite der PAION AG

veröffentlicht und unter anderem bei der PAION AG (Martinstraße 10-12,

52062 Aachen, Tel.: +49 241 4453-0) zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten

werden. Die Wertpapiere der PAION AG dürfen in den Vereinigten Staaten von

Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung

vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem

United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der

"Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der PAION AG wurden und werden

nicht nach dem Securities Act registriert.

In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es

richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter

Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial

Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen

oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung

fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.)

(wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden).

Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses

Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine

Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit,

auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen

offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

13.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: PAION AG

Martinstr. 10-12

52062 Aachen

Deutschland

Telefon: +49 (0)241-4453-0

Fax: +49 (0)241-4453-100

E-Mail: info@paion.com

Internet: www.paion.com

ISIN: DE000A0B65S3

WKN: A0B65S

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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