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DGAP-News: EASY SOFTWARE AG: Besonderer Vertreter der EASY SOFTWARE AG erhebt Klagen gegen ehemalige Organmitglieder (deutsch)

Veröffentlicht am 06.08.2014, 12:15
Aktualisiert 06.08.2014, 12:18
DGAP-News: EASY SOFTWARE AG: Besonderer Vertreter der EASY SOFTWARE AG erhebt Klagen gegen ehemalige Organmitglieder (deutsch)

EASY SOFTWARE AG: Besonderer Vertreter der EASY SOFTWARE AG erhebt Klagen gegen ehemalige Organmitglieder

DGAP-News: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache

EASY SOFTWARE AG: Besonderer Vertreter der EASY SOFTWARE AG erhebt

Klagen gegen ehemalige Organmitglieder

06.08.2014 / 12:15

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Mülheim an der Ruhr, 6. August 2014

Besonderer Vertreter der EASY SOFTWARE AG erhebt Klagen gegen ehemalige

Organmitglieder

Der besondere Vertreter der EASY SOFTWARE AG, Dr. Thomas Heidel, hat auf

Basis der Ergebnisse seiner rechtlichen Prüfung und des am 20. Februar 2013

veröffentlichten Sonderprüfungsberichts der WP/StB Rosemarie Helwig mehrere

Klageschriften eingereicht. Diese betreffen die Schadensersatzansprüche des

Unternehmens gegen die ehemaligen Vorstände bzw. Aufsichtsräte Manfred

Wagner, Wolfgang Glücks, Josef Gemeri und Gereon Neuhaus. Basis für das

Engagement von Dr. Heidel ist der Beschluss im Rahmen der

EASY-Hauptversammlung vom 26. Juli 2012, der auf der Hauptversammlung am

28. August 2013 bestätigt und ergänzt wurde.

* Im Zusammenhang mit der Übernahme einer Bürgschaft der EASY SOFTWARE AG

zur Absicherung einer Kontokorrentverbindlichkeit der EASY Solutions GmbH

und Begleichung der Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH auf

Veranlassung von bzw. im Einverständnis mit Herrn Manfred Wagner klagt die

EASY SOFTWARE AG, vertreten durch den besonderen Vertreter, auf

Aufwendungsersatz- und Schadensersatz in Höhe von rund EUR 500.000,00 gegen

die EASY Solutions GmbH, Herrn Manfred Wagner, Herrn Josef Gemeri und Herrn

Wolfgang Glücks vor dem Landgericht Duisburg.

* Weiter hat der besondere Vertreter im Namen der EASY SOFTWARE AG gegen

Manfred Wagner, Wolfgang Glücks, Josef Gemeri und Gereon Neuhaus vor dem

Landgericht Duisburg Klage auf Schadensersatz erhoben. Gegenstand sind zum

einen Schadensersatzansprüche gegen Herrn Manfred Wagner und Herrn Wolfgang

Glücks im Zusammenhang mit unberechtigten von diesen veranlassten

Vorauszahlungen der EASY SOFTWARE AG an die mittlerweile insolvente sbr

health it GmbH, Gladbeck, in Höhe von rund EUR 1,5 Mio.. Die Forderung

erfasst neben den rechtsgrundlosen laufenden Vorauszahlungen auch weitere

damit in Zusammenhang stehende Zahlungen an die sbr health it GmbH, denen

keine Gegenleistung gegenübersteht, sowie eine ungerechtfertigte

Provisionsvorauszahlung, die Inanspruchnahme aus dem Schuldbeitritt der

EASY SOFTWARE AG zu dem durch die CFT Consulting GmbH an die sbr health it

GmbH gewährten Darlehen und eine rechtsgrundlos erteilte Gutschrift an die

sbr health it GmbH.

* Zudem richtet sich die Klage gegen Herrn Manfred Wagner und Herrn

Wolfgang Glücks auf Schadensersatz in Höhe von EUR 288.375,00 wegen

Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung des

ehemaligen Vorstandsmitglieds Claus M. Flury.

* Mit der Klage begehrt die EASY SOFTWARE AG weiter Auskunft von Manfred

Wagner über die Nutzung der von der EASY SOFTWARE AG, ursprünglich

vertreten durch Josef Gemeri, angemieteten Loge in der Schalke Arena.

* Gegenstand der Klage sind weiter Schadensersatzansprüche der EASY

SOFTWARE AG gegen Herrn Manfred Wagner und Herrn Josef Gemeri wegen

unüblicher Darlehensvergaben in Höhe von insgesamt EUR 85.532,54 an Herrn

Manfred Wagner nahestehende Unternehmen. Die EASY SOFTWARE AG hatte in den

Jahren 2005, 2007 und 2008 vier kurzfristige Darlehen an die GfU

Gesellschaft für Unternehmensberatung, Planung und Organisation mbH und die

HOMA Hochstromtechnik GmbH & Co. KG gewährt.

* Der besondere Vertreter hat im Namen der EASY SOFTWARE AG gegen Manfred

Wagner vor dem Landgericht Duisburg Klage auf Schadensersatz in Höhe von

ca. EUR 1,38 Mio. im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile an der

ScanOptic Gesellschaft für Scanner- und optische Speichertechnologie mbH,

Mülheim a. d. Ruhr, im Oktober 2002 erhoben. Nach einer Klageerweiterung

erfasst die Klage auch Schadensersatzansprüche der EASY SOFTWARE AG gegen

Manfred Wagner aus der von ihm veranlassten Rückzahlung eines Darlehens in

Höhe von EUR 133.000,00 zu Gunsten der EASY SOFTWARE (UK) plc, das dieser

von Manfred Wagner und der RS Consulting GmbH gewährt wurde.

Über die weiteren Entwicklungen wird die Gesellschaft berichten.

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

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06.08.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: EASY SOFTWARE AG

Am Hauptbahnhof 4

45468 Mülheim an der Ruhr

Deutschland

Telefon: +49(0) 208 450 16-0

Fax: +49(0) 208 450 16-90

E-Mail: investor@easy.de

Internet: www.easy.de

ISIN: DE0005634000

WKN: 563400

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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281107 06.08.2014

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