ESTAVIS AG: 9,25 % Unternehmensanleihe 2013 / 2018 (ISIN DE000A1X3Q99 - WKN A1X3Q9) - Put-Rückzahlungsmitteilung nach § 8 Abs. 1 der Anleihebedingungen
DGAP-News: ESTAVIS AG / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
ESTAVIS AG: 9,25 % Unternehmensanleihe 2013 / 2018 (ISIN DE000A1X3Q99
- WKN A1X3Q9) - Put-Rückzahlungsmitteilung nach § 8 Abs. 1 der
Anleihebedingungen
30.06.2014 / 17:48
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Die ESTAVIS AG, Uhlandstraße 165, 10719 Berlin, Deutschland, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103691,
(nachfolgend "ESTAVIS" oder die "Emittentin") gibt im Hinblick auf § 8 Abs.
1 der Anleihebedingungen für ihre 9,25 % Unternehmensanleihe 2013 / 2018
(ISIN DE000A1X3Q99 - WKN A1X3Q9) folgendes bekannt (die
"Put-Rückzahlungsmitteilung"):
Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Neuer Wall 77, 20354 Hamburg,
Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am
Main unter HRB 7287, hat am 24. Juni 2014 im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots mehr als 50 % der Stimmrechte an der
Emittentin erworben. Damit ist ein Kontrollwechsel im Sinne von § 8 Abs. 1
der Anleihebedingungen eingetreten.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Anleihebedingungen ist jeder Anleihegläubiger nunmehr
berechtigt, von der Emittentin die Rückzahlung oder, nach Wahl der
Emittentin, den Ankauf seiner Schuldverschreibungen durch die Emittentin
(oder auf ihre Veranlassung durch einen Dritten) zum Vorzeitigen
Rückzahlungsbetrag insgesamt oder teilweise zu verlangen (die "Put
Option"). Eine solche Ausübung der Put Option wird jedoch nur dann wirksam,
wenn innerhalb des Put-Rückzahlungszeitraums Anleihegläubiger von
Schuldverschreibungen im Nennbetrag von mindestens 30 % des
Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden
Schuldverschreibungen von der Put Option Gebrauch gemacht haben.
Die Ausübung der Put Option muss durch den Anleihegläubiger innerhalb eines
Zeitraums (der "Put-Rückzahlungszeitraum") von 30 (dreißig) Tagen, nachdem
die Put-Rückzahlungsmitteilung veröffentlicht wurde, schriftlich gegenüber
der depotführenden Stelle des Anleihegläubigers erklärt werden (die
"Put-Ausübungserklärung"). Die Emittentin wird nach ihrer Wahl die
maßgebliche(n) Schuldverschreibung(en) 7 (sieben) Tage nach Ablauf des
Rückzahlungszeitraums (der "Put-Rückzahlungstag") zurückzahlen oder
erwerben (bzw. erwerben lassen), soweit sie nicht bereits vorher
zurückgezahlt oder erworben und entwertet wurde(n). Die Abwicklung erfolgt
über Clearstream. Eine einmal gegebene Put-Ausübungserklärung ist für den
Anleihegläubiger unwiderruflich.
Berlin, im Juni 2014
ESTAVIS AG
- Der Vorstand -
Kontakt:
ESTAVIS AG
Investor & Public Relations
Tel: + 49 30 887 181 799
E-Mail: ir@estavis.de
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Unternehmen: ESTAVIS AG
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275961 30.06.2014