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DGAP-Adhoc: W.E.T. Automotive Systems AG: Zustimmungsbeschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erstinstanzlich für nichtig erklärt (deutsch)

Veröffentlicht am 05.04.2012, 11:06
Aktualisiert 05.04.2012, 11:08
W.E.T. Automotive Systems AG: Zustimmungsbeschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erstinstanzlich für nichtig erklärt

W.E.T. Automotive Systems AG / Schlagwort(e): Rechtssache

05.04.2012 11:05

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Das Landgericht München I hat mit heutigem Urteil auf die Anfechtungsklage

der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, den

Zustimmungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung der W.E.T.

Automotive Systems Aktiengesellschaft vom 16. August 2011 zum Abschluss

des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der W.E.T. AG und

der Amerigon Europe GmbH, Augsburg, vom 16. Juni 2011 erstinstanzlich für

nichtig erklärt.

Die Gesellschaft beabsichtigt, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.

Aufgrund der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts München I

wird der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag - trotz der

Möglichkeit der Aufhebung in einer späteren Berufungs- oder

Revisionsentscheidung - voraussichtlich nicht zeitnah durch Eintragung in

das Handelsregister wirksam werden. Damit werden auch das in dem

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehene

Barabfindungsangebot in Höhe von EUR 44,95 je Stückaktie und die jährliche

Ausgleichszahlung in Höhe von brutto EUR 3,71 (netto EUR 3,17 nach den

Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) je Stückaktie für jedes

volle Geschäftsjahr bis auf Weiteres nicht in Kraft treten.

Odelzhausen, den 5. April 2012

Der Vorstand

05.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: W.E.T. Automotive Systems AG

Rudolf-Diesel-Str. 12

85235 Odelzhausen

Deutschland

Telefon: +49 (0)8134 933-933

Fax: +49 (0)8134 933-401

E-Mail: shareholder.office@wet-group.com

Internet: www.wet-group.com

ISIN: DE0005081608

WKN: 508160

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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