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DGAP-Adhoc: SENATOR Entertainment AG: Bezugsrechtskapitalerhöhung beschlossen - Bezugspreis auf EUR 1,15 festgelegt (deutsch)

Veröffentlicht am 01.06.2012, 08:21
Aktualisiert 01.06.2012, 08:24
SENATOR Entertainment AG: Bezugsrechtskapitalerhöhung beschlossen - Bezugspreis auf EUR 1,15 festgelegt

SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Sonstiges

01.06.2012 08:20

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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- Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA,

Kanada, Japan und Australien. -

ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG der SENATOR Entertainment AG, Berlin

Bezugsrechtskapitalerhöhung beschlossen - Bezugspreis auf EUR 1,15

festgelegt

Berlin, 1. Juni 2012 - Die SENATOR Entertainment AG wird eine

Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft durchführen.

Diese erfolgt durch die Ausgabe von bis zu 9.981.606 neuen Aktien der

SENATOR Entertainment AG. Die Kapitalerhöhung wurde mit Zustimmung des

Aufsichtsrats heute vom Vorstand der SENATOR Entertainment AG beschlossen.

Den Aktionären wird ein Bezugsrecht im Verhältnis 3:1 eingeräumt. Den

Inhabern von Optionsscheinen aus der Optionsanleihe 2011/2016 wird

ebenfalls ein Bezugsrecht im Verhältnis 3:1 eingeräumt. Das Bezugsangebot

wird voraussichtlich am 4. Juni 2012 veröffentlicht. Die Bezugsfrist

beginnt voraussichtlich am 5. Juni 2012 und endet voraussichtlich am 19.

Juni 2012. Der Bezugspreis für die neuen Aktien wird 1,15 Euro pro Aktie

betragen. Das Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre

der SENATOR Entertainment AG sowie an die Inhaber von Optionsscheinen aus

der Optionsanleihe 2011/2016, ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt.

Die Kapitalerhöhung wird von der quirin bank AG begleitet.

Neue Aktien, die nicht auf Grund des Bezugsangebots bezogen worden sind,

sollen im Rahmen von Privatplatzierungen qualifizierten Anlegern in

bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika auf

Grundlage der Regulation S zum U. S. Securities Act von 1933 in der derzeit

gültigen Fassung sowie außerhalb von Kanada und Australien zum Erwerb

angeboten werden.

Die Sapinda Deutschland GmbH hat die Kapitalerhöhung der SENATOR

Entertainment AG bis zu einem Umfang von 29,9% des neuen Grundkapitals nach

Durchführung der Kapitalerhöhung, vorbehaltlich des Bezugsrechts der

Aktionäre und der Optionsscheininhaber, garantiert und sichert damit die

erfolgreiche Durchführung der Kapitalmaßnahme.

SENATOR Entertainment AG beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der

Kapitalerhöhung zur teilweisen Finanzierung der Verpflichtungen aus einer

Vereinbarung über den exklusiven Erwerb von Filmrechten (sog. Output

Agreement) zwischen RML-Distribution International LLC, einer Gesellschaft

der Relativity Media-Gruppe, und Eurofilm & Media Ltd., einer 100 %igen

irischen Tochtergesellschaft der SENATOR Entertainment AG, zu verwenden.



Die Zulassung der neuen Aktien zum Börsenhandel im Regulierten Markt

(General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich

am 26. Juni 2012 erfolgen. Die Einbeziehung der Aktien in die bestehende

Notierung wird an den vorstehend genannten Wertpapierbörsen voraussichtlich

am 27. Juni 2012 erfolgen.

Vorbehaltlich der Billigung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht wird voraussichtlich heute ein

Wertpapierprospekt veröffentlicht, der im Anschluss unter anderem bei der

Gesellschaft erhältlich sein wird.

- Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA,

Kanada, Japan und Australien. -

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung

zum Kauf von Wertpapieren dar. Dieses Dokument sowie die darin enthaltenen

Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von

Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA (einschließlich ihrer Territorien,

Schutzgebiete, Bundesstaaten und des District of Columbia) bestimmt und

dürfen nicht an 'U. S. persons' (wie in Regulation S des U. S. Securities

Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ('Securities Act') definiert)

sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA

verteilt oder weitergeleitet werden. Dieses Dokument ist kein Angebot und

keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die Wertpapiere

der SENATOR Entertainment AG wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften

der Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung

bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der

Registrierungsverpflichtung nicht innerhalb der USA oder an U. S. persons

verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Es erfolgt kein

öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA.



SENATOR Entertainment AG

Der Vorstand

01.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: SENATOR Entertainment AG

Schönhauser Allee 53

10437 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 (0)30 88-091-662

Fax: +49 (0)30 88-091-774

E-Mail: investor@senator.de

Internet: www.senator.de

ISIN: DE000A0BVUC6

WKN: A0BVUC

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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