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DGAP-News: Cap-Ex Ventures Ltd.: Cap-Ex und ITUM einigen sich (deutsch)

Veröffentlicht am 02.12.2011, 11:43
Aktualisiert 02.12.2011, 11:44
Cap-Ex Ventures Ltd.: Cap-Ex und ITUM einigen sich

DGAP-News: Cap-Ex Ventures Ltd. / Schlagwort(e): Vereinbarung

Cap-Ex Ventures Ltd.: Cap-Ex und ITUM einigen sich

02.12.2011 / 11:43

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Vancouver, British Columbia, Kanada. 1. Dezember 2011. Cap-Ex Ventures Ltd.

(WKN: A1H64E; TSX-V: CEV) ('Cap-Ex' oder das 'Unternehmen') und Innu

Takuaikan Uashat mak Mani-Utenam ('ITUM') geben bekannt, dass sie ein

erstes Abkommen in einer Reihe von zwei geplanten Abkommen bezüglich der

Explorationsaktivitäten des Unternehmens auf seinen Bergbauansprüchen

(Mining Claims, die 'Claims') in Quebec sowie in Newfoundland und Labrador

unterzeichnet haben.

Das Abkommen umfasst Verpflichtungen des Unternehmens und des ITUM, ein

zweites, endgültiges Explorationsabkommen bis zum 29. Februar 2012

auszuhandeln. Ein Nichtzustandekommen würde das Abkommen für nichtig

erklären. Das Abkommen:

- sieht eine Beteiligung des ITUM bei der Umweltüberwachung vor;

- unterstützt die Ausführung der traditionellen Aktivitäten;

- legt die Sanierung der Abbauorte fest;

- schließt sozioökonomische Vorteile für das ITUM und seine Mitglieder ein;

- erlaubt dem ITUM vom Verkauf der Claims zu profitieren;

- legt einen Beratungsprozess für zukünftige Explorationsaktivitäten fest;

und

- berücksichtigt ein Abkommen über Auswirkungen und Nutzen (Impact and

Benefit Agreement, 'IBA') vor der Entwicklung einer Mine.

ITUM hat die Regierung von Newfoundland und Labrador informiert, dass es

keine Einwände erhebt und seine früheren Einwände und Kommentare zum Antrag

des Unternehmens auf eine Explorationsgenehmigung zurückzieht. Dieser

Antrag wurde am 11. April 2011 bei der Regierung von Newfoundland und

Labrador eingereicht und durch ein Schreiben des Unternehmens an die

Regierung am 16. Juni 2011 abgeändert, einschließlich der Arbeiten an Block

103, der gegenwärtig einer Umweltprüfung durch die Regierung von

Newfoundland und Labrador unterzogen wird.

Das Abkommen sieht jetzt eine Zahlung von 100.000 CAD an das ITUM und die

Ausgabe von 300.000 Aktien des Unternehmens an das ITUM bei Unterzeichnung

des Explorationsabkommens vor. Ferner kann das Unternehmen nach seiner Wahl

100.000 CAD an das ITUM zahlen oder weitere 200.000 Aktien an das ITUM

ausgeben (die 'jährliche Zahlung'). Die jährliche Zahlung ist bedingt durch

die Durchführung der Explorationsaktivitäten in Höhe von 100.000 CAD oder

mehr auf den Claims im Explorationsjahr vor Leistung der Zahlung.

Das Abkommen sieht ferner eine jährliche Barzahlung (die 'jährliche

Barzahlung') in Höhe von 100.000 CAD vor. Die jährliche Barzahlung ist

bedingt durch die Durchführung der Explorationsaktivitäten in Höhe von

100.000 CAD oder mehr auf den Claims im Explorationsjahr vor Leistung der

Zahlung.

Das Unternehmen hat sich zur Zusammenarbeit mit dem ITUM bereit erklärt, um

die Umweltbelastung und andere Auswirkungen der Explorationsaktivitäten zu

überwachen und wird jährlich einen Beitrag von 35.000 CAD (der 'jährliche

Beitrag zur Belastungsüberwachung') an den ITUM zahlen, um so eine

Beteiligung durch das ITUM zu finanzieren.

Das Abkommen legt fest, dass das ITUM eine Bruttoabgabe von 0,5 % auf

etwaige Einnahmen erhalten wird, die das Unternehmen aus dem Verkauf von

Eisenerzprodukten erzielen könnte, die in Zukunft auf den Claims gefördert

werden.

Falls das Unternehmen weitere Bergbauansprüche innerhalb des Gebiets der

ITUM benötigt, werden die jährliche Barzahlung, der jährliche Beitrag zur

Belastungsüberwachung und die jährliche Aktienzahlung in solch einem

Verhältnis erhöht, dass es die Vergrößerung der Gesamtfläche der Claims

widerspiegelt. Zum Beispiel, falls sich die Gesamtfläche der Claims, die

das Unternehmen erkundet, von 120.000 Hektar auf 150.000 Hektar (eine

Zunahme um 25 %) erhöht, dann würde die jährliche Barzahlung, der jährliche

Beitrag zur Belastungsüberwachung und die jährliche Aktienzahlung um 25 %

steigen.

Das Explorationsabkommen besteht über die Dauer der Explorationsaktivitäten

des Unternehmens. Das Abkommen wurde von der TSX Venture Exchange

genehmigt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Cap-Ex Ventures Ltd.

Brett Matich, President & CEO

Suite 2000 - 1177 W. Hastings Street

Vancouver, BC, V6E 2K3

Tel.: +1 604-669-2279

Fax: +1 604-602-1606

info@cap-ex.ca

AXINO AG

investor & media relations

Königstraße 26

70173 Stuttgart

Germany

Tel. +49 (711) 253592-30

Fax +49 (711) 253592-33

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Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung.

Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine

Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.

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