KWG Kommunale Wohnen AG: Bekanntmachung nach § 186 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz
DGAP-News: KWG Kommunale Wohnen AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
KWG Kommunale Wohnen AG: Bekanntmachung nach § 186 Abs. 2 Satz 2
Aktiengesetz
26.03.2012 / 07:45
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KWG Kommunale Wohnen AG,
Hamburg
Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland
ISIN: DE0005227342
Wertpapier-Kenn-Nummer: 522 734
Bekanntmachung nach § 186 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz
Der Bezugspreis für die bis zu 3.576.505 auf den Inhaber lautenden neuen
Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 1,00 je Aktie und mit vollem Gewinnbeteiligungsrecht ab dem 1.
Januar 2011 (die 'Neuen Aktien') aus der vom Vorstand der KWG Kommunale
Wohnen AG, Hamburg (die 'Gesellschaft') am 12. März 2012 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats vom 13. März 2012 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre wurde auf
Grundlage des Ergebnisses eines Bookbuilding-Verfahrens, welches nach
Maßgabe des am 15. März 2012 veröffentlichten Bezugsangebotes durchgeführt
wurde, mit Beschluss des Vorstands vom 24. März 2012 und Zustimmung des
Aufsichtsrats vom 25. März 2012 wie folgt festgelegt:
Der Bezugspreis, zu dem Bezugsberechtigte die Neuen Aktien während der
Bezugsfrist beziehen können, beträgt
EUR 5,25
Der Platzierungpreis, zu welchem etwaige aufgrund des gesetzlichen
Bezugsrechts oder des Überbezugs nicht bezogene Neue Aktien im Rahmen einer
prospektfreien Privatplatzierung interessierten Anlegern angeboten werden
soll, entspricht mindestens dem Bezugspreis von EUR 5,25 je Aktie.
Der Bezugspreis und der Platzierungspreis wurden durch Ad-hoc-Mitteilung am
26.. März 2012 bekannt gemacht und am gleichen Tag auf der Internetseite
der Gesellschaft (www.kwg-ag.de) veröffentlicht.
Aktionäre können ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des
Ausschlusses noch bis einschließlich 30. März 2012 über ihre Depotbank bei
der Bezugsstelle (biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich)
während der üblichen Geschäftszeiten ausüben.
Die Gesellschaft räumt denjenigen Aktionären, die ihre Bezugserklärung
bereits abgegeben haben und die Neuen Aktien zu diesem Bezugspreis nicht
erwerben möchten, das Recht ein, ihre Bezugserklärung bis zum 30. März 2012
zu widerrufen.
Hamburg, im März 2012
KWG Kommunale Wohnen AG
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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26.03.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: KWG Kommunale Wohnen AG
Alstertor 9
20095 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040 22 63 088 100
Fax: 040 22 63 088 200
E-Mail: ir@kwg-ag.de
Internet: www.kwg-ag.de
ISIN: DE0005227342
WKN: 522734
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Open Market
(Entry Standard) in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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162140 26.03.2012
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Aktiengesetz
26.03.2012 / 07:45
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KWG Kommunale Wohnen AG,
Hamburg
Alstertor 9, 20095 Hamburg, Deutschland
ISIN: DE0005227342
Wertpapier-Kenn-Nummer: 522 734
Bekanntmachung nach § 186 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz
Der Bezugspreis für die bis zu 3.576.505 auf den Inhaber lautenden neuen
Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 1,00 je Aktie und mit vollem Gewinnbeteiligungsrecht ab dem 1.
Januar 2011 (die 'Neuen Aktien') aus der vom Vorstand der KWG Kommunale
Wohnen AG, Hamburg (die 'Gesellschaft') am 12. März 2012 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats vom 13. März 2012 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre wurde auf
Grundlage des Ergebnisses eines Bookbuilding-Verfahrens, welches nach
Maßgabe des am 15. März 2012 veröffentlichten Bezugsangebotes durchgeführt
wurde, mit Beschluss des Vorstands vom 24. März 2012 und Zustimmung des
Aufsichtsrats vom 25. März 2012 wie folgt festgelegt:
Der Bezugspreis, zu dem Bezugsberechtigte die Neuen Aktien während der
Bezugsfrist beziehen können, beträgt
EUR 5,25
Der Platzierungpreis, zu welchem etwaige aufgrund des gesetzlichen
Bezugsrechts oder des Überbezugs nicht bezogene Neue Aktien im Rahmen einer
prospektfreien Privatplatzierung interessierten Anlegern angeboten werden
soll, entspricht mindestens dem Bezugspreis von EUR 5,25 je Aktie.
Der Bezugspreis und der Platzierungspreis wurden durch Ad-hoc-Mitteilung am
26.. März 2012 bekannt gemacht und am gleichen Tag auf der Internetseite
der Gesellschaft (www.kwg-ag.de) veröffentlicht.
Aktionäre können ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des
Ausschlusses noch bis einschließlich 30. März 2012 über ihre Depotbank bei
der Bezugsstelle (biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich)
während der üblichen Geschäftszeiten ausüben.
Die Gesellschaft räumt denjenigen Aktionären, die ihre Bezugserklärung
bereits abgegeben haben und die Neuen Aktien zu diesem Bezugspreis nicht
erwerben möchten, das Recht ein, ihre Bezugserklärung bis zum 30. März 2012
zu widerrufen.
Hamburg, im März 2012
KWG Kommunale Wohnen AG
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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26.03.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Fax: 040 22 63 088 200
E-Mail: ir@kwg-ag.de
Internet: www.kwg-ag.de
ISIN: DE0005227342
WKN: 522734
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