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DGAP-News: cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz (deutsch)

Veröffentlicht am 26.02.2014, 18:11

cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz

cash.life AG / Schlagwort(e): Sonstiges

26.02.2014 18:11

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein

Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1

Aktiengesetz

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Ad-hoc-Meldung nach § 32 der Freiverkehrsordnung der Niedersächsischen

Börse zu Hannover entsprechend § 15 WpHG

26.02.2014 ]

WKN: 500910

ISIN: DE0005009104

cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1

Aktiengesetz

Der Vorstand zeigt hiermit an, dass aufgrund der Bildung einer Rückstellung

ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der cash.life AG

eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG).

Hintergrund ist der bereits in den Meldungen vom 17.07.2013 sowie vom

24.09.2013 bekannt gemachte Sachverhalt. Die Finanzverwaltung hat nunmehr

zu erkennen gegeben, dass sie einer Billigkeitslösung derzeit nicht

zustimmen wird, sondern geänderte Steuerbescheide erlassen wird. Die

Gesellschaft ist weiterhin der Ansicht, dass die Ansicht der

Finanzverwaltung unzutreffend ist und wird mit den zur Verfügung stehenden

Rechtsmitteln gegen die geänderten Steuerbescheide vorgehen, wenn diese

erlassen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben sich im Hinblick auf die

zu erwartenden Steuerbescheide entschlossen, eine Rückstellung in Höhe von

EUR 222.880.000,00 zu bilden, die zu einem bilanziellen Verlust führt, der

die Höhe des hälftigen Grundkapitals übersteigt. Aus diesem Grund wird der

Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine außerordentliche

Hauptversammlung einberufen. Die Einladung wird zeitnah mit der

Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.

Die Fortführung der Gesellschaft (,Going Concern') ist nach Auffassung des

Vorstands und Aufsichtsrats auf Basis aktueller Planungen gegenwärtig

gesichert, da eine Vereinbarung mit der Finanzverwaltung es der

Gesellschaft ermöglicht, trotz der drohenden Steuernachforderung

einstweilen von einem Insolvenzantrag abzusehen. Die Gesellschaft geht

gegenwärtig davon aus, dass eine Insolvenzantragspflicht auch bis zum

Abschluss eines finanzgerichtlichen Verfahrens nicht vorliegen wird. Im

Falle eines Obsiegens im gerichtlichen Verfahren entfällt die aus der

Steuerfestsetzung resultierende bestandsgefährdende Wirkung endgültig.

Pullach, den 26. Februar.2014

Der Vorstand

cash.life AG

Dr.-Gustav-Adolph-Str. 2

82049 Pullach

Deutschland

WKN: 500910

ISIN: DE0005009104

Handel: Freiverkehr der Niedersächsischen Börse zu Hannover

26.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: cash.life AG

Dr.-Gustav-Adolph-Straße 2

82049 Pullach

Deutschland

Telefon: +49 (0)89 286-953-213

Fax: +49 (0)89 286-953-219

E-Mail: ir@cashlife.de

Internet: www.cashlife.de

ISIN: DE0005009104

WKN: 500910

Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Hannover (Mittelstandsbörse

Deutschland), München

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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