Cap-Ex Ventures Ltd.: Cap-Ex und ITUM einigen sich
DGAP-News: Cap-Ex Ventures Ltd. / Schlagwort(e): Vereinbarung
Cap-Ex Ventures Ltd.: Cap-Ex und ITUM einigen sich
02.12.2011 / 11:43
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Vancouver, British Columbia, Kanada. 1. Dezember 2011. Cap-Ex Ventures Ltd.
(WKN: A1H64E; TSX-V: CEV) ('Cap-Ex' oder das 'Unternehmen') und Innu
Takuaikan Uashat mak Mani-Utenam ('ITUM') geben bekannt, dass sie ein
erstes Abkommen in einer Reihe von zwei geplanten Abkommen bezüglich der
Explorationsaktivitäten des Unternehmens auf seinen Bergbauansprüchen
(Mining Claims, die 'Claims') in Quebec sowie in Newfoundland und Labrador
unterzeichnet haben.
Das Abkommen umfasst Verpflichtungen des Unternehmens und des ITUM, ein
zweites, endgültiges Explorationsabkommen bis zum 29. Februar 2012
auszuhandeln. Ein Nichtzustandekommen würde das Abkommen für nichtig
erklären. Das Abkommen:
- sieht eine Beteiligung des ITUM bei der Umweltüberwachung vor;
- unterstützt die Ausführung der traditionellen Aktivitäten;
- legt die Sanierung der Abbauorte fest;
- schließt sozioökonomische Vorteile für das ITUM und seine Mitglieder ein;
- erlaubt dem ITUM vom Verkauf der Claims zu profitieren;
- legt einen Beratungsprozess für zukünftige Explorationsaktivitäten fest;
und
- berücksichtigt ein Abkommen über Auswirkungen und Nutzen (Impact and
Benefit Agreement, 'IBA') vor der Entwicklung einer Mine.
ITUM hat die Regierung von Newfoundland und Labrador informiert, dass es
keine Einwände erhebt und seine früheren Einwände und Kommentare zum Antrag
des Unternehmens auf eine Explorationsgenehmigung zurückzieht. Dieser
Antrag wurde am 11. April 2011 bei der Regierung von Newfoundland und
Labrador eingereicht und durch ein Schreiben des Unternehmens an die
Regierung am 16. Juni 2011 abgeändert, einschließlich der Arbeiten an Block
103, der gegenwärtig einer Umweltprüfung durch die Regierung von
Newfoundland und Labrador unterzogen wird.
Das Abkommen sieht jetzt eine Zahlung von 100.000 CAD an das ITUM und die
Ausgabe von 300.000 Aktien des Unternehmens an das ITUM bei Unterzeichnung
des Explorationsabkommens vor. Ferner kann das Unternehmen nach seiner Wahl
100.000 CAD an das ITUM zahlen oder weitere 200.000 Aktien an das ITUM
ausgeben (die 'jährliche Zahlung'). Die jährliche Zahlung ist bedingt durch
die Durchführung der Explorationsaktivitäten in Höhe von 100.000 CAD oder
mehr auf den Claims im Explorationsjahr vor Leistung der Zahlung.
Das Abkommen sieht ferner eine jährliche Barzahlung (die 'jährliche
Barzahlung') in Höhe von 100.000 CAD vor. Die jährliche Barzahlung ist
bedingt durch die Durchführung der Explorationsaktivitäten in Höhe von
100.000 CAD oder mehr auf den Claims im Explorationsjahr vor Leistung der
Zahlung.
Das Unternehmen hat sich zur Zusammenarbeit mit dem ITUM bereit erklärt, um
die Umweltbelastung und andere Auswirkungen der Explorationsaktivitäten zu
überwachen und wird jährlich einen Beitrag von 35.000 CAD (der 'jährliche
Beitrag zur Belastungsüberwachung') an den ITUM zahlen, um so eine
Beteiligung durch das ITUM zu finanzieren.
Das Abkommen legt fest, dass das ITUM eine Bruttoabgabe von 0,5 % auf
etwaige Einnahmen erhalten wird, die das Unternehmen aus dem Verkauf von
Eisenerzprodukten erzielen könnte, die in Zukunft auf den Claims gefördert
werden.
Falls das Unternehmen weitere Bergbauansprüche innerhalb des Gebiets der
ITUM benötigt, werden die jährliche Barzahlung, der jährliche Beitrag zur
Belastungsüberwachung und die jährliche Aktienzahlung in solch einem
Verhältnis erhöht, dass es die Vergrößerung der Gesamtfläche der Claims
widerspiegelt. Zum Beispiel, falls sich die Gesamtfläche der Claims, die
das Unternehmen erkundet, von 120.000 Hektar auf 150.000 Hektar (eine
Zunahme um 25 %) erhöht, dann würde die jährliche Barzahlung, der jährliche
Beitrag zur Belastungsüberwachung und die jährliche Aktienzahlung um 25 %
steigen.
Das Explorationsabkommen besteht über die Dauer der Explorationsaktivitäten
des Unternehmens. Das Abkommen wurde von der TSX Venture Exchange
genehmigt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Cap-Ex Ventures Ltd.
Brett Matich, President & CEO
Suite 2000 - 1177 W. Hastings Street
Vancouver, BC, V6E 2K3
Tel.: +1 604-669-2279
Fax: +1 604-602-1606
info@cap-ex.ca
AXINO AG
investor & media relations
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Germany
Tel. +49 (711) 253592-30
Fax +49 (711) 253592-33
http://www.axino.de/
Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung.
Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine
Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
Ende der Corporate News
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02.12.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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(WKN: A1H64E; TSX-V: CEV) ('Cap-Ex' oder das 'Unternehmen') und Innu
Takuaikan Uashat mak Mani-Utenam ('ITUM') geben bekannt, dass sie ein
erstes Abkommen in einer Reihe von zwei geplanten Abkommen bezüglich der
Explorationsaktivitäten des Unternehmens auf seinen Bergbauansprüchen
(Mining Claims, die 'Claims') in Quebec sowie in Newfoundland und Labrador
unterzeichnet haben.
Das Abkommen umfasst Verpflichtungen des Unternehmens und des ITUM, ein
zweites, endgültiges Explorationsabkommen bis zum 29. Februar 2012
auszuhandeln. Ein Nichtzustandekommen würde das Abkommen für nichtig
erklären. Das Abkommen:
- sieht eine Beteiligung des ITUM bei der Umweltüberwachung vor;
- unterstützt die Ausführung der traditionellen Aktivitäten;
- legt die Sanierung der Abbauorte fest;
- schließt sozioökonomische Vorteile für das ITUM und seine Mitglieder ein;
- erlaubt dem ITUM vom Verkauf der Claims zu profitieren;
- legt einen Beratungsprozess für zukünftige Explorationsaktivitäten fest;
und
- berücksichtigt ein Abkommen über Auswirkungen und Nutzen (Impact and
Benefit Agreement, 'IBA') vor der Entwicklung einer Mine.
ITUM hat die Regierung von Newfoundland und Labrador informiert, dass es
keine Einwände erhebt und seine früheren Einwände und Kommentare zum Antrag
des Unternehmens auf eine Explorationsgenehmigung zurückzieht. Dieser
Antrag wurde am 11. April 2011 bei der Regierung von Newfoundland und
Labrador eingereicht und durch ein Schreiben des Unternehmens an die
Regierung am 16. Juni 2011 abgeändert, einschließlich der Arbeiten an Block
103, der gegenwärtig einer Umweltprüfung durch die Regierung von
Newfoundland und Labrador unterzogen wird.
Das Abkommen sieht jetzt eine Zahlung von 100.000 CAD an das ITUM und die
Ausgabe von 300.000 Aktien des Unternehmens an das ITUM bei Unterzeichnung
des Explorationsabkommens vor. Ferner kann das Unternehmen nach seiner Wahl
100.000 CAD an das ITUM zahlen oder weitere 200.000 Aktien an das ITUM
ausgeben (die 'jährliche Zahlung'). Die jährliche Zahlung ist bedingt durch
die Durchführung der Explorationsaktivitäten in Höhe von 100.000 CAD oder
mehr auf den Claims im Explorationsjahr vor Leistung der Zahlung.
Das Abkommen sieht ferner eine jährliche Barzahlung (die 'jährliche
Barzahlung') in Höhe von 100.000 CAD vor. Die jährliche Barzahlung ist
bedingt durch die Durchführung der Explorationsaktivitäten in Höhe von
100.000 CAD oder mehr auf den Claims im Explorationsjahr vor Leistung der
Zahlung.
Das Unternehmen hat sich zur Zusammenarbeit mit dem ITUM bereit erklärt, um
die Umweltbelastung und andere Auswirkungen der Explorationsaktivitäten zu
überwachen und wird jährlich einen Beitrag von 35.000 CAD (der 'jährliche
Beitrag zur Belastungsüberwachung') an den ITUM zahlen, um so eine
Beteiligung durch das ITUM zu finanzieren.
Das Abkommen legt fest, dass das ITUM eine Bruttoabgabe von 0,5 % auf
etwaige Einnahmen erhalten wird, die das Unternehmen aus dem Verkauf von
Eisenerzprodukten erzielen könnte, die in Zukunft auf den Claims gefördert
werden.
Falls das Unternehmen weitere Bergbauansprüche innerhalb des Gebiets der
ITUM benötigt, werden die jährliche Barzahlung, der jährliche Beitrag zur
Belastungsüberwachung und die jährliche Aktienzahlung in solch einem
Verhältnis erhöht, dass es die Vergrößerung der Gesamtfläche der Claims
widerspiegelt. Zum Beispiel, falls sich die Gesamtfläche der Claims, die
das Unternehmen erkundet, von 120.000 Hektar auf 150.000 Hektar (eine
Zunahme um 25 %) erhöht, dann würde die jährliche Barzahlung, der jährliche
Beitrag zur Belastungsüberwachung und die jährliche Aktienzahlung um 25 %
steigen.
Das Explorationsabkommen besteht über die Dauer der Explorationsaktivitäten
des Unternehmens. Das Abkommen wurde von der TSX Venture Exchange
genehmigt.
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