😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: Dyesol Limited: Dyesol erzielt technischen Durchbruch bei Festkörper-DSC (deutsch)

Veröffentlicht am 08.05.2013, 08:40
Aktualisiert 08.05.2013, 08:44
Dyesol Limited: Dyesol erzielt technischen Durchbruch bei Festkörper-DSC

DGAP-News: Dyesol Limited / Schlagwort(e): Research Update/Research

Update

Dyesol Limited: Dyesol erzielt technischen Durchbruch bei

Festkörper-DSC

08.05.2013 / 08:40

---------------------------------------------------------------------

Dyesol erzielt technischen Durchbruch bei Festkörper-DSC

Sydney, Australien, 8. Mai 2013 - Dyesol, dem weltweit führenden

Unternehmen in der kommerziellen Vermarktung von

Farbstoffsolarzellen-Technologie (DSC), ist mit dem Erzielen einer

Festkörper-DSC-Effizienz von 11,3 % bei vollem Sonnenlicht ein technischer

Durchbruch gelungen, der 'neue Bahnen weist'.

Dieser Durchbruch kommt zu einem Zeitpunkt, in dem die Technologie von auf

Flüssigkeit basierenden Systemen auf Festkörpersysteme übergeht, um so den

Anforderungen an die Lebensdauer des Produkts sowie der Massenherstellung

gerecht zu werden. Diese Variation in der Technologie, auch mesoskopische

Solarzellen genannt, entspricht den technischen Herausforderungen für die

Massenfertigung von gebäudeintegrierten Photovoltaikprodukten (BIPV). Sie

versetzt Dyesol und seine multinationalen Kommerzialisierungspartner in die

Lage, den sich auf viele Milliarden Dollar belaufenden weltweiten Markt mit

Zuversicht anzugehen.

Im Jahr 2010 lag die Leistung von Festkörper-DSC gerade einmal bei 5 %, und

damit beträchtlich hinter der Leistungsstärke von Systemen auf

Flüssigkeitsbasis. Die anschließenden technischen Fortschritte waren jedoch

nichts weniger als revolutionär. Dyesol hat durch die Arbeit seines, an der

Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) in der Schweiz

tätigen, Wissenschaftlers Dr. Peng Qin im Labor eine

Festkörper-DSC-Effizienz von 11,3 % erzielt. Außerdem ist Dyesol

zuversichtlich, dass aufgrund der zusätzlichen Einfachheit der Arbeit mit

Festkörpersystemen industrielle Wirkungsgrade von mehr 10 % zu erzielen

sind. Bei einer Modulleistung in dieser Höhe wird die Technologie dem Netz

gegenüber konkurrenzfähig - und das ist der 'Heilige Gral' bei Technologien

für erneuerbare Energie.

Dieser Erfolg ist von besonderer Bedeutung in Solarmärkten, in denen die

Lichtverhältnisse suboptimal sind, wie zum Beispiel in Europa, Nordamerika

und in Nordostasien, und wo Dyesol einen beträchtlichen Vorteil gegenüber

den photovoltaischen Technologien der 1. und 2. Generation besitzt.

Chairman Richard Caldwell sagte: 'Das Geschäftsmodell für Solar bleibt

weiterhin schlüssig, allerdings gibt es allen Grund sich zu fragen, welche

Technologien aus dem derzeitigen Strudel der Solarbranche als Sieger

hervorgehen werden. Die heutige Bekanntmachung stellt einen Quantensprung

für Dyesol und seine Kommerzialisierungspartner dar und wir freuen uns auf

einen rapiden Übergang aus dem Labor zum Fertigungsband.'

Dyesol hat eng mit seinem Forschungs- und Entwicklungspartner, der EPFL,

zusammengearbeitet und ist überzeugt davon, in naher Zukunft weitere

Verbesserungen in der Festkörperleistung bekannt geben zu können.

Bemerkenswerterweise ist zuversichtlich zu erwarten, dass die

Festkörperergebnisse alle bisher bekannten und veröffentlichten

Wirkungsgrade auf Flüssigkeitsbasis übertreffen werden. Michael Grätzel,

der Erfinder von DSC und Professor an der EPFL, spricht diese Woche auf der

HOPV-Konferenz im spanischen Sevilla, wo er einige der aktuellsten

technologischen Entwicklungen behandeln wird.

Das Unternehmen - DYESOL Limited

Dyesol ist weltweiter Lieferant von Werkstoffen, Technologie und Know-how

für Farbstoffsolarzellen (DSC). Unter DSC versteht man eine photovoltaische

Technologie, die es Produkten auf Metall-, Glas- und Polymerbasis in den

Bereichen Bau, Transport und Elektronik ermöglicht, Energie zu erzeugen und

die Energieeffizienz zu verbessern. Dyesol unterhält Partnerschaften mit

führenden multinationalen Unternehmen, die beträchtliche Marktanteile und

etablierten Zugang zum Markt besitzen. Das Unternehmen ist an der

australischen Börse (DYE) und am deutschen Open Market (D5I.F) gelistet und

wird über seine Depotbank BNY Mellon am OTCQX (DYSOY) gehandelt. Weitere

Einzelheiten finden Sie unter http://www.dyesol.com/german/. Zum Eintrag

auf der Mailingliste und Abonnement des e-Newsletters bitte hier klicken.

Die Technologie - FARBSTOFFSOLARZELLEN

Die DSC-Technologie lässt sich am besten als 'künstliche Photosynthese'

beschreiben, bei der ein Elektrolyt, eine Schicht Titandioxid (ein in

weißer Farbe und Zahnpasta verwendetes Pigment) und ein Rutheniumfarbstoff

auf Trägermaterialien aus Glas, Metal oder Polymeren aufgebracht werden.

Durch Lichteinfall in den Farbstoff werden Elektronen angeregt, die vom

Titandioxid absorbiert werden wobei elektrischer Strom entsteht. Im

Vergleich zu herkömmlicher photovoltaischer Technik auf Siliziumbasis sind

bei Dyesols Technologie die durch die Herstellung entstehenden Kosten und

die graue Energie niedriger, und selbst bei schwachen Lichtverhältnissen

wird Elektrizität effektiver produziert. Außerdem kann sie durch das

Auswechseln konventioneller Verglasung oder Metallbleche direkt in Gebäude

integriert werden, anstatt Dachflächen oder zusätzliche Grundstücksareale

erforderlich zu machen.

- Ende -

Ansprechpartner für Media und Investor Relations:

Deutschland & Eva Reuter, DR Reuter Investor Relations Tel: +49 177 605

Europa 8804, e.reuter@dr-reuter.eu

Dyesol Angela Geary, Dyesol Brand Managerin Tel: +61 (0)2 6299

Hauptsitz 1592, ageary@dyesol.com

Australien Viv Hardy, Callidus PR Tel: +61 (0)2 9283 4113 or +61

(0)411 208 951

Ende der Corporate News

---------------------------------------------------------------------

08.05.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

210230 08.05.2013

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.