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DGAP-News: Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.: Rechtsstaatliche Grundsätze auch im Steuerrecht nicht disponibel (deutsch)

Veröffentlicht am 03.09.2012, 15:34
Aktualisiert 03.09.2012, 15:36
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.: Rechtsstaatliche Grundsätze auch im Steuerrecht nicht disponibel

DGAP-News: Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. / Schlagwort(e):

Rechtssache

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.: Rechtsstaatliche Grundsätze auch im

Steuerrecht nicht disponibel

03.09.2012 / 15:34

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Berlin (DAV). Anlässlich der aktuellen Diskussion um den Ankauf von

Steuer-CDs warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) vor diesem Vorgehen. Die

Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Eintreibung hinterzogener

Steuern ist zwar in allen Ländern ein berechtigtes Anliegen des Staates und

der Allgemeinheit. Der Staat dürfe sich aber nicht selbst krimineller

Mittel bedienen.

Der deutsche Staat darf auch bei der Verfolgung des legitimen Ziels,

Steuerhinterziehung zu verhindern und hinterzogene Steuern einzutreiben,

nicht nach dem Grundsatz 'Der Zweck heiligt die Mittel' verfahren. Vielmehr

hat er auch hierbei die durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen zu

beachten. Daher bedenklich ist der Ankauf illegal beschaffter Daten von

Bankkunden durch deutsche Behörden. Das heimliche und widerrechtliche

Kopieren entsprechender Daten stellt nach schweizerischem wie nach

deutschem Recht eine Straftat dar. Der Kauf von Diebesgut ist nach dem

Recht beider Staaten strafbare Hehlerei. Experten verweisen aber darauf,

dass geklaute Daten kein 'Diebesgut' seien, weil sie keine 'körperlichen

Sachen' darstellen. Das ist eine Unterscheidung, die wohl weder der

deutsche noch der schweizerische Gesetzgeber bei Erlass des

Strafgesetzbuches bedacht hat.

'Der Kauf von gestohlenen Daten durch die Obrigkeit verleiht dem Datendieb

eine ungerechtfertigte Legitimation. Der Staat fährt taktisch wie moralisch

auf der gleichen Schiene wie der Dieb', so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang

Ewer, DAV-Präsident.



Kaufe der Staat unbefugt beschaffte Daten, falle die Widerrechtlichkeit auf

ihn zurück. Zudem setze er objektiv einen Anreiz zur neuerlichen Begehung

derartiger Straftaten. Dies führe zum Verlust an Glaubwürdigkeit und zur

Erosion des Rechtsbewusstseins.

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Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Pressesprecher

Swen Walentowski

Tel.: 030 726152-129



Sekretariat

Manja Jungnickel

Tel.: 030 726152-139

Fax: 030 726152-193

jungnickel@anwaltverein.de

Pressemitteilungen auch im Internet: www.anwaltverein.de

Ende der Finanznachricht

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183990 03.09.2012

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