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DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Swapskandal auch bei der DZ Bank? (deutsch)

Veröffentlicht am 19.10.2012, 11:15
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Swapskandal auch bei der DZ Bank?

DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):

Rechtssache

Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Swapskandal auch bei der DZ

Bank?

19.10.2012 / 11:15

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DZ Bank hat Swaps unter dem Namen 'Zins Garant Plus' vertrieben. Kunden

erleiden hohe Verluste aus diesen 'Wettgeschäften'.

Dem Einfallsreichtum der Banken hochspekulative Produkte an die Kunden zu

verkaufen, ist offenbar keine Grenze gesetzt. In der jüngsten Vergangenheit

melden sich immmer mehr betroffene Kunden der DZ Bank bei der Leipold

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in München und Frankfurt a.M. wegen

fehlgeschlagener Geschäfte namens 'Zins Garant Plus'.

Diese Form der Geschäfte wurde bereits bei der Unicredit HypoVereinsbank

unter dem Namen Currency Related Swap bekannt. Die West LB hat das gleiche

Produkt unter dem Namen CHF-Plus-Swap verkauft. in allen Fällen handelt es

sich dabei um ein hoch spekulatives Produkt, was in wenigen Stunden zu

enormen Verlusten bei den Kunden führen kann.

Die DZ Bank hat diese Produkte über die Volks- und Raiffeisenbanken

vertrieben. Die HypoVereinsbank hat die CRS überwiegend an mittelständische

Unternehmen und bevorzugt im Raum Ingolstadt verkauft. Die WestLB hingegen

hat diese Produkte an Kommunen in Nordrhein-Westfalen vertrieben.

Die angebotenen und verkauften Produkte wurden immer unter dem Deckmantel

Zinsmanagement oder Zinsoptimierung angeboten. Dabei ist bereits diese

Bezeichung irreführend, weil sie lediglich das Produkt positiv für den

Kunden erscheinen lässt.

Tatsächlich sind diese Produkte höchst undurchsichtige

Anereinanderknüpfungen unterschiedlicher Wetten. Der Kunde konnte in den

meisten Fällen die Gefahr nicht erkennen und bekam sie auch nicht seitens

der DZ Bank erläutert.

Am Ende bleibt oft ein Millionen schwerer Verlust, welcher viele Kunden

nahe an den Ruin treibt.

Rechtlich hingegen sieht es anders aus. Denn offensichtlich hat auch die DZ

Bank die Wetten ohne juristische Vorprüfung gemacht. Fast einheitlich über

ganz Deutschland verteilt geben die Gerichte den Bankkunden Rückendeckung

und die Banken werden zur Rückabwicklung oder Schadensersatz verurteilt.

Das mittlerweile fast einzige Argument der Bank, nämlich die Frage der

Verjährung ist zwischenzeitlich auch geklärt. Da davon auszugehen ist, dass

diese Art der Produkte vorsätzlich falsch beraten worden ist, ist die Frage

der Verjährung irrelvant. Jedenfalls würde die Vorschrift des § 37 a WpHG

a.F. wenn Sie überhaupt anwendbar ist, bei Vorsatz keinesfalls greifen.

Betroffenen Bankkunden der DZ Bank aber auch anderen Banken kann daher nur

empfohlen werden, ihre Unterlagen von spezialisierten Rechtsanwälten prüfen

zu lassen.

Ende der Finanznachricht

Das Bild zu dieser Meldung kann unter dem folgenden Link abgerufen

werden:

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19.10.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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189416 19.10.2012

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