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DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Commerzbank AG - führen Griechenlandanleihen zu neuem Anlegerskandal? (deutsch)

Veröffentlicht am 24.10.2012, 07:30
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Commerzbank AG - führen Griechenlandanleihen zu neuem Anlegerskandal?

DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):

Rechtssache/Anleihe

Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Commerzbank AG - führen

Griechenlandanleihen zu neuem Anlegerskandal?

24.10.2012 / 07:30

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Tausenden Bankkunden wurden zwischen März 2010 und Frühjahr 2012

Griechenlandanleihen seitens der Commerzbank verkauft und das, obwohl die

Bank sich selbst damit brüstete sich aus Griechenlandanleihen zu

verabschieden.

Und wieder hat die Commerzbank vermutlich tausenden Privatkunden nahezu

wertlose Anleihen verkauft. Arbeitet man bei Gericht gerade noch die

fehlgeschlagene Hybridanleihe der Commerzbank auf, welche diese im Jahr

2009 an ca. 30.000 Anleger verkauft hat und die kurze Zeit später teilweise

nur noch 20 % wert war, scheint gleichzeitig die Vertriebsmannschaft der

Commerzbank die nächsten 'Schrottpapiere' an ihre Kunden weiter zu geben.

So melden sich immer mehr geschädigte Anleger bei der Leipold

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, mit Sitz in Frankfurt und München, welche im

Zeitraum März 2010 bis ins Frühjahr 2012 Griechenlandanleihen als sichere

Geldanlage verkauft bekommen haben. Die Anleihen haben zwischenezitlich ca.

90 % Wertverlust erfahren.

Dabei ist bereits seit ca. 3 Jahren der nun eingetretene Schuldenschnitt

der Griechen in der Diskussion und spiegelt sich seit Jahren bei dem Rating

der entsprechenden Agenturen wieder.

Den betroffenen Anlegern, welche teilweise 'sicherheits' oder 'konservativ'

orientiert waren, wurden diese Anleihen als gutes Produkt empfohlen.

'Die Banken haben seit der letzten Finanzkrise offensichtlich nichts dazu

gelernt.' so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold.

'Im Jahr 2009 wurden tausende Anleger der Commerzbank mit der Hybridanleihe

seitens der Bank 'getäuscht'. Damals wurde diese Anleihe als Festgeldersatz

angeboten. Anscheinend entledigen sich die Banken ihrer 'Schrottpapiere'

über ihre Kunden. Es wird dringend Zeit, dass der Gesetzgeber hier einen

Riegel vorschiebt.'

'Es handelt sich um die klassische Falschberatung, wenn Kunden vor dem Kauf

einer solchen Anleihe nicht über alle Risiken aufgeklärt worden sind.

Darüber hinaus muss man prüfen, ob die jeweilige Anleihe überhaupt zum

Anleger gepasst hat. Andernfalls handelt es sich bereits um eine nicht

anlegergerechte Beratung. ' so Rechtsanwalt Leipold, welcher bereits

hunderte Mandanten gegen die Commerzbank vertritt.

Bis es soweit ist, bleibt betroffenen Anlegern nichts anderes übrig, als

sich selbst zu wehren. Betroffenen Anlegern wird daher empfohlen ihre

Unterlagen von spezialisierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen.

Ende der Finanznachricht

Das Bild zu dieser Meldung kann unter dem folgenden Link abgerufen

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189908 24.10.2012

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