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DGAP-News: AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung (deutsch)

Veröffentlicht am 17.05.2013, 10:00
AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

DGAP-News: AutoBank AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen

Hauptversammlung

17.05.2013 / 10:00

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AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

Autobank Aktiengesellschaft

Wien, FN 45280 p

ISIN AT0000A0K1J1

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, dem 14. Juni 2013, um 10:00 Uhr

im Hilton Vienna Danube, 1020 Wien, Handelskai 269

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012 samt

Lagebericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2012 samt Konzernlagebericht

und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum

31.12.2012 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für

das Geschäftsjahr 2012.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

für das Geschäftsjahr 2012.

5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014.

6. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 24. Mai 2013 zur Einsicht der Aktionäre in

den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1030 Wien, Ungargasse

64/Top 403, Frau Lucia Endler, auf:

- Einberufung

- Jahresabschluss mit Lagebericht

- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht

- Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG

jeweils für das Geschäftsjahr 2012

- Beschlussvorschläge

- Lebenslauf und Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der für die Wahl in den

Aufsichtsrat kandidierenden Person

- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine

Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind überdies ab 24.

Mai 2013 im Internet unter www.autobank.at zugänglich und werden auch in

der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die

seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,

können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung

dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses

Verlangen in Schriftform der Gesellschaft spätestens am 24. Mai 2013

ausschließlich per Post oder per Boten an der Adresse 1030 Wien, Ungargasse

64/Top 403, z. H. Frau Lucia Endler, zugeht. Zum Nachweis der

Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage

einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die

antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung

Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der

Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der

übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur

Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können

zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung

samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt

Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht

werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 5. Juni 2013 der

Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 60190-181 oder an Autobank

Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Ungargasse 64/Top 403, z. H. Frau Lucia

Endler oder per E-Mail an lucia.endler@autobank.at, wobei das Verlangen in

Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für

den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts

genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung

gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht

älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an

die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung

verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung

eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß

gilt.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über

Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen

Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,

110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft

www.autobank.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des

Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der

Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem

Anteilsbesitz am Ende des 4. Juni 2013 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem

Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des

Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,

die der Gesellschaft spätestens am 11. Juni 2013 ausschließlich unter einer

der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Post: Autobank Aktiengesellschaft

z. H. Frau Lucia Endler

Ungargasse 64/Top 403

1030 Wien

Per Telefax: +43 1 60190-181

Per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Depotbestätigung,

beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs

20 AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung

eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft bis

spätestens 11. Juni 2013 ausschließlich unter einer der oben genannten

Adressen zugehen muss.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in

einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem

Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu

enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im

Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei

natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei

juristischen Personen,

- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,

- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,

- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den

oben genannten Nachweisstichtag 4. Juni 2013 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache

entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch

Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können

deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung

einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,

hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an

der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,

den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer

juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere

Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 13. Juni 2013, 16.00

Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post: Autobank Aktiengesellschaft

z.H. Frau Lucia Endler

Ungargasse 64/Top 403

1030 Wien

Per Telefax: +43 1 60190-181

Per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Vollmacht in Textform,

beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist;

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs 20

AktG).

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht

werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der

Gesellschaft unter www.autobank.at abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so

genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung

abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital

der Gesellschaft EUR 9.143.152,-- und ist eingeteilt in 9.143.152 Stück auf

Inhaber lautende Stammaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die

Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine

eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahmeberechtigten Aktien beträgt

daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.143.152 Stück.

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der

Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis

(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Um den reibungslosen

Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre

gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr.

Wien, im Mai 2013

Der Vorstand

Ende der Corporate News

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17.05.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: AutoBank AG

Ungargasse 64

A - 1030 Wien

Österreich

ISIN: AT0000A0K1J1

WKN: A1C27D

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Frankfurt in Open

Market (Entry Standard)





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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211565 17.05.2013

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