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DGAP-Adhoc: UniCredit Bank Austria AG: Entscheidung des Kassationsgerichts des Kantons Zürich (deutsch)

Veröffentlicht am 02.12.2011, 12:04
Aktualisiert 02.12.2011, 12:08
UniCredit Bank Austria AG: Entscheidung des Kassationsgerichts des Kantons Zürich

UniCredit Bank Austria AG / Schlagwort(e): Rechtssache

02.12.2011 12:04

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein

Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc Mitteilung gemäß § 48d Börsegesetz

Entscheidung des Kassationsgerichts des Kantons Zürich

Eintrittsdatum: 2. Dezember 2011

Ad-hoc Mitteilung gemäß § 48d, Börsegesetz

Wien, 2. Dezember 2011

Die UniCredit Bank Austria AG ('Bank Austria') trat als prozessführende

Nebenintervenientin zur Unterstützung der Beklagten AKB Privatbank Zürich

AG [eine ehemalige Tochterbank der Bank Austria und ehemals Bank Austria

(Schweiz) AG] in einem Rechtsstreit bezüglich angeblicher Forderungen der

Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ('BvS', ehemals

Treuhandanstalt), der deutschen öffentlichen Körperschaft für die

Wiedervereinigung der Länder, bei.

BvS behauptet, dass die ehemalige Tochterbank sich hätte bewusst sein

müssen, dass ihre Kunden, ehemalige Unternehmen in der DDR, zum Vermögen

der ehemaligen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gehörten,

und dass infolgedessen Gelder aus Kontoguthaben dieser Unternehmen nicht

ohne vorherige Genehmigung von BvS an ihre alleinige Geschäftsführerin

hätten ausbezahlt werden dürfen. Aufgrund dieser Behauptungen fordert BvS

die nochmalige Auszahlung des ehemaligen Kontoguthabens von rund 128

Millionen Euro, zuzüglich Zinsen ab 1992 und Kostenersatz.

Am 25. Juni 2008 wies das Bezirksgericht Zürich die Klage der BvS ab.

Am 25. März 2010 hat das Obergericht des Kantons Zürich der Berufung der

BvS stattgegeben und wies die ehemalige Tochterbank der Bank Austria - die

von der Bank Austria schad- und klaglos gehalten werden muss - an, einen

Betrag von rund 245 Millionen Euro zu zahlen (inklusive der per heute

berechneten aufgelaufenen Zinsen und Kosten). Die Bank Austria hat gegen

das Urteil beim Kassationsgericht Zürich berufen und erreichte eine

Aufschiebung der Vollstreckung.

Am 30. November 2011 (Entscheidung zugestellt am 2. Dezember 2011) hat das

Kassationsgericht der Berufung der Bank Austria stattgegeben, das Urteil

zugunsten der Klägerin seitens des Obergerichts des Kantons Zürich (vom 25.

März 2010) widerrufen, und den Fall an das Obergericht des Kantons Zürich

zur neuen Verhandlung zurückverwiesen.

Kontakt:

Günther Stromenger

Corporate Relations - Bank Austria

Tel.: +43 (0) 50505 - 57232

Email: guenther.stromenger@unicreditgroup.at

02.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: UniCredit Bank Austria AG

Schottengasse 6 - 8

1010 Wien

Österreich

Telefon: 0043 (0) 50505 - 57232

Fax: 0043 (0) 50505 - 8957232

E-Mail: investor.relations@unicreditgroup.at

Internet: www.bankaustria.at

ISIN: AT0000995006

WKN: 99500

Börsen: Luxembourg, Wien (Amtlicher Handel / Official Market)



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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