😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : HypoVereinsbank- Swapverträge sittenwidrig? (deutsch)

Veröffentlicht am 22.11.2012, 12:59
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : HypoVereinsbank- Swapverträge sittenwidrig?

DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):

Rechtssache

Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : HypoVereinsbank- Swapverträge

sittenwidrig?

22.11.2012 / 12:59

---------------------------------------------------------------------

Justiz in München wird in Ihren Vorgaben in Sachen Swaps immer konkreter.

Problem der Sittenwidrigkeit betrifft alle Banken.

Die Zeiten werden immer schwerer in Sachen Swaps für die betroffenen

Banken. Bereits Anfang dieses Jahres hat der 5. Senat des OLG München

deutlich darauf hingewiesen, dass die Beratungsleistung beim Verkauf von

Swaps überdurchschnittlich gut sein muss und ein Hinweis erfolgen muss,

dass man sich an einem Glücksspiel beteiligt.

Weitere Senate in München werden zwischenzeitlich noch konkreter. So sehen

die bayerischen Richter bereits die Überschrift unter der die Geschäfte

angepriesen worden sind, wie 'Zinsoptimierung' oder 'Aktives Zins- und

Währungsmanagement' als irreführend.

Fraglich ist auch, ob mit den Swaps eine 'Zinsoptimierung' oder 'Aktives

Zins- und Währungsmanagement' überhaupt erreichbar ist.

Eine Vielzahl der betroffenen Kunden haben die Swaps im Zusammenhang mit

Immobilien- oder sonstigen Finanzierungen verkauft bekommen. Das Ziel eines

solchen Kunden ist für die Bank objektiv und ohne weitere Erklärung

erkennbar. Der Finanzierende möchte in möglichst kurzer Zeit sein Darlehen

tilgen. Sattelt die beratende Bank nun einen Swap auf eine Finanzierung,

torpediert sie gerade dieses Ziel und begeht eine vorsätzliche

Falschberatung.

Im Ergebnis kommt man so zur Sittenwidrigkeit der Swapverträge und somit

zur Rückabwicklung.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold der eine

Vielzahl von geschädigten Bankunden aus Deutschland und Österreich bereits

erfolgreich gegen Banken vertreten hat, meint dazu:

'Die Banken bekommen durch diese strenge Rechtsprechung das zurück, was sie

zuvor ohne entsprechende Hinweise an ahnungslose Kunden verkauft haben und

diese an den Rand der Existenz gebracht haben'

'Wir halten die Beratung zu Swaps an unerfahrene Kunden für einen Verstoß

gegen das BörsG und folglich für eine Straftat.'

Rechtlich bedeutet der Verstoß gegen das BörsG eine weitere

Anspruchsgrundlage für Kunden, zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüche.

In einem weiteren aktuellen Verfahren vor dem Landgericht München hält das

Gericht einen Currency Related Swap für strukturell bereits so risikoreich,

dass die Beratung fehlerhaft war.

Insgesamt kann betroffenen Kunden nur empfohlen werden, ihre Unterlagen von

spezialisierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen.

Ende der Finanznachricht

---------------------------------------------------------------------

22.11.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

194356 22.11.2012

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.