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DGAP-News: Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 (deutsch)

Veröffentlicht am 14.08.2014, 17:15
DGAP-News: Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 (deutsch)

Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

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Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG)

Nr. 2273/2003

14.08.2014 / 17:15

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Pressemitteilung

Aktienrückkauf

Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG)

Nr. 2273/2003

Berlin, 14. August 2014: Der Vorstand der Hypoport AG hat am 11. August

2014 beschlossen, bis zu 60.000 eigene Aktien ausschließlich über die Börse

zurückzukaufen. Das zulässige Rückkaufvolumen ist für die Dauer des

Aktienrückkaufprogramms auf maximal 1.000 Aktien pro Tag festgelegt. Der

Höchstpreis je Aktie ist auf 13,00 Euro zzgl. Nebenkosten festgelegt.

Zweck des Programms ist die Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen

sowie sonstige Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter der

Gesellschaft und des Hypoport-Konzerns. Der Aktienrückkauf erfolgt in

Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 zum Erwerb

eigener Aktien. Der Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.

Der Aktienrückkauf soll frühestens am 18. August 2014 beginnen und

spätestens zum 31. Dezember 2014 beendet sein.

Der Rückkauf der Aktien wird nach Maßgabe der Safe-Harbor-Regelungen gemäß

den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.

Dezember 2003 (nachfolgend: EU-VO) erfolgen. Der Rückkauf wird im Auftrag

und für Rechnung der Hypoport AG durch Einschaltung eines unabhängigen

Kreditinstitutes erfolgen. Das Kreditinstitut muss den Erwerb der

Hypoport-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen

durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 04.

Juni 2010 einhalten.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des

Erwerbs von Aktien der Hypoport AG gemäß EU-VO unabhängig und unbeeinflusst

von der Hypoport AG. Die Hypoport AG wird insoweit keinen Einfluss auf die

Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut darf laut

EU-VO bei der Kaufpreisbestimmung den Kurs des letzten an der betreffenden

Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) den

des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf der betreffenden Börse nicht

überbieten. Des Weiteren darf das Kreditinstitut laut Ermächtigung der

Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs

an den jeweils dem Erwerb vorangegangenen fünf Handelstagen um nicht mehr

als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

Das Kreditinstitut darf laut EU-VO an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent

des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der Hypoport-Aktie an der

Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Das durchschnittliche

Handelsvolumen ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen

Handelsvolumen im Monat vor Veröffentlichung des Programms. Das zulässige

Handelsvolumen wird für die Dauer des Aktienrückkaufprogramms auf 1.000

Aktien pro Tag festgelegt.

Der Vorstand der Hypoport AG kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit

aussetzen und - unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen - wieder

aufnehmen lassen.

Die Hypoport AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß EU-VO

regelmäßig auf der Internetseite

http://www.hypoport.de/investorrelations.html berichten.

Über die Hypoport AG

Hypoport ist mit dem unabhängigen Vertrieb von Finanzprodukten und seinem

B2B-Finanzmarktplatz in zwei sich gegenseitig verstärkenden Segmenten

erfolgreich. Hypoport bietet stets den einfachsten Zugang zu den besten

Finanzdienstleistungen. Die Europace AG, ein 100%iges Tochterunternehmen

von Hypoport, entwickelt und betreibt mit dem internetbasierten

Finanzmarktplatz EUROPACE die größte deutsche Plattform für

Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite. Ein voll

integriertes System vernetzt 250 Partner aus den Bereichen Banken,

Versicherungen und Finanzvertriebe. Mehrere tausend Nutzer wickeln

monatlich über 20.000 Transaktionen mit einem Geschäftsvolumen von bis zu 3

Mrd. Euro über EUROPACE ab. Das Hypoport Tochterunternehmen Dr. Klein & Co.

AG ist ein internetbasierter und unabhängiger Finanzvertrieb. Die Dr. Klein

Spezialisten beraten Privatkunden ganzheitlich in den Bereichen

Immobilienfinanzierung, Versicherung und Vorsorge. Schon seit 1954 ist die

Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der

Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen Immobilieninvestoren.

Die Hypoport AG hat ihren Sitz in Berlin, beschäftigt über 500 Mitarbeiter

und ist an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet.

Kontakt:

Christian Würdemann

Head of Communications, Human Resources & Legal

Hypoport AG

Klosterstraße 71

D-10179 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 / 4 20 86 - 1920

Fax: +49 (0) 30 / 4 20 86 - 281920

E-Mail: ir@hypoport.de

Internet: www.hypoport.de

Twitter: http://twitter.com/Hypoport

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14.08.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Hypoport AG

Klosterstraße 71

10179 Berlin

Deutschland

Telefon: +49/30 42086-0

Fax: +49/30 42086-1999

E-Mail: ir@hypoport.de

Internet: www.hypoport.de

ISIN: DE0005493365

WKN: 549336

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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