AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
DGAP-News: AutoBank AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen
Hauptversammlung
17.05.2013 / 10:00
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AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
Autobank Aktiengesellschaft
Wien, FN 45280 p
ISIN AT0000A0K1J1
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 14. Juni 2013, um 10:00 Uhr
im Hilton Vienna Danube, 1020 Wien, Handelskai 269
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012 samt
Lagebericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2012 samt Konzernlagebericht
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.12.2012 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2012.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2012.
5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014.
6. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 24. Mai 2013 zur Einsicht der Aktionäre in
den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1030 Wien, Ungargasse
64/Top 403, Frau Lucia Endler, auf:
- Einberufung
- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
jeweils für das Geschäftsjahr 2012
- Beschlussvorschläge
- Lebenslauf und Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der für die Wahl in den
Aufsichtsrat kandidierenden Person
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind überdies ab 24.
Mai 2013 im Internet unter www.autobank.at zugänglich und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform der Gesellschaft spätestens am 24. Mai 2013
ausschließlich per Post oder per Boten an der Adresse 1030 Wien, Ungargasse
64/Top 403, z. H. Frau Lucia Endler, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 5. Juni 2013 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 60190-181 oder an Autobank
Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Ungargasse 64/Top 403, z. H. Frau Lucia
Endler oder per E-Mail an lucia.endler@autobank.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für
den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß
gilt.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.autobank.at zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 4. Juni 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 11. Juni 2013 ausschließlich unter einer
der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Post: Autobank Aktiengesellschaft
z. H. Frau Lucia Endler
Ungargasse 64/Top 403
1030 Wien
Per Telefax: +43 1 60190-181
Per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs
20 AktG).
nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft bis
spätestens 11. Juni 2013 ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen zugehen muss.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag 4. Juni 2013 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 13. Juni 2013, 16.00
Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: Autobank Aktiengesellschaft
z.H. Frau Lucia Endler
Ungargasse 64/Top 403
1030 Wien
Per Telefax: +43 1 60190-181
Per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist;
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs 20
AktG).
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.autobank.at abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 9.143.152,-- und ist eingeteilt in 9.143.152 Stück auf
Inhaber lautende Stammaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahmeberechtigten Aktien beträgt
daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.143.152 Stück.
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der
Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Um den reibungslosen
Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre
gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr.
Wien, im Mai 2013
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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17.05.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AutoBank AG
Ungargasse 64
A - 1030 Wien
Österreich
ISIN: AT0000A0K1J1
WKN: A1C27D
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Frankfurt in Open
Market (Entry Standard)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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211565 17.05.2013
DGAP-News: AutoBank AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
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Hauptversammlung
17.05.2013 / 10:00
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AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
Autobank Aktiengesellschaft
Wien, FN 45280 p
ISIN AT0000A0K1J1
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 14. Juni 2013, um 10:00 Uhr
im Hilton Vienna Danube, 1020 Wien, Handelskai 269
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012 samt
Lagebericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2012 samt Konzernlagebericht
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.12.2012 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2012.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2012.
5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014.
6. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 24. Mai 2013 zur Einsicht der Aktionäre in
den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1030 Wien, Ungargasse
64/Top 403, Frau Lucia Endler, auf:
- Einberufung
- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
jeweils für das Geschäftsjahr 2012
- Beschlussvorschläge
- Lebenslauf und Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der für die Wahl in den
Aufsichtsrat kandidierenden Person
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind überdies ab 24.
Mai 2013 im Internet unter www.autobank.at zugänglich und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform der Gesellschaft spätestens am 24. Mai 2013
ausschließlich per Post oder per Boten an der Adresse 1030 Wien, Ungargasse
64/Top 403, z. H. Frau Lucia Endler, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 5. Juni 2013 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 60190-181 oder an Autobank
Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Ungargasse 64/Top 403, z. H. Frau Lucia
Endler oder per E-Mail an lucia.endler@autobank.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für
den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß
gilt.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.autobank.at zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 4. Juni 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 11. Juni 2013 ausschließlich unter einer
der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Post: Autobank Aktiengesellschaft
z. H. Frau Lucia Endler
Ungargasse 64/Top 403
1030 Wien
Per Telefax: +43 1 60190-181
Per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs
20 AktG).
nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft bis
spätestens 11. Juni 2013 ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen zugehen muss.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag 4. Juni 2013 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 13. Juni 2013, 16.00
Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: Autobank Aktiengesellschaft
z.H. Frau Lucia Endler
Ungargasse 64/Top 403
1030 Wien
Per Telefax: +43 1 60190-181
Per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist;
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs 20
AktG).
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.autobank.at abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 9.143.152,-- und ist eingeteilt in 9.143.152 Stück auf
Inhaber lautende Stammaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahmeberechtigten Aktien beträgt
daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.143.152 Stück.
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der
Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Um den reibungslosen
Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre
gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr.
Wien, im Mai 2013
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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17.05.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Unternehmen: AutoBank AG
Ungargasse 64
A - 1030 Wien
Österreich
ISIN: AT0000A0K1J1
WKN: A1C27D
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Frankfurt in Open
Market (Entry Standard)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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211565 17.05.2013