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DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: Cross-Currency-Swaps (CCS) in Schweizer Franken sorgen für erhebliche und ruinöse Verluste (deutsch)

Veröffentlicht am 05.12.2014, 14:57
Aktualisiert 05.12.2014, 15:06
DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: Cross-Currency-Swaps (CCS) in Schweizer Franken sorgen für erhebliche und ruinöse Verluste (deutsch)
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n Dr. Greger & Collegen: Cross-Currency-Swaps (CCS) in Schweizer Franken sorgen für erhebliche und ruinöse Verluste

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache

Dr. Greger & Collegen: Cross-Currency-Swaps (CCS) in Schweizer Franken

sorgen für erhebliche und ruinöse Verluste

05.12.2014 / 14:57

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Cross-Currency-Swaps mit Schweizer Franken als Kreditwährung waren

insbesondere in den Jahren 2006 bis 2008 beliebte Derivate, die Banken,

unter anderem die HypoVereinsbank, ihren TOP-Kunden als sogenannte

"Zinsoptimierungsgeschäfte" verkauft hatten. Die in Aussicht gestellte

"Zinsoptimierung" trat jedoch nicht ein. Stattdessen entwickelten sich

diese Geschäfte zu einem finanziellen Fiasko. Wer von Seiten der

Spezialisten der Bank nicht rechtzeitig den Ausstieg aus diesen Geschäften

nahegelegt bekam, geriet aufgrund der Entwicklung des Wechselkurses EUR/CHF

in einen Abwärtsstrudel, der einen Ausstieg aus dem Swapgeschäft aufgrund

des enormen negativen Marktwerts unmöglich machte.

Aus früheren VIP-Kunden werden sanierungsbedürftige Problemkunden

"Zahlreichen Swapkunden, zu denen nicht nur Freiberufler und

mittelständische Betriebe, sondern auch vermögende Privatkunden und

Kommunen zählen und die sich derzeit hilfesuchend an uns wenden, ist eine

vorzeitige Auflösung des Swapgeschäfts durch Zahlung des aktuellen

negativen Marktwerts finanziell nicht möglich", so Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. "Aus diesem

Grund sind derzeit viele der früheren TOP-Kunden heute nicht mehr gern

gesehene und hofierte VIP-Kunden der Bank, sondern Personen und

Unternehmen, für die bankenintern die Sanierungsabteilung und die

Problemkundenbetreuer zuständig sind."

Kanzlei Dr. Greger & Collegen rät Geschädigten, Swap-Verluste nicht zu

akzeptieren

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und den strengen Vorgaben des

Bundesgerichtshofs zur Reichweite der Aufklärungspflicht der Banken sieht

die Kanzlei Dr. Greger & Collegen für swapgeschädigte Bankkunden sehr gute

Möglichkeiten, den aus derartigen Wettgeschäften bereits erlittenen

finanziellen Schaden ersetzt zu bekommen bzw. die negativen Marktwerte

aktuell noch laufender Swapgeschäfte nicht ausgleichen zu müssen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft

"Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik

"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen

bereits zahlreiche Swapgeschädigte vertritt, rät den betroffenen Bank- und

Sparkassenkunden unbedingt zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht

spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer

Schadensersatzansprüche zu verlieren. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen

steht Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Rechtsanwälte

Dr. Greger & Collegen

Maximilianstr. 35 C

80539 München

Tel.: 089 / 237 08 480

Fax: 089 / 237 08 4811

Web: www.dr-greger.de

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05.12.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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303007 05.12.2014

nn

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