Interessengemeinschaft Widerruf: IG WIDERRUF zur Bündelung von Verbraucherinteressen bei Widerrufsklauseln gegründet
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Interessengemeinschaft Widerruf: IG WIDERRUF zur Bündelung von
Verbraucherinteressen bei Widerrufsklauseln gegründet
29.09.2014 / 11:00
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IG WIDERRUF zur Bündelung von Verbraucherinteressen bei Widerrufsklauseln
gegründet
- Ansprüche aus falschen Widerrufsklauseln im zweistelligen
Milliarden-Euro-Bereich
- Verbraucher können durch Wahrnehmung ihrer Rechte hohe Summen einsparen
- IG WIDERRUF prangert Verschleppungs- und Verzögerungstaktik von Banken
an
- IG WIDERRUF bietet kostenlose Ersteinschätzung zu möglichen
Erstattungsansprüchen an
- Einbindung von Finanzvermittlern zur Interessenbündelung angestrebt
- Informationswebsite www.widerruf.info geht online
Frankfurt am Main, 29. September 2014. Die Ansprüche deutscher Verbraucher
gegen Banken aus fehlerhaften Widerrufsklauseln bei Darlehensverträgen
summieren sich nach Schätzungen der "Interessengemeinschaft (IG) WIDERRUF"
auf einen mindestens zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag. Um die
Durchsetzung solcher Ansprüche wirkungsvoll zu begleiten und die Interessen
von Verbrauchern gegen die Banken-Lobby zu bündeln, haben Betroffene und
Finanzexperten in Frankfurt jetzt die IG WIDERRUF gegründet. Zum Sprecher
wurde der Finanzfachmann, Roland Klaus, ernannt. Als Wirtschaftsreporter
für renommierte Fernsehsender wie n-tv, N24 und CNBC hat er seine Expertise
bei Finanzthemen unter Beweis gestellt und sich mit dem Buch
"Wirtschaftliche Selbstverteidigung" einen Namen als Wirtschaftsautor
gemacht. Zudem ist Klaus gleich in mehreren Fällen selbst von fehlerhaften
Widerrufsklauseln in Baufinanzierungsverträgen betroffen.
Die Ansprüche der Verbraucher aus fehlerhaften Widerrufsklauseln
resultieren vor allem aus Darlehensverträgen, die zwischen 2002 und 2011
abgeschlossen wurden. Dort enthaltene Klauseln erweisen sich in bis zu 80
Prozent aller Fälle als ungültig, wodurch die Verträge im Nachhinein
widerrufen werden können. Davon sind zehntausende Verträge betroffen.
Zuviel gezahlte Zinsen müssen von den Banken erstattet werden. Im aktuellen
Niedrigzinsumfeld bieten sich zudem weit günstigere
Refinanzierungsmöglichkeiten an. Für den einzelnen Verbraucher kann damit
schnell eine Einsparung von zehntausend Euro und mehr verbunden sein.
Zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofs, BGH, sprechen eine klare Sprache
zu Gunsten der Verbraucher und erklären die Rückabwicklung der Verträge mit
fehlerhaften Widerrufsklauseln für rechtmäßig.
Die IG WIDERRUF bemängelt, dass viele Banken die berechtigten Forderungen
von Kunden jedoch nur schleppend bearbeiten und versuchen, Kunden
juristisch zu zermürben. Die IG WIDERRUF tritt an, um den Rechten der
Verbraucher gebündelt Gehör zu verschaffen und Aufklärungsarbeit zu
fehlerhaften Widerrufsklauseln zu leisten. Zu diesem Zweck werden auf der
Website www.widerruf.info umfassende Informationen vorgehalten. Die
Interessengemeinschaft will Betroffenen zudem die Möglichkeit zum Austausch
geben. Auch arbeitet die IG WIDERRUF mit erfahrenen Verbraucheranwälten als
Berater zusammen. Diese unterstützen zudem Verbraucher dabei, ihre
Ansprüche gegen Banken durchzusetzen. In diesem Zuge bietet die IG WIDERRUF
allen Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung zur Möglichkeit der
Rückabwicklung von Darlehensverträgen und Erstattung von Zinsen an. Die
Kontaktaufnahme ist über die Website der Interessengemeinschaft
www.widerruf.info möglich. Kosten für weitergehende juristische Schritte
werden in der Regel von Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Auch Finanz- und Darlehensvermittler fordert die IG WIDERRUF auf, sich auf
die Seite ihrer Kunden zu stellen und diese über die aktuelle Rechtslage
und ihre Rechte aufzuklären. Die kostenlose Ersteinschätzung ist natürlich
auch für alle Kunden dieser Finanzvermittler möglich. Die IG WIDERRUF ist
an einem gemeinsamen Vorgehen aller Interessierten gelegen.
Roland Klaus, Sprecher der IG WIDERRUF: "Ich habe am eigenen Leib erlebt,
wie Banken mauern, wenn Verbraucher ihre Ansprüche aufgrund fehlerhafter
Widerrufsklauseln durchsetzen wollen. Es ist an der Zeit, dass Betroffene
ihre Interessen bündeln, denn es ist zu beobachten, dass einige Banken und
ihre Lobby aktiv sind, um Verbraucher einzuschüchtern und zu zermürben. Von
solchen Fällen berichten vermehrt auch die Rechtsanwälte, die uns
unterstützen. Wir fordern deshalb die Banken auf, ihre Verweigerungshaltung
aufzugeben, zumal die Gerichtsentscheidungen zum Thema eindeutig sind. Um
großflächig und schnell zu informieren, bieten wir eine kostenlose
Ersteinschätzung durch qualifizierte Juristen an. Natürlich ist dazu keine
Mitgliedschaft oder Ähnliches erforderlich."
Ansprechpartner
IG Widerruf
Roland Klaus
Eschersheimer Landstraße 44
60322 Frankfurt
Tel.: 069-26029565
Email: kontakt@widerruf.info
www.widerruf.info
Ansprechpartner für die Presse
edicto GmbH
Dr. Sönke Knop/ Werner Rüppel
069-905505-51
widerruf@edicto.de
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