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DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : HypoVereinsbank Ingolstadt - Profit vor Sicherheit der Kunden? (deutsch)

Veröffentlicht am 05.11.2012, 07:23
Aktualisiert 05.11.2012, 07:24
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : HypoVereinsbank Ingolstadt - Profit vor Sicherheit der Kunden?

DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):

Rechtssache

Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : HypoVereinsbank Ingolstadt -

Profit vor Sicherheit der Kunden?

05.11.2012 / 07:22

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Offensichtlich hat die Filiale der HypoVereinsbank Ingolstadt mehr

hochspekulative Swaps verkauft, als bisher bekannt.

Die HypoVereinsbank steht bereits seit mehreren Jahren wegen gefährlicher

Derivatgeschäfte vor Gericht und muss sich mit Ihren so genannten 'VIP' -

Kunden auseinandersetzen, denen Sie zur angeblichen Zinsoptimierung Swaps

verkauft hat.

Auffallendd sind die Konzentrationen dieser Wettgeschäfte. So gab es

offenbar verschiedene Kompetenzzentren die Swaps unter die Kunden gebracht

haben. Dazu gehören Würzburg, Frankfurt, Nürnberg, Hannover, München und

allen voran Ingolstadt.

In Ingolstadt konzentrieren sich die meisten und größten Geschäfte und

folglich auch die größten Schäden. In dieser Filiale gab es anscheinend

sehr fleißige Verkäufer. So wurden in Ingolstadt auch die besonders

gefährlichen CRS ( Currency Related Swaps) in Massen verkauft. Dabei hat

die Vertriebsmannschaft der HypoVereinsbank in einem Rundmail bzw. Fax an

einem Samstag dieses Produkt mit der Bezugsgröße 5.0 Mio. Euro angepriesen.

Angeblich völlig risikolos, da es am Ende des Geschäfts keinen

Währungstausch gibt. Der CRS war allerdings an den Schweizer Franken

gekoppelt und aufgrund dessen Stärke katastrophal in seiner Entwicklung.

Die Kunden zahlen derzeit halbjährlich ca. 420 TEuro drauf. Nach dem die

Laufzeit meistens bis 2015 bzw. 2017 abgeschlossen wurde, sind die Verluste

für die Kunden nicht selten siebenstellig. Alternative ist eine vorzeitige

Auflösung, welche ebenfalls mit einer siebenstelligen Zahlung verbunden

wäre.

Das Landgericht München hat zu diesem und vielen anderen Swapgeschäften

eine ganz eigene Meinung. Speziell bei den CRS geht das Landgericht von

strukturellen Risiken aus, welche für den Kunden in dieser Form nicht

erkennbar waren und von der Bank auch nicht dargestellt wurden. Im Ergebnis

bedeutet dies eine Falschberatung und nach dem viele betroffene Kunden eine

Zinsoptimierung für ihre Finanzierung suchten, in den meisten Fällen wohl

eine vorsätzliche Falschberatung.

Das Landgericht München wird in seiner Meinung gestärkt. Zwischenzeitlich

wird die Bank von den unterschiedlichsten Senaten des OLG München bereits

per Beschluss auf die Aussichtslosigkeit dieser Prozesse für die Bank

hingewiesen. Besonders drastisch stellt dies der 5. Senat klar, in dem er

von der Bank einen Hinweis auf ein Glücksspiel verlangt.

Betroffenen Kunden kann daher nur empfohlen werden, keine weiteren

Zahlungen auf die Swaps zu leisten und das bereits gezahlte Geld zurück zu

verlangen.

Ende der Finanznachricht

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05.11.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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191407 05.11.2012

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