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DGAP-News: Beta Systems Software AG: Anfechtungsklage verhindern auf der Hauptversammlung beschlossene Kapitalmaßnahmen (deutsch)

Veröffentlicht am 23.09.2014, 10:38
DGAP-News: Beta Systems Software AG: Anfechtungsklage verhindern auf der Hauptversammlung beschlossene Kapitalmaßnahmen (deutsch)

Beta Systems Software AG: Anfechtungsklage verhindern auf der Hauptversammlung beschlossene Kapitalmaßnahmen

Beta Systems Software AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Kapitalmaßnahme

23.09.2014 10:37

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service

der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Berlin, 23. September 2014 - Die ordentliche Hauptversammlung der Beta

Systems Software Aktiengesellschaft (BSS, ISIN DE0005224406), hatte in der

Hauptversammlung am 9. April 2014 unter TOP 8 beschlossen, den Vorstand zu

ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. April 2019

einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt

12.878.294,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender

Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes

Kapital).

Weiterhin hatte die ordentliche Hauptversammlung der Beta Systems Software

Aktiengesellschaft unter TOP 6 der Erhöhung des Grundkapitals zugestimmt.

Die Kapitalerhöhung sollte jedoch erst und nur dann durchgeführt werden,

sofern das genehmigte Kapital nicht spätestens am 10. August 2014 im

Handelsregister eingetragen wird. Zudem war beschlossen worden, das

Grundkapital der Gesellschaft, nach Durchführung der Kapitalerhöhung, durch

die Einziehung von 24.954 eigener Aktien um EUR 32.440,20 herabzusetzen.

Wie im Bundesanzeiger am 24.06.2014 veröffentlicht, haben zwei Aktionäre

gegen die Schaffung des Genehmigten Kapitals sowie die Durchführung der

Kapitalerhöhung Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Das Landgericht

Berlin hat der Klage stattgegeben und die Beschlüsse zu TOP 6 und TOP 8 für

nichtig erklärt. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die

Gesellschaft wird über die Einlegung eines Rechtsmittels nach Erhalt der

Urteilsbegründung beschließen.

Ende der Unternehmensmitteilung

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Beta Systems Software AG

Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft (BSS, ISIN DE0005224406)

unterstützt seit über 30 Jahren Kunden mit großen, internationalen

Organisationen und mit einer umfangreichen IT-Systemlandschaft sowie

komplexen IT-Prozessen aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Fertigung,

Handel und IT-Dienstleistungen mit Softwareprodukten und IT-Lösungen. Diese

automatisieren, dokumentieren und analysieren IT-Abläufe in Rechenzentren

und in der Zugriffssteuerung. Steigende Transaktionsvolumen, Datenmengen

und Compliance-Standards stellen dabei höchste Anforderungen an Durchsatz,

Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit.

Beta Systems wurde1983 gegründet, ist seit 1997 börsennotiert und

beschäftigt rund 250 Mitarbeiter. Sitz des Unternehmens ist Berlin. Beta

Systems ist national und international mit 15 eigenen Konzerngesellschaften

und zahlreichen Partnerunternehmen aktiv. Weltweit optimieren mehr als

1.300 Kunden in über 3.200 laufenden Installationen in über 30 Ländern ihre

Prozesse und verbessern ihre Sicherheit mit Produkten und Lösungen von Beta

Systems. Das Unternehmen gehört zu den führenden mittelständischen und

unabhängigen Softwarelösungsanbietern in Europa und erwirtschaftet die

Hälfte seines Umsatzes international.

Besuchen Sie Beta Systems auch auf: www.twitter.com/BetaSystems,

www.facebook.com/BetaSystems und

www.xing.com/companies/betasystemssoftwareag.

Unternehmenskontakt:

Beta Systems Software AG

Investor Relations

Tel.: +49 (0)30 726 118-0

Fax: +49 (0)30 726 118-800

E-Mail: ir@betasystems.com

23.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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