INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG:
DGAP-News: INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG /
Schlagwort(e): Sonstiges
INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG:
13.01.2012 / 11:00
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INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG
Grasweg 62 - 66, 22303 Hamburg
ISIN / WKN: DE0006205909 / 620590
Notierung: Mittelstandsbörse Deutschland der Hanseatischen Wertpapierbörse
Hamburg, Entry Standard (Freiverkehr) der Frankfurter Börse, Freiverkehr
Berlin
Bekanntmachung
IP Partner Aktiengesellschaft strebt Konzernverschmelzung der INFO
Gesellschaft für Informationssysteme AG auf sich als Hauptaktionärin unter
Ausschluss der Minderheitsaktionäre der INFO Gesellschaft für
Informationssysteme AG an (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out)
Die IP Partner Aktiengesellschaft mit Sitz in Nürnberg ('IP Partner AG')
hat uns mitgeteilt, dass sie - bei Abzug der von der INFO Gesellschaft für
Informationssysteme Aktiengesellschaft ('INFO AG') gehaltenen eigenen
Aktien vom Grundkapital - insgesamt rund 91,79 % des Grundkapitals und der
Aktien der INFO AG unmittelbar hält. Die IP Partner AG ist eine 100%ige
Tochtergesellschaft der QSC AG mit Sitz in Köln, die diese Beteiligung an
der INFO AG in die IP Partner AG eingebracht hat.
Die IP Partner AG informierte den Vorstand der INFO AG in diesem
Zusammenhang am 12. Januar 2012, dass sie als Hauptaktionärin der INFO AG
beabsichtigt, Verhandlungen über den Abschluss eines
Verschmelzungsvertrages mit der INFO AG aufzunehmen, mit dem die INFO AG
auf die IP Partner AG verschmolzen werden soll. In den
Verschmelzungsvertrag soll nach Mitteilung der IP Partner AG die Angabe
aufgenommen werden, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein
Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der INFO AG nach §
62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes i.V.m. §§ 327a ff. des
Aktiengesetzes erfolgen soll. Nach den maßgeblichen Bestimmungen des
Umwandlungsgesetzes kann die Hauptversammlung der INFO AG als übertragender
Gesellschaft im Rahmen einer Verschmelzung binnen drei Monaten nach dem
Abschluss eines solchen Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin IP Partner AG gegen
angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre beschließen.
Der Vorstand beabsichtigt, in Verhandlungen über den Abschluss eines
Verschmelzungsvertrages mit der IP Partner AG einzutreten, in dessen
Zusammenhang ein Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der INFO AG seitens
der IP Partner AG angestrebt wird.
Hamburg, 13. Januar 2012
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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13.01.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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152591 13.01.2012
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IP Partner Aktiengesellschaft strebt Konzernverschmelzung der INFO
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Ausschluss der Minderheitsaktionäre der INFO Gesellschaft für
Informationssysteme AG an (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out)
Die IP Partner Aktiengesellschaft mit Sitz in Nürnberg ('IP Partner AG')
hat uns mitgeteilt, dass sie - bei Abzug der von der INFO Gesellschaft für
Informationssysteme Aktiengesellschaft ('INFO AG') gehaltenen eigenen
Aktien vom Grundkapital - insgesamt rund 91,79 % des Grundkapitals und der
Aktien der INFO AG unmittelbar hält. Die IP Partner AG ist eine 100%ige
Tochtergesellschaft der QSC AG mit Sitz in Köln, die diese Beteiligung an
der INFO AG in die IP Partner AG eingebracht hat.
Die IP Partner AG informierte den Vorstand der INFO AG in diesem
Zusammenhang am 12. Januar 2012, dass sie als Hauptaktionärin der INFO AG
beabsichtigt, Verhandlungen über den Abschluss eines
Verschmelzungsvertrages mit der INFO AG aufzunehmen, mit dem die INFO AG
auf die IP Partner AG verschmolzen werden soll. In den
Verschmelzungsvertrag soll nach Mitteilung der IP Partner AG die Angabe
aufgenommen werden, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein
Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der INFO AG nach §
62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes i.V.m. §§ 327a ff. des
Aktiengesetzes erfolgen soll. Nach den maßgeblichen Bestimmungen des
Umwandlungsgesetzes kann die Hauptversammlung der INFO AG als übertragender
Gesellschaft im Rahmen einer Verschmelzung binnen drei Monaten nach dem
Abschluss eines solchen Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin IP Partner AG gegen
angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre beschließen.
Der Vorstand beabsichtigt, in Verhandlungen über den Abschluss eines
Verschmelzungsvertrages mit der IP Partner AG einzutreten, in dessen
Zusammenhang ein Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der INFO AG seitens
der IP Partner AG angestrebt wird.
Hamburg, 13. Januar 2012
Der Vorstand
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