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DGAP-News: Interessengemeinschaft Widerruf: IG WIDERRUF zur Bündelung von Verbraucherinteressen bei Widerrufsklauseln gegründet (deutsch)

Veröffentlicht am 29.09.2014, 11:00
DGAP-News: Interessengemeinschaft Widerruf: IG WIDERRUF zur Bündelung von Verbraucherinteressen bei Widerrufsklauseln gegründet (deutsch)

Interessengemeinschaft Widerruf: IG WIDERRUF zur Bündelung von Verbraucherinteressen bei Widerrufsklauseln gegründet

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Interessengemeinschaft Widerruf: IG WIDERRUF zur Bündelung von

Verbraucherinteressen bei Widerrufsklauseln gegründet

29.09.2014 / 11:00

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IG WIDERRUF zur Bündelung von Verbraucherinteressen bei Widerrufsklauseln

gegründet

- Ansprüche aus falschen Widerrufsklauseln im zweistelligen

Milliarden-Euro-Bereich

- Verbraucher können durch Wahrnehmung ihrer Rechte hohe Summen einsparen

- IG WIDERRUF prangert Verschleppungs- und Verzögerungstaktik von Banken

an

- IG WIDERRUF bietet kostenlose Ersteinschätzung zu möglichen

Erstattungsansprüchen an

- Einbindung von Finanzvermittlern zur Interessenbündelung angestrebt

- Informationswebsite www.widerruf.info geht online

Frankfurt am Main, 29. September 2014. Die Ansprüche deutscher Verbraucher

gegen Banken aus fehlerhaften Widerrufsklauseln bei Darlehensverträgen

summieren sich nach Schätzungen der "Interessengemeinschaft (IG) WIDERRUF"

auf einen mindestens zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag. Um die

Durchsetzung solcher Ansprüche wirkungsvoll zu begleiten und die Interessen

von Verbrauchern gegen die Banken-Lobby zu bündeln, haben Betroffene und

Finanzexperten in Frankfurt jetzt die IG WIDERRUF gegründet. Zum Sprecher

wurde der Finanzfachmann, Roland Klaus, ernannt. Als Wirtschaftsreporter

für renommierte Fernsehsender wie n-tv, N24 und CNBC hat er seine Expertise

bei Finanzthemen unter Beweis gestellt und sich mit dem Buch

"Wirtschaftliche Selbstverteidigung" einen Namen als Wirtschaftsautor

gemacht. Zudem ist Klaus gleich in mehreren Fällen selbst von fehlerhaften

Widerrufsklauseln in Baufinanzierungsverträgen betroffen.

Die Ansprüche der Verbraucher aus fehlerhaften Widerrufsklauseln

resultieren vor allem aus Darlehensverträgen, die zwischen 2002 und 2011

abgeschlossen wurden. Dort enthaltene Klauseln erweisen sich in bis zu 80

Prozent aller Fälle als ungültig, wodurch die Verträge im Nachhinein

widerrufen werden können. Davon sind zehntausende Verträge betroffen.

Zuviel gezahlte Zinsen müssen von den Banken erstattet werden. Im aktuellen

Niedrigzinsumfeld bieten sich zudem weit günstigere

Refinanzierungsmöglichkeiten an. Für den einzelnen Verbraucher kann damit

schnell eine Einsparung von zehntausend Euro und mehr verbunden sein.

Zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofs, BGH, sprechen eine klare Sprache

zu Gunsten der Verbraucher und erklären die Rückabwicklung der Verträge mit

fehlerhaften Widerrufsklauseln für rechtmäßig.

Die IG WIDERRUF bemängelt, dass viele Banken die berechtigten Forderungen

von Kunden jedoch nur schleppend bearbeiten und versuchen, Kunden

juristisch zu zermürben. Die IG WIDERRUF tritt an, um den Rechten der

Verbraucher gebündelt Gehör zu verschaffen und Aufklärungsarbeit zu

fehlerhaften Widerrufsklauseln zu leisten. Zu diesem Zweck werden auf der

Website www.widerruf.info umfassende Informationen vorgehalten. Die

Interessengemeinschaft will Betroffenen zudem die Möglichkeit zum Austausch

geben. Auch arbeitet die IG WIDERRUF mit erfahrenen Verbraucheranwälten als

Berater zusammen. Diese unterstützen zudem Verbraucher dabei, ihre

Ansprüche gegen Banken durchzusetzen. In diesem Zuge bietet die IG WIDERRUF

allen Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung zur Möglichkeit der

Rückabwicklung von Darlehensverträgen und Erstattung von Zinsen an. Die

Kontaktaufnahme ist über die Website der Interessengemeinschaft

www.widerruf.info möglich. Kosten für weitergehende juristische Schritte

werden in der Regel von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Auch Finanz- und Darlehensvermittler fordert die IG WIDERRUF auf, sich auf

die Seite ihrer Kunden zu stellen und diese über die aktuelle Rechtslage

und ihre Rechte aufzuklären. Die kostenlose Ersteinschätzung ist natürlich

auch für alle Kunden dieser Finanzvermittler möglich. Die IG WIDERRUF ist

an einem gemeinsamen Vorgehen aller Interessierten gelegen.

Roland Klaus, Sprecher der IG WIDERRUF: "Ich habe am eigenen Leib erlebt,

wie Banken mauern, wenn Verbraucher ihre Ansprüche aufgrund fehlerhafter

Widerrufsklauseln durchsetzen wollen. Es ist an der Zeit, dass Betroffene

ihre Interessen bündeln, denn es ist zu beobachten, dass einige Banken und

ihre Lobby aktiv sind, um Verbraucher einzuschüchtern und zu zermürben. Von

solchen Fällen berichten vermehrt auch die Rechtsanwälte, die uns

unterstützen. Wir fordern deshalb die Banken auf, ihre Verweigerungshaltung

aufzugeben, zumal die Gerichtsentscheidungen zum Thema eindeutig sind. Um

großflächig und schnell zu informieren, bieten wir eine kostenlose

Ersteinschätzung durch qualifizierte Juristen an. Natürlich ist dazu keine

Mitgliedschaft oder Ähnliches erforderlich."

Ansprechpartner

IG Widerruf

Roland Klaus

Eschersheimer Landstraße 44

60322 Frankfurt

Tel.: 069-26029565

Email: kontakt@widerruf.info

www.widerruf.info

Ansprechpartner für die Presse

edicto GmbH

Dr. Sönke Knop/ Werner Rüppel

069-905505-51

widerruf@edicto.de

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