cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz
cash.life AG / Schlagwort(e): Sonstiges
26.02.2014 18:11
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cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1
Aktiengesetz
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Ad-hoc-Meldung nach § 32 der Freiverkehrsordnung der Niedersächsischen
Börse zu Hannover entsprechend § 15 WpHG
26.02.2014 ]
WKN: 500910
ISIN: DE0005009104
cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1
Aktiengesetz
Der Vorstand zeigt hiermit an, dass aufgrund der Bildung einer Rückstellung
ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der cash.life AG
eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG).
Hintergrund ist der bereits in den Meldungen vom 17.07.2013 sowie vom
24.09.2013 bekannt gemachte Sachverhalt. Die Finanzverwaltung hat nunmehr
zu erkennen gegeben, dass sie einer Billigkeitslösung derzeit nicht
zustimmen wird, sondern geänderte Steuerbescheide erlassen wird. Die
Gesellschaft ist weiterhin der Ansicht, dass die Ansicht der
Finanzverwaltung unzutreffend ist und wird mit den zur Verfügung stehenden
Rechtsmitteln gegen die geänderten Steuerbescheide vorgehen, wenn diese
erlassen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben sich im Hinblick auf die
zu erwartenden Steuerbescheide entschlossen, eine Rückstellung in Höhe von
EUR 222.880.000,00 zu bilden, die zu einem bilanziellen Verlust führt, der
die Höhe des hälftigen Grundkapitals übersteigt. Aus diesem Grund wird der
Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine außerordentliche
Hauptversammlung einberufen. Die Einladung wird zeitnah mit der
Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.
Die Fortführung der Gesellschaft (,Going Concern') ist nach Auffassung des
Vorstands und Aufsichtsrats auf Basis aktueller Planungen gegenwärtig
gesichert, da eine Vereinbarung mit der Finanzverwaltung es der
Gesellschaft ermöglicht, trotz der drohenden Steuernachforderung
einstweilen von einem Insolvenzantrag abzusehen. Die Gesellschaft geht
gegenwärtig davon aus, dass eine Insolvenzantragspflicht auch bis zum
Abschluss eines finanzgerichtlichen Verfahrens nicht vorliegen wird. Im
Falle eines Obsiegens im gerichtlichen Verfahren entfällt die aus der
Steuerfestsetzung resultierende bestandsgefährdende Wirkung endgültig.
Pullach, den 26. Februar.2014
Der Vorstand
cash.life AG
Dr.-Gustav-Adolph-Str. 2
82049 Pullach
Deutschland
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Handel: Freiverkehr der Niedersächsischen Börse zu Hannover
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