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DGAP-Adhoc: RHÖN-KLINIKUM AG: Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2014 (deutsch)

Veröffentlicht am 29.04.2014, 17:17

RHÖN-KLINIKUM AG: Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2014

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges

29.04.2014 17:17

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2014

Der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft hat heute über die

Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 12. Juni 2014

beschlossen. Die Einladung wird danach u.a. folgende Beschlussvorschläge

von Vorstand und Aufsichtsrat enthalten:

1. Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Gesellschaft

weist einen Bilanzgewinn von EUR 1.704.524.834,19 aus. Von dem Bilanzgewinn

soll ein Betrag von EUR 34.552.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von

EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet werden. Der

verbleibende Betrag in Höhe von EUR 1.669.972.834,19 soll zum Erwerb

eigener Aktien und anschließender Kapitalherabsetzung durch Einziehung im

vereinfachten Verfahren (unten a)) oder - alternativ - unter bestimmten

Bedingungen zur Ausschüttung einer weiteren Dividende (unten b)) verwendet

werden:

a) Der Hauptversammlung soll vorgeschlagen werden, das Grundkapital der

Gesellschaft von EUR 345.580.000,00 um einen Gesamtbetrag von bis zu EUR

177.354.802,50 auf bis zu EUR 168.225.197,50 durch Einziehung noch zu

erwerbender Aktien im Wege des vereinfachten Verfahrens herabzusetzen (§

237 Abs. 3 Nr. 2 AktG). Der Vorstand soll zu diesem Zweck gemäß § 71 Abs. 1

Nr. 6 AktG ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der

Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis

zu EUR 177.354.802,50 zu erwerben. Der Erwerb eigener Aktien soll unter

Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes außerhalb der Börse mittels eines

an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots ("Öffentliches

Erwerbsangebot 2014") erfolgen. Das Öffentliche Erwerbsangebot 2014 wird

erst durchgeführt, wenn der Kapitalherabsetzungsbeschluss in das

Handelsregister eingetragen worden ist. Die Eintragung in das

Handelsregister kann sich im Falle von Klagen gegen den

Kapitalherabsetzungsbeschluss verzögern oder gänzlich unterbleiben.

Die einzuziehenden Aktien sollen von der Gesellschaft in der Zeit bis

Ablauf des 12. Dezember 2014 erworben und eingezogen werden

("Durchführungsfrist"). Im Falle der Erhebung einer Klage gegen den

Kapitalherabsetzungsbeschluss verlängert sich die Durchführungsfrist

automatisch bis Ablauf des 12. Januar 2015. In dem Öffentlichen

Erwerbsangebot 2014 ist eine Frist für die Annahme des Öffentlichen

Erwerbsangebots 2014 ("Annahmefrist") vorzusehen. Die Annahmefrist muss

spätestens mit Ablauf des 30. November 2014 und im Falle einer Verlängerung

der Durchführungsfrist spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2014 enden

(jeweils "Spätester Annahmezeitpunkt").

Der von der Gesellschaft gebotene Angebotspreis je Aktie (ohne

Erwerbsnebenkosten) darf den gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs an

der Frankfurter Wertpapierbörse, ermittelt auf der Basis des arithmetischen

Mittels der Schlussauktionspreise der RHÖN-KLINIKUM-Aktie im XETRA-Handel

(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem), an den letzten drei

Handelstagen vor dem Tag der erstmaligen öffentlichen Ankündigung des

Öffentlichen Erwerbsangebots 2014, also vor dem heutigen 29. April 2014,

("Referenzkurs") nicht unterschreiten und um nicht mehr als 7 %

überschreiten. Der gemäß vorstehenden Regeln ermittelte Referenzkurs

beträgt EUR 23,54. Der Angebotspreis wird mit der Beschlussfassung über die

Angebotsunterlage für das Öffentliche Erwerbsangebot 2014 festgelegt.

Ergeben sich nach der erstmaligen öffentlichen Ankündigung des Öffentlichen

Erwerbsangebots 2014 erhebliche Kursabweichungen von dem Referenzkurs, kann

der Referenzkurs angepasst werden. Eine Anpassung des Referenzkurses

während der laufenden Annahmefrist ist ausgeschlossen.

Es ist beabsichtigt, während der für das Öffentliche Erwerbsangebot 2014

festgelegten Annahmefrist einen börsenmäßigen Andienungsrechtehandel

einzurichten. Ein Anspruch der Aktionäre auf Einrichtung eines

Andienungsrechtehandels besteht nicht.

Nach Auffassung der Gesellschaft kann der Beschluss über die Herabsetzung

des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien nach Erwerb mit der einfachen

Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst

werden. Das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit von mehr als 90% des

bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gemäß § 17 Abs. 4 der

Satzung findet auf diesen Beschluss nach Auffassung der Gesellschaft keine

Anwendung. Die Gesellschaft bemüht sich jedoch um eine möglichst breite

Zustimmung, auch um den Beschluss bestmöglich abzusichern.

b) Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung als

Rückfallposition vorschlagen, einen Betrag von EUR 1.669.552.640,00 zur

Ausschüttung einer weiteren Dividende von EUR 12,08 je

dividendenberechtigter Stückaktie ("Weitere Dividende") zu verwenden. Die

Ausschüttung einer Weiteren Dividende erfolgt jedoch statt des Öffentlichen

Erwerbsangebots 2014 nur dann, wenn eine der beiden folgenden

aufschiebenden Bedingungen eingetreten ist:

(i) Die Hauptversammlung hat den Beschluss über die Herabsetzung des

Grundkapitals (oben a)) nicht gefasst.

oder

(ii) Die Hauptversammlung hat den Beschluss über die Herabsetzung des

Grundkapitals gefasst und der Gesellschaft wurden aufgrund eines

Öffentlichen Erwerbsangebots 2014 bis Ablauf des maßgeblichen Spätesten

Annahmezeitpunkts (s. oben a)) keine eigenen Aktien angedient. Dies kann

v.a. dann der Fall sein, wenn ein Öffentliches Erwerbsangebot 2014 mangels

Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister nicht

innerhalb der Durchführungsfrist stattfinden kann.

Im Falle der Ausschüttung einer Weiteren Dividende wird ein Betrag von EUR

420.194,19 auf neue Rechnung vorgetragen.

2. Der Vorstand soll darüber hinaus ermächtigt werden, mit Zustimmung des

Aufsichtsrats in der Zeit vom 12. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 eigene

Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der

Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals in Höhe von EUR 345.580.000,00

oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der

Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zum Zwecke der Einziehung zu

erwerben. Die Beschränkung der Ermächtigung auf 10 % des maßgeblichen

Grundkapitals ist rechtlichen Vorgaben geschuldet. Eine Beschränkung einer

möglichen weitergehenden Mittelauskehrung an die Aktionäre im Jahr 2015

kann daraus nicht abgeleitet werden.

3. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Detlef Klimpe hat mit Wirkung zum

Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2014 sein Amt

als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Der Aufsichtsrat wird der

Hauptversammlung vorschlagen, als dessen Nachfolger Herrn Professor Dr.

h.c. Ludwig Georg Braun bis zur Beendigung der ordentlichen

Hauptversammlung 2015 zu wählen. Des Weiteren soll der Hauptversammlung

vorgeschlagen werden, die bislang gerichtlich bestellten Mitglieder des

Aufsichtsrats Herr Stephan Holzinger, Frau Dr. Katrin Vernau und Herr

Reinhard Hartl bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 zu

wählen.

4. Ferner wird der Hauptversammlung 2014 die Möglichkeit eröffnet, den

Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung 2013 über die Änderung der

Satzung durch Streichung der sog. "90%-Klausel" mit einfacher Mehrheit

aufzuheben. Vorstand und Aufsichtsrat sind unverändert davon überzeugt,

dass der Hauptversammlungsbeschluss über die Satzungsänderung ordnungsgemäß

zustande gekommen ist. Vor dem Hintergrund der seit der letzten

Hauptversammlung fortgeschrittenen Unternehmensentwicklung und zur

Vermeidung einer jahrelangen, kostenintensiven Fortführung der gegen den

Hauptversammlungsbeschluss angestrengten Prozesse halten Vorstand und

Aufsichtsrat es im Interesse des Unternehmens aber für sinnvoll und

angebracht, die Aktionäre erneut zu Wort kommen zu lassen. Es wird der

Hauptversammlung 2014 daher anheimgestellt, den Beschluss zur

Satzungsänderung aus der Hauptversammlung 2013 nun aufzuheben. Um das zu

ermöglichen, wird ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet, den

Beschluss wieder aufzuheben.

Wegen der Einzelheiten der Beschlussvorschläge und dem freiwilligen Bericht

des Vorstands zu den vorstehend unter Ziffer 1 und Ziffer 2 beschriebenen

Beschlussvorschlägen wird auf die Einladung zur ordentlichen

Hauptversammlung 2014 verwiesen. Diese wird voraussichtlich am 5. Mai 2014

veröffentlicht.

Ihr Kontakt:

Dr. Kai G. Klinger

Investor Relations & Corporate Finance

RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771 65-1318

Telefax: 09771 99-1736

Email: ir@rhoen-klinikum-ag.com

Achim Struchholz

Unternehmenskommunikation

RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771 65-1327

Telefax: 09771 65-1820

E-Mail: kommunikation@rhoen-klinikum-ag.com

29.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Deutschland

Telefon: +49 (0)9771 - 65-0

Fax: +49 (0)9771 - 97 467

E-Mail: rka@rhoen-klinikum-ag.com

Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com

ISIN: DE0007042301

WKN: 704230

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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