n Dr. Greger & Collegen: Cross-Currency-Swaps (CCS) in Schweizer Franken sorgen für erhebliche und ruinöse Verluste
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Dr. Greger & Collegen: Cross-Currency-Swaps (CCS) in Schweizer Franken
sorgen für erhebliche und ruinöse Verluste
05.12.2014 / 14:57
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Cross-Currency-Swaps mit Schweizer Franken als Kreditwährung waren
insbesondere in den Jahren 2006 bis 2008 beliebte Derivate, die Banken,
unter anderem die HypoVereinsbank, ihren TOP-Kunden als sogenannte
"Zinsoptimierungsgeschäfte" verkauft hatten. Die in Aussicht gestellte
"Zinsoptimierung" trat jedoch nicht ein. Stattdessen entwickelten sich
diese Geschäfte zu einem finanziellen Fiasko. Wer von Seiten der
Spezialisten der Bank nicht rechtzeitig den Ausstieg aus diesen Geschäften
nahegelegt bekam, geriet aufgrund der Entwicklung des Wechselkurses EUR/CHF
in einen Abwärtsstrudel, der einen Ausstieg aus dem Swapgeschäft aufgrund
des enormen negativen Marktwerts unmöglich machte.
Aus früheren VIP-Kunden werden sanierungsbedürftige Problemkunden
"Zahlreichen Swapkunden, zu denen nicht nur Freiberufler und
mittelständische Betriebe, sondern auch vermögende Privatkunden und
Kommunen zählen und die sich derzeit hilfesuchend an uns wenden, ist eine
vorzeitige Auflösung des Swapgeschäfts durch Zahlung des aktuellen
negativen Marktwerts finanziell nicht möglich", so Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. "Aus diesem
Grund sind derzeit viele der früheren TOP-Kunden heute nicht mehr gern
gesehene und hofierte VIP-Kunden der Bank, sondern Personen und
Unternehmen, für die bankenintern die Sanierungsabteilung und die
Problemkundenbetreuer zuständig sind."
Kanzlei Dr. Greger & Collegen rät Geschädigten, Swap-Verluste nicht zu
akzeptieren
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und den strengen Vorgaben des
Bundesgerichtshofs zur Reichweite der Aufklärungspflicht der Banken sieht
die Kanzlei Dr. Greger & Collegen für swapgeschädigte Bankkunden sehr gute
Möglichkeiten, den aus derartigen Wettgeschäften bereits erlittenen
finanziellen Schaden ersetzt zu bekommen bzw. die negativen Marktwerte
aktuell noch laufender Swapgeschäfte nicht ausgleichen zu müssen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft
"Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik
"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen
bereits zahlreiche Swapgeschädigte vertritt, rät den betroffenen Bank- und
Sparkassenkunden unbedingt zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht
spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer
Schadensersatzansprüche zu verlieren. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen
steht Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Rechtsanwälte
Dr. Greger & Collegen
Maximilianstr. 35 C
80539 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811
Web: www.dr-greger.de
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