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DGAP-News: Dubai Oasis Capital AG: Beendigung der Einbeziehung der Dubai Oasis Capital AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012 (deutsch)

Veröffentlicht am 09.10.2012, 09:25
Aktualisiert 09.10.2012, 09:28
Dubai Oasis Capital AG: Beendigung der Einbeziehung der Dubai Oasis Capital AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012

DGAP-News: Dubai Oasis Capital AG / Schlagwort(e): Delisting

Dubai Oasis Capital AG: Beendigung der Einbeziehung der Dubai Oasis

Capital AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open

Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012

09.10.2012 / 09:25

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Dubai Oasis Capital AG: Beendigung der Einbeziehung der Dubai Oasis Capital

AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der

Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012

München, 05. Oktober 2012 - Die Deutsche Börse AG hat am 6. Februar 2012

sowie ergänzend am 5. April 2012 bekannt gegeben, dass der First Quotation

Board als Teilsegment des Freiverkehrs (Open Market) an der Frankfurter

Wertpapierbörse zum 15. Dezember 2012 geschlossen wird. Infolgedessen endet

die Einbeziehung der Aktien der Dubai Oasis Capital AG in den Handel im

Open Market zum 15. Dezember 2012. Somit können in Folge dieser

Entscheidung der Deutschen Börse AG die Aktien der Dubai Oasis Capital AG

noch bis zum 15.12.2012 über die Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt

werden. Dies gilt aller Voraussicht nach auch für alle weiteren deutschen

Börsen, an denen die Aktien der Dubai Oasis Capital AG als Zweitnotiz

gehandelt werden.

Es bestünde zwar für die Dubai Oasis Capital AG die Möglichkeit, einen

Antrag auf Einbeziehung der Aktien in den Entry Standard im Open Market an

der Frankfurter Wertpapierbörse oder auf Erstnotierung an einer anderen

deutschen Börse zu stellen. Der Vorstand der Dubai Oasis Capital AG hat

aber nach eingehender Erörterung und intensiver Prüfung dieser Frage

beschlossen, keinen entsprechenden Antrag zu stellen. Die damit

zusammenhängenden zusätzlichen Kosten (zum Beispiel Notwendigkeit der

Erstellung eines neuen Wertpapierprospekts und Halbjahresberichterstattung)

und der Aufwand für die daraus erwachsenden Folgepflichten würden einen

solchen Antrag nicht rechtfertigen.

Ende der Corporate News

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09.10.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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188104 09.10.2012

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