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DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA: Tochtergesellschaften obsiegen erstinstanzlich in Rechtsverfahren (deutsch)

Veröffentlicht am 16.05.2014, 12:23

ecolutions GmbH & Co. KGaA: Tochtergesellschaften obsiegen erstinstanzlich in Rechtsverfahren

DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache

ecolutions GmbH & Co. KGaA: Tochtergesellschaften obsiegen

erstinstanzlich in Rechtsverfahren

16.05.2014 / 12:23

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ecolutions GmbH & Co. KGaA: Tochtergesellschaften obsiegen erstinstanzlich

in Rechtsverfahren

Frankfurt am Main, 16. Mai 2014 - Zwei Tochtergesellschaften der ecolutions

GmbH & Co. KGaA haben in Gerichtsverfahren in erster Instanz obsiegt.

Die ecolutions Solar Deutschland GmbH wurde von der Gesellschaft Deutscher

Solarfonds "Stabilität 2010" GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit dem Projekt

"Laudenbach" in Bezug auf einen Nachteilsausgleich auf Zahlung eines knapp

mittleren sechsstelligen Betrages verklagt. Das Landgericht Frankfurt am

Main hat die Klage vollumfänglich abgewiesen.

Des Weiteren war eine Klage der ecolutions Solar GmbH vor dem Landgericht

Frankfurt am Main im Zusammenhang mit dem Projekt "Enersol/Solibra"

erfolgreich. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die früheren

Solibra-Geschäftsführer respektive Gesellschafter Herrn Ashton Fruhling und

Herrn Benjamin Stützel als Gesamtschuldner verurteilt, an die ecolutions

Solar GmbH 900.000 Euro zu zahlen. Weitere Ansprüche blieben vorbehalten.

Die Klage stand im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme auf Rückzahlung

eines Darlehens an die Solibra-Gesellschaften. Aus Vorsichtsgründen führt

diese Forderung bisher nicht zu einer Erhöhung des Eigenkapitals.

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Für ecolutions GmbH & Co. KGaA

Ecolutions Management GmbH

Die Geschäftsführung

Kontakt:

ecolutions GmbH & Co. KGaA

Im Trutz Frankfurt 49

D-60322 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0) 69 915 010 80

Fax: +49 (0) 69 915 010 829

E-mail: info@ecolutions.de

Ende der Corporate News

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16.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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269020 16.05.2014

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