GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: Landgericht erlässt Einstweilige Verfügung gegen FAIRVESTA Holding AG
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Fonds/Rechtssache
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: Landgericht erlässt Einstweilige
Verfügung gegen FAIRVESTA Holding AG
03.02.2014 / 10:35
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Das Landgericht Hamburg hat einem Eilantrag der auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
stattgegeben. Die Richter haben der Tübinger FAIRVESTA Holding AG verboten,
mit nicht rechtskräftigen Entscheidungen zu werben (nicht rechtskräftig).
Die FAIRVESTA Gruppe wird seit geraumer Zeit von Anlegerschützer
kritisiert. Die Stiftung Warentest hat wiederholt einzelnen FAIRVESTA
Produkten gewarnt, das Wirtschaftsmagazin Wirtschaftswoche hat in einem
großen Beitrag zu den Tübinger Finanzjongleuren erklärt, 'beim
Fondsanbieter FAIRVESTA sieht es düster aus' und vertritt die Meinung, dass
die ausgewiesenen Renditen durch Rechentricks geschönt worden sein sollen.
Die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte werden von unabhängigen Marktbeobachtern zu
den führenden deutschen Anlegeranwälten gezählt und beschäftigen sich seit
Jahren mit der causa FAIRVESTA und gründeten für betroffene Anleger eine
Schutzgemeinschaft. 'Das passte dem Unternehmen nicht; die wollten uns
mundtot machen,' meint der Hamburger Rechtsanwalt Matthias Gröpper, 'und
haben verbreiten lassen, dass die eine einstweilige Verfügung gegen uns
erwirkt haben.' Zu dem Zeitpunkt war die Verfügung aber noch nicht
rechtskräftig. Darauf haben die nicht hingewiesen. Das war nach
Einschätzung des Hamburger Landgerichts rechtswidrig. Die Richter verboten
der Gesellschaft die Verbreitung. Die GRÖPPER Köpke Rechtsanwälte führen
die Schutzgemeinschaft jetzt unter
www.schutzgemeinschaft-fuer-fairvesta-aussteiger.de und bieten allen
FAIRVESTA Anlegern an, die Investments kritisch zu prüfen und alle in
Betracht kommenden Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche zu prüfen.
'Nach unserer Einschätzung sind die Investments sehr riskant. Die
Betroffenen können im schlechtesten Fall alles verlieren und es gibt keinen
geregelten Markt. Der Bundesgerichtshof hat deshalb längst entschieden,
dass geschlossene Beteiligungen wegen den erheblichen Verlustrisiken nichts
für die Altersvorsorge sind.' Jedem, dem diese Anlageprodukte als sichere
Investments oder für die Altersvorsorge verkauft worden sind, sind nach der
Einschätzung der Hamburger Anlegeranwälte falsch beraten worden und können
unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ende der Finanznachricht
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