UniCredit Bank Austria AG: Entscheidung des Kassationsgerichts des Kantons Zürich
UniCredit Bank Austria AG / Schlagwort(e): Rechtssache
02.12.2011 12:04
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc Mitteilung gemäß § 48d Börsegesetz
Entscheidung des Kassationsgerichts des Kantons Zürich
Eintrittsdatum: 2. Dezember 2011
Ad-hoc Mitteilung gemäß § 48d, Börsegesetz
Wien, 2. Dezember 2011
Die UniCredit Bank Austria AG ('Bank Austria') trat als prozessführende
Nebenintervenientin zur Unterstützung der Beklagten AKB Privatbank Zürich
AG [eine ehemalige Tochterbank der Bank Austria und ehemals Bank Austria
(Schweiz) AG] in einem Rechtsstreit bezüglich angeblicher Forderungen der
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ('BvS', ehemals
Treuhandanstalt), der deutschen öffentlichen Körperschaft für die
Wiedervereinigung der Länder, bei.
BvS behauptet, dass die ehemalige Tochterbank sich hätte bewusst sein
müssen, dass ihre Kunden, ehemalige Unternehmen in der DDR, zum Vermögen
der ehemaligen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gehörten,
und dass infolgedessen Gelder aus Kontoguthaben dieser Unternehmen nicht
ohne vorherige Genehmigung von BvS an ihre alleinige Geschäftsführerin
hätten ausbezahlt werden dürfen. Aufgrund dieser Behauptungen fordert BvS
die nochmalige Auszahlung des ehemaligen Kontoguthabens von rund 128
Millionen Euro, zuzüglich Zinsen ab 1992 und Kostenersatz.
Am 25. Juni 2008 wies das Bezirksgericht Zürich die Klage der BvS ab.
Am 25. März 2010 hat das Obergericht des Kantons Zürich der Berufung der
BvS stattgegeben und wies die ehemalige Tochterbank der Bank Austria - die
von der Bank Austria schad- und klaglos gehalten werden muss - an, einen
Betrag von rund 245 Millionen Euro zu zahlen (inklusive der per heute
berechneten aufgelaufenen Zinsen und Kosten). Die Bank Austria hat gegen
das Urteil beim Kassationsgericht Zürich berufen und erreichte eine
Aufschiebung der Vollstreckung.
Am 30. November 2011 (Entscheidung zugestellt am 2. Dezember 2011) hat das
Kassationsgericht der Berufung der Bank Austria stattgegeben, das Urteil
zugunsten der Klägerin seitens des Obergerichts des Kantons Zürich (vom 25.
März 2010) widerrufen, und den Fall an das Obergericht des Kantons Zürich
zur neuen Verhandlung zurückverwiesen.
Kontakt:
Günther Stromenger
Corporate Relations - Bank Austria
Tel.: +43 (0) 50505 - 57232
Email: guenther.stromenger@unicreditgroup.at
02.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: UniCredit Bank Austria AG
Schottengasse 6 - 8
1010 Wien
Österreich
Telefon: 0043 (0) 50505 - 57232
Fax: 0043 (0) 50505 - 8957232
E-Mail: investor.relations@unicreditgroup.at
Internet: www.bankaustria.at
ISIN: AT0000995006
WKN: 99500
Börsen: Luxembourg, Wien (Amtlicher Handel / Official Market)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Am 25. März 2010 hat das Obergericht des Kantons Zürich der Berufung der
BvS stattgegeben und wies die ehemalige Tochterbank der Bank Austria - die
von der Bank Austria schad- und klaglos gehalten werden muss - an, einen
Betrag von rund 245 Millionen Euro zu zahlen (inklusive der per heute
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Kassationsgericht der Berufung der Bank Austria stattgegeben, das Urteil
zugunsten der Klägerin seitens des Obergerichts des Kantons Zürich (vom 25.
März 2010) widerrufen, und den Fall an das Obergericht des Kantons Zürich
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