Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : HypoVereinsbank- Swapverträge sittenwidrig?
DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):
Rechtssache
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : HypoVereinsbank- Swapverträge
sittenwidrig?
22.11.2012 / 12:59
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Justiz in München wird in Ihren Vorgaben in Sachen Swaps immer konkreter.
Problem der Sittenwidrigkeit betrifft alle Banken.
Die Zeiten werden immer schwerer in Sachen Swaps für die betroffenen
Banken. Bereits Anfang dieses Jahres hat der 5. Senat des OLG München
deutlich darauf hingewiesen, dass die Beratungsleistung beim Verkauf von
Swaps überdurchschnittlich gut sein muss und ein Hinweis erfolgen muss,
dass man sich an einem Glücksspiel beteiligt.
Weitere Senate in München werden zwischenzeitlich noch konkreter. So sehen
die bayerischen Richter bereits die Überschrift unter der die Geschäfte
angepriesen worden sind, wie 'Zinsoptimierung' oder 'Aktives Zins- und
Währungsmanagement' als irreführend.
Fraglich ist auch, ob mit den Swaps eine 'Zinsoptimierung' oder 'Aktives
Zins- und Währungsmanagement' überhaupt erreichbar ist.
Eine Vielzahl der betroffenen Kunden haben die Swaps im Zusammenhang mit
Immobilien- oder sonstigen Finanzierungen verkauft bekommen. Das Ziel eines
solchen Kunden ist für die Bank objektiv und ohne weitere Erklärung
erkennbar. Der Finanzierende möchte in möglichst kurzer Zeit sein Darlehen
tilgen. Sattelt die beratende Bank nun einen Swap auf eine Finanzierung,
torpediert sie gerade dieses Ziel und begeht eine vorsätzliche
Falschberatung.
Im Ergebnis kommt man so zur Sittenwidrigkeit der Swapverträge und somit
zur Rückabwicklung.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold der eine
Vielzahl von geschädigten Bankunden aus Deutschland und Österreich bereits
erfolgreich gegen Banken vertreten hat, meint dazu:
'Die Banken bekommen durch diese strenge Rechtsprechung das zurück, was sie
zuvor ohne entsprechende Hinweise an ahnungslose Kunden verkauft haben und
diese an den Rand der Existenz gebracht haben'
'Wir halten die Beratung zu Swaps an unerfahrene Kunden für einen Verstoß
gegen das BörsG und folglich für eine Straftat.'
Rechtlich bedeutet der Verstoß gegen das BörsG eine weitere
Anspruchsgrundlage für Kunden, zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüche.
In einem weiteren aktuellen Verfahren vor dem Landgericht München hält das
Gericht einen Currency Related Swap für strukturell bereits so risikoreich,
dass die Beratung fehlerhaft war.
Insgesamt kann betroffenen Kunden nur empfohlen werden, ihre Unterlagen von
spezialisierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen.
Ende der Finanznachricht
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22.11.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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194356 22.11.2012
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22.11.2012 / 12:59
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Justiz in München wird in Ihren Vorgaben in Sachen Swaps immer konkreter.
Problem der Sittenwidrigkeit betrifft alle Banken.
Die Zeiten werden immer schwerer in Sachen Swaps für die betroffenen
Banken. Bereits Anfang dieses Jahres hat der 5. Senat des OLG München
deutlich darauf hingewiesen, dass die Beratungsleistung beim Verkauf von
Swaps überdurchschnittlich gut sein muss und ein Hinweis erfolgen muss,
dass man sich an einem Glücksspiel beteiligt.
Weitere Senate in München werden zwischenzeitlich noch konkreter. So sehen
die bayerischen Richter bereits die Überschrift unter der die Geschäfte
angepriesen worden sind, wie 'Zinsoptimierung' oder 'Aktives Zins- und
Währungsmanagement' als irreführend.
Fraglich ist auch, ob mit den Swaps eine 'Zinsoptimierung' oder 'Aktives
Zins- und Währungsmanagement' überhaupt erreichbar ist.
Eine Vielzahl der betroffenen Kunden haben die Swaps im Zusammenhang mit
Immobilien- oder sonstigen Finanzierungen verkauft bekommen. Das Ziel eines
solchen Kunden ist für die Bank objektiv und ohne weitere Erklärung
erkennbar. Der Finanzierende möchte in möglichst kurzer Zeit sein Darlehen
tilgen. Sattelt die beratende Bank nun einen Swap auf eine Finanzierung,
torpediert sie gerade dieses Ziel und begeht eine vorsätzliche
Falschberatung.
Im Ergebnis kommt man so zur Sittenwidrigkeit der Swapverträge und somit
zur Rückabwicklung.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold der eine
Vielzahl von geschädigten Bankunden aus Deutschland und Österreich bereits
erfolgreich gegen Banken vertreten hat, meint dazu:
'Die Banken bekommen durch diese strenge Rechtsprechung das zurück, was sie
zuvor ohne entsprechende Hinweise an ahnungslose Kunden verkauft haben und
diese an den Rand der Existenz gebracht haben'
'Wir halten die Beratung zu Swaps an unerfahrene Kunden für einen Verstoß
gegen das BörsG und folglich für eine Straftat.'
Rechtlich bedeutet der Verstoß gegen das BörsG eine weitere
Anspruchsgrundlage für Kunden, zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüche.
In einem weiteren aktuellen Verfahren vor dem Landgericht München hält das
Gericht einen Currency Related Swap für strukturell bereits so risikoreich,
dass die Beratung fehlerhaft war.
Insgesamt kann betroffenen Kunden nur empfohlen werden, ihre Unterlagen von
spezialisierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen.
Ende der Finanznachricht
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