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DGAP-News: GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: Landgericht erlässt Einstweilige Verfügung gegen FAIRVESTA Holding AG (deutsch)

Veröffentlicht am 03.02.2014, 10:35
Aktualisiert 03.02.2014, 10:50

GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: Landgericht erlässt Einstweilige Verfügung gegen FAIRVESTA Holding AG

DGAP-News: GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte / Schlagwort(e):

Fonds/Rechtssache

GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: Landgericht erlässt Einstweilige

Verfügung gegen FAIRVESTA Holding AG

03.02.2014 / 10:35

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Das Landgericht Hamburg hat einem Eilantrag der auf das Bank- und

Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte

stattgegeben. Die Richter haben der Tübinger FAIRVESTA Holding AG verboten,

mit nicht rechtskräftigen Entscheidungen zu werben (nicht rechtskräftig).

Die FAIRVESTA Gruppe wird seit geraumer Zeit von Anlegerschützer

kritisiert. Die Stiftung Warentest hat wiederholt einzelnen FAIRVESTA

Produkten gewarnt, das Wirtschaftsmagazin Wirtschaftswoche hat in einem

großen Beitrag zu den Tübinger Finanzjongleuren erklärt, 'beim

Fondsanbieter FAIRVESTA sieht es düster aus' und vertritt die Meinung, dass

die ausgewiesenen Renditen durch Rechentricks geschönt worden sein sollen.

Die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte werden von unabhängigen Marktbeobachtern zu

den führenden deutschen Anlegeranwälten gezählt und beschäftigen sich seit

Jahren mit der causa FAIRVESTA und gründeten für betroffene Anleger eine

Schutzgemeinschaft. 'Das passte dem Unternehmen nicht; die wollten uns

mundtot machen,' meint der Hamburger Rechtsanwalt Matthias Gröpper, 'und

haben verbreiten lassen, dass die eine einstweilige Verfügung gegen uns

erwirkt haben.' Zu dem Zeitpunkt war die Verfügung aber noch nicht

rechtskräftig. Darauf haben die nicht hingewiesen. Das war nach

Einschätzung des Hamburger Landgerichts rechtswidrig. Die Richter verboten

der Gesellschaft die Verbreitung. Die GRÖPPER Köpke Rechtsanwälte führen

die Schutzgemeinschaft jetzt unter

www.schutzgemeinschaft-fuer-fairvesta-aussteiger.de und bieten allen

FAIRVESTA Anlegern an, die Investments kritisch zu prüfen und alle in

Betracht kommenden Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche zu prüfen.

'Nach unserer Einschätzung sind die Investments sehr riskant. Die

Betroffenen können im schlechtesten Fall alles verlieren und es gibt keinen

geregelten Markt. Der Bundesgerichtshof hat deshalb längst entschieden,

dass geschlossene Beteiligungen wegen den erheblichen Verlustrisiken nichts

für die Altersvorsorge sind.' Jedem, dem diese Anlageprodukte als sichere

Investments oder für die Altersvorsorge verkauft worden sind, sind nach der

Einschätzung der Hamburger Anlegeranwälte falsch beraten worden und können

unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Ende der Finanznachricht

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03.02.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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250618 03.02.2014

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