Tognum AG: Ad-hoc-Meldung gemäß § 15 WpHG
Tognum AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Sonstiges
11.03.2013 18:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Tognum AG
auf die Engine Holding GmbH ist wirksam geworden
Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Tognum AG auf die
Engine Holding GmbH ist wirksam geworden. Mit Beschluss vom 15. November
2011 hatte das Landgericht Frankfurt am Main die stimmberechtigten,
nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Tognum AG (ISIN DE
000A0N4P43), die nicht bereits der Engine Holding GmbH gehören, gegen
Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 26,00 je Stückaktie auf die
Engine Holding GmbH übertragen. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte das
Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 21. Mai 2012
zurückgewiesen. Die gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am
Main gerichteten Rechtsbeschwerden zum Bundesgerichtshof sind jetzt
zurückgenommen worden. Damit ist der Beschluss des Landgerichts Frankfurt
am Main vom 15. November 2011 wirksam geworden. Der Bundesgerichtshof hat
am 11. März 2013 ein Rechtskraftzeugnis ausgestellt.
Die Rechtsbeschwerdeführer und die Engine Holding GmbH haben sich
außergerichtlich geeinigt, die Abfindung für die verbliebenen
Minderheitsaktionäre der Tognum AG und für solche ehemaligen Aktionäre der
Tognum AG, die das Abfindungsangebot nach dem am 19. Dezember 2012 wirksam
gewordenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Engine
Holding GmbH und der Tognum AG angenommen haben, auf EUR 30,00 zuzüglich
der Ausgleichszahlung unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
für 2012 in Höhe von EUR 1,61, also insgesamt auf EUR 31,61 je Stückaktie
zu erhöhen.
Kontakt:
Kontakt für Investoren & Analysten:
IR Team
ir@tognum.com
+49 (0)7541-90 3318
Kontakt für Medien:
PR Team
pr@tognum.com
+49 (0)7541-90 4350
11.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Tognum AG
Maybachplatz 1
88045 Friedrichshafen
Deutschland
Telefon: +49 (0)7541 90 3318
Fax: +49 (0)7541 90 90 3318
E-Mail: ir@tognum.com
Internet: http://www.tognum.de
ISIN: DE000A0N4P43
WKN: A0N4P4
Indizes: CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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auf die Engine Holding GmbH ist wirksam geworden
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Engine Holding GmbH übertragen. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte das
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zurückgewiesen. Die gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am
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am Main vom 15. November 2011 wirksam geworden. Der Bundesgerichtshof hat
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Minderheitsaktionäre der Tognum AG und für solche ehemaligen Aktionäre der
Tognum AG, die das Abfindungsangebot nach dem am 19. Dezember 2012 wirksam
gewordenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Engine
Holding GmbH und der Tognum AG angenommen haben, auf EUR 30,00 zuzüglich
der Ausgleichszahlung unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
für 2012 in Höhe von EUR 1,61, also insgesamt auf EUR 31,61 je Stückaktie
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