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DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Sparkasse Köln Bonn ergibt sich in Sachen Swaps vor dem OLG Köln (deutsch)

Veröffentlicht am 22.05.2014, 06:30

Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Sparkasse Köln Bonn ergibt sich in Sachen Swaps vor dem OLG Köln

DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):

Rechtssache

Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Sparkasse Köln Bonn ergibt sich

in Sachen Swaps vor dem OLG Köln

22.05.2014 / 06:30

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In einem seit fast 4 Jahren andauernden Rechtsstreit in Sachen Swaps

erkennt die Sparkasse Köln Bonn sämtliche Ansprüche eines Swapopfers an.

Offenbar wollte die Bankenbranche ein Grundsatzurteil verhindern.

Der Kläger ein Apotheker aus der Mitte Deutschlands bekam ursprünglich eine

"Schneerente" verkauft und wurde bei der HSH Nordbank finanziert. Ein paar

Jahre später kam dann die Sparkasse Köln Bonn auf den Kläger zu und wollte

dem Kläger ein günstigeres Darlehen anbieten. Allerdings nur in Verbindung

mit einer "Zinssicherung" in Form eines Zins-Währungsswaps. Die Risiken zu

diesem Geschäft teilte man dem Kunden nicht mit.

Schlimmer noch. Man verheimlichte dem Kunden auch den so genannten

anfänglichen negativen Barwert, welcher unstreitig in diesem Verfahren in

einem solchen Geschäft vorhanden ist. Konkret bedeutet dies, dass die

Sparkasse ihr Risiko zu Lasten des Klägers am Markt verkauft hat und der

Swap daher im Minus startete ohne das der Kunde Kenntnis davon hatte.

Bereits der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2011 bei einer anderen Swapart

eine Bank aus diesem Grund zu Schadensersatz verurteilt. Einziger

Unterschied war, dass es sich damals um einen spekulativen Swap handelte

ohne entsprechendes Grundgeschäft zur Absicherung.

Bisher war die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass eine Aufklärung über

einen anfänglichen negativen Marktwert bei Absicherungsswaps nicht

erforderlich ist.

Aufgrund der Argumentation von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael A. Leipold hat das OLG Köln angekündigt seine Rechtsprechung

diesbezüglich zu ändern und auch eine Aufklärungspflicht für

Absicherungsswaps bzgl. des negativen Marktwertes anzunehmen. Grundgedanke

von Rechtsanwalt Leipold war dabei, dass die bisherige Unterscheidung sich

zum einen nicht aus dem Bundesgerichtshof Urteil aus 2011 ergibt und zum

anderen es nicht sein kann, dass der Spekulant besser gestellt wird, als

der Kunde der sich gegen Risiken absichern will.

Das OLG Köln hielt diese Änderung der Rechtsprechung für so entscheidend,

dass es in einem ausführlichen Hinweisbeschluss ankündigte die Revision zum

Bundesgerichtshof zu zu lassen.

Als die Sparkasse Köln Bonn gemerkt hat, dass sie mit ihrer bisherigen

Argumentation nicht mehr gewinnen konnte, versuchte sie einen Tag vor der

letzten mündlichen Verhandlung die Notbremse zu ziehen und eine

ausführliche Urteilsbegründung durch das OLG Köln zu verhindern.

"Das Ergebnis dieses Verfahrens ist ein weiterer Meilenstein in Sachen

Swaps. Die Sparkasse hat in letzter Konsequenz versucht die gesamte

deutsche Bankenlandschaft vor einem weiteren Grundsatzurteil in Sachen

Swaps zu schützen, in dem sie in diesem Fall anerkannt hat." so Fachanwalt

für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold. "Dieses Verfahren ist

der beste Beweis, dass es sich lohnt mehrere Jahre in einem Rechtsstreit

wegen Swaps durchzuhalten, selbst wenn man wie hier in der ersten Instanz

unterliegt." so Leipold weiter.

Die Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Standorten in München,

Frankfurt und Hamburg hat sich mit einem eigenen Swapteam unter Leitung von

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold seit 2007 auf

Swapverfahren für Privat-, Geschäftskunden und Kommunen spezialisiert und

vertritt seit Jahren erfolgreich geschädigte Bankkunden.

Ende der Finanznachricht

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22.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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269918 22.05.2014

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