Cap-Ex Ventures Ltd. nimmt Plan zum Schutz der Aktionärsrechte an
DGAP-News: Cap-Ex Ventures Ltd. / Schlagwort(e): Sonstiges
Cap-Ex Ventures Ltd. nimmt Plan zum Schutz der Aktionärsrechte an
22.11.2011 / 09:44
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Vancouver, British Columbia, Kanada. 21. November 2011. Cap-Ex Ventures
Ltd. (WKN: A1H64E; TSX-V: CEV) ('Cap-Ex' oder das 'Unternehmen') gibt
bekannt, dass der Board of Directors des Unternehmens einen Plan zum Schutz
der Aktionärsrechte (der 'Plan') angenommen hat.
Der Zweck des Plans ist es, die faire Behandlung der Aktionäre für den Fall
zu gewährleisten, dass irgendeine Partei ein Übernahmeangebot oder ähnliche
Transaktion oder Vorschlag (ein 'Übernahmeangebot') unterbreitet. Der Plan
gewährleistet eine faire Behandlung, da er den Aktionären einen Zeitraum
von 60 bis 90 Tagen (zusätzlich zur Mindestfrist von 35 Tagen) sichert, in
dem die Aktionäre ein Übernahmeangebot sorgfältig prüfen können und falls
sie sich dazu entscheiden, jegliche Aktien zurückziehen können, die sie
einem Angebot angedient haben, um sie dann einem konkurrierenden oder
besseren Übernahmeangebot anzudienen.
Die zusätzliche Zeit wird vom Unternehmen und seinem Board of Directors
dazu verwendet, das Übernahmeangebot zu prüfen und den Aktionären
Vorschläge zu unterbreiten, etwaige Analysen oder andere laufende Arbeiten
abzuschließen, die für die Entscheidungen der Aktionäre bezüglich des
Übernahmeangebots relevant sind und um andere Übernahmeangebote einzuholen.
Durch diesen Prozess soll sichergestellt werden, dass den Aktionären ein
fairer Preis geboten wird. Jedes Übernahmeangebot, das dem Unternehmen,
seinen Aktionären und seinem Board of Directors nicht diesen Zeitraum zur
Verfügung stellt (ausgenommen der Board of Directors verzichtet auf diesen
Zeitbedarf nach Prüfung des Übernahmeangebots) löst die mögliche Ausübung
der laut Plan gewährten Rechte aus.
Der Plan unterliegt der Genehmigung der TSX Venture Exchange (die 'Börse')
und muss nach der Genehmigung der Börse ebenfalls von den Aktionären auf
der nächsten Aktionärsversammlung genehmigt werden. Der Plan wird nicht als
Reaktion auf ein etwaiges vorliegendes Übernahmeangebot angenommen. Bis
dato hat keine Partei oder Person ein formelles Übernahmeangebot dem
Unternehmen oder seinem Board of Directors vorgelegt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Cap-Ex Ventures Ltd.
Brett Matich, President und CEO
Suite 2000 - 1177 W. Hastings Street
Vancouver, BC, V6E 2K3
Tel.: +1 604-669-2279
Fax: +1 604-602-1606
info@cap-ex.ca
AXINO AG
investor & media relations
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Germany
Tel. +49 (711) 253592-30
Fax +49 (711) 253592-33
http://www.axino.de/
Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung.
Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine
Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
Ende der Corporate News
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22.11.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
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Vancouver, British Columbia, Kanada. 21. November 2011. Cap-Ex Ventures
Ltd. (WKN: A1H64E; TSX-V: CEV) ('Cap-Ex' oder das 'Unternehmen') gibt
bekannt, dass der Board of Directors des Unternehmens einen Plan zum Schutz
der Aktionärsrechte (der 'Plan') angenommen hat.
Der Zweck des Plans ist es, die faire Behandlung der Aktionäre für den Fall
zu gewährleisten, dass irgendeine Partei ein Übernahmeangebot oder ähnliche
Transaktion oder Vorschlag (ein 'Übernahmeangebot') unterbreitet. Der Plan
gewährleistet eine faire Behandlung, da er den Aktionären einen Zeitraum
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dem die Aktionäre ein Übernahmeangebot sorgfältig prüfen können und falls
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besseren Übernahmeangebot anzudienen.
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dazu verwendet, das Übernahmeangebot zu prüfen und den Aktionären
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Übernahmeangebots relevant sind und um andere Übernahmeangebote einzuholen.
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fairer Preis geboten wird. Jedes Übernahmeangebot, das dem Unternehmen,
seinen Aktionären und seinem Board of Directors nicht diesen Zeitraum zur
Verfügung stellt (ausgenommen der Board of Directors verzichtet auf diesen
Zeitbedarf nach Prüfung des Übernahmeangebots) löst die mögliche Ausübung
der laut Plan gewährten Rechte aus.
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und muss nach der Genehmigung der Börse ebenfalls von den Aktionären auf
der nächsten Aktionärsversammlung genehmigt werden. Der Plan wird nicht als
Reaktion auf ein etwaiges vorliegendes Übernahmeangebot angenommen. Bis
dato hat keine Partei oder Person ein formelles Übernahmeangebot dem
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