Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.: Rechtsstaatliche Grundsätze auch im Steuerrecht nicht disponibel
DGAP-News: Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. / Schlagwort(e):
Rechtssache
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.: Rechtsstaatliche Grundsätze auch im
Steuerrecht nicht disponibel
03.09.2012 / 15:34
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Berlin (DAV). Anlässlich der aktuellen Diskussion um den Ankauf von
Steuer-CDs warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) vor diesem Vorgehen. Die
Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Eintreibung hinterzogener
Steuern ist zwar in allen Ländern ein berechtigtes Anliegen des Staates und
der Allgemeinheit. Der Staat dürfe sich aber nicht selbst krimineller
Mittel bedienen.
Der deutsche Staat darf auch bei der Verfolgung des legitimen Ziels,
Steuerhinterziehung zu verhindern und hinterzogene Steuern einzutreiben,
nicht nach dem Grundsatz 'Der Zweck heiligt die Mittel' verfahren. Vielmehr
hat er auch hierbei die durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen zu
beachten. Daher bedenklich ist der Ankauf illegal beschaffter Daten von
Bankkunden durch deutsche Behörden. Das heimliche und widerrechtliche
Kopieren entsprechender Daten stellt nach schweizerischem wie nach
deutschem Recht eine Straftat dar. Der Kauf von Diebesgut ist nach dem
Recht beider Staaten strafbare Hehlerei. Experten verweisen aber darauf,
dass geklaute Daten kein 'Diebesgut' seien, weil sie keine 'körperlichen
Sachen' darstellen. Das ist eine Unterscheidung, die wohl weder der
deutsche noch der schweizerische Gesetzgeber bei Erlass des
Strafgesetzbuches bedacht hat.
'Der Kauf von gestohlenen Daten durch die Obrigkeit verleiht dem Datendieb
eine ungerechtfertigte Legitimation. Der Staat fährt taktisch wie moralisch
auf der gleichen Schiene wie der Dieb', so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang
Ewer, DAV-Präsident.
Kaufe der Staat unbefugt beschaffte Daten, falle die Widerrechtlichkeit auf
ihn zurück. Zudem setze er objektiv einen Anreiz zur neuerlichen Begehung
derartiger Straftaten. Dies führe zum Verlust an Glaubwürdigkeit und zur
Erosion des Rechtsbewusstseins.
__________________________________________________________________________
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Pressesprecher
Swen Walentowski
Tel.: 030 726152-129
Sekretariat
Manja Jungnickel
Tel.: 030 726152-139
Fax: 030 726152-193
jungnickel@anwaltverein.de
Pressemitteilungen auch im Internet: www.anwaltverein.de
Ende der Finanznachricht
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03.09.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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183990 03.09.2012
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Steuer-CDs warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) vor diesem Vorgehen. Die
Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Eintreibung hinterzogener
Steuern ist zwar in allen Ländern ein berechtigtes Anliegen des Staates und
der Allgemeinheit. Der Staat dürfe sich aber nicht selbst krimineller
Mittel bedienen.
Der deutsche Staat darf auch bei der Verfolgung des legitimen Ziels,
Steuerhinterziehung zu verhindern und hinterzogene Steuern einzutreiben,
nicht nach dem Grundsatz 'Der Zweck heiligt die Mittel' verfahren. Vielmehr
hat er auch hierbei die durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen zu
beachten. Daher bedenklich ist der Ankauf illegal beschaffter Daten von
Bankkunden durch deutsche Behörden. Das heimliche und widerrechtliche
Kopieren entsprechender Daten stellt nach schweizerischem wie nach
deutschem Recht eine Straftat dar. Der Kauf von Diebesgut ist nach dem
Recht beider Staaten strafbare Hehlerei. Experten verweisen aber darauf,
dass geklaute Daten kein 'Diebesgut' seien, weil sie keine 'körperlichen
Sachen' darstellen. Das ist eine Unterscheidung, die wohl weder der
deutsche noch der schweizerische Gesetzgeber bei Erlass des
Strafgesetzbuches bedacht hat.
'Der Kauf von gestohlenen Daten durch die Obrigkeit verleiht dem Datendieb
eine ungerechtfertigte Legitimation. Der Staat fährt taktisch wie moralisch
auf der gleichen Schiene wie der Dieb', so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang
Ewer, DAV-Präsident.
Kaufe der Staat unbefugt beschaffte Daten, falle die Widerrechtlichkeit auf
ihn zurück. Zudem setze er objektiv einen Anreiz zur neuerlichen Begehung
derartiger Straftaten. Dies führe zum Verlust an Glaubwürdigkeit und zur
Erosion des Rechtsbewusstseins.
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