Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Swapskandal auch bei der DZ Bank?
DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):
Rechtssache
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Swapskandal auch bei der DZ
Bank?
19.10.2012 / 11:15
---------------------------------------------------------------------
DZ Bank hat Swaps unter dem Namen 'Zins Garant Plus' vertrieben. Kunden
erleiden hohe Verluste aus diesen 'Wettgeschäften'.
Dem Einfallsreichtum der Banken hochspekulative Produkte an die Kunden zu
verkaufen, ist offenbar keine Grenze gesetzt. In der jüngsten Vergangenheit
melden sich immmer mehr betroffene Kunden der DZ Bank bei der Leipold
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in München und Frankfurt a.M. wegen
fehlgeschlagener Geschäfte namens 'Zins Garant Plus'.
Diese Form der Geschäfte wurde bereits bei der Unicredit HypoVereinsbank
unter dem Namen Currency Related Swap bekannt. Die West LB hat das gleiche
Produkt unter dem Namen CHF-Plus-Swap verkauft. in allen Fällen handelt es
sich dabei um ein hoch spekulatives Produkt, was in wenigen Stunden zu
enormen Verlusten bei den Kunden führen kann.
Die DZ Bank hat diese Produkte über die Volks- und Raiffeisenbanken
vertrieben. Die HypoVereinsbank hat die CRS überwiegend an mittelständische
Unternehmen und bevorzugt im Raum Ingolstadt verkauft. Die WestLB hingegen
hat diese Produkte an Kommunen in Nordrhein-Westfalen vertrieben.
Die angebotenen und verkauften Produkte wurden immer unter dem Deckmantel
Zinsmanagement oder Zinsoptimierung angeboten. Dabei ist bereits diese
Bezeichung irreführend, weil sie lediglich das Produkt positiv für den
Kunden erscheinen lässt.
Tatsächlich sind diese Produkte höchst undurchsichtige
Anereinanderknüpfungen unterschiedlicher Wetten. Der Kunde konnte in den
meisten Fällen die Gefahr nicht erkennen und bekam sie auch nicht seitens
der DZ Bank erläutert.
Am Ende bleibt oft ein Millionen schwerer Verlust, welcher viele Kunden
nahe an den Ruin treibt.
Rechtlich hingegen sieht es anders aus. Denn offensichtlich hat auch die DZ
Bank die Wetten ohne juristische Vorprüfung gemacht. Fast einheitlich über
ganz Deutschland verteilt geben die Gerichte den Bankkunden Rückendeckung
und die Banken werden zur Rückabwicklung oder Schadensersatz verurteilt.
Das mittlerweile fast einzige Argument der Bank, nämlich die Frage der
Verjährung ist zwischenzeitlich auch geklärt. Da davon auszugehen ist, dass
diese Art der Produkte vorsätzlich falsch beraten worden ist, ist die Frage
der Verjährung irrelvant. Jedenfalls würde die Vorschrift des § 37 a WpHG
a.F. wenn Sie überhaupt anwendbar ist, bei Vorsatz keinesfalls greifen.
Betroffenen Bankkunden der DZ Bank aber auch anderen Banken kann daher nur
empfohlen werden, ihre Unterlagen von spezialisierten Rechtsanwälten prüfen
zu lassen.
Ende der Finanznachricht
Das Bild zu dieser Meldung kann unter dem folgenden Link abgerufen
werden:
http://newsfeed2.equitystory.com/leipold/189416.html
Bildunterschrift: Logo
---------------------------------------------------------------------
19.10.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
189416 19.10.2012
DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):
Rechtssache
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Swapskandal auch bei der DZ
Bank?
19.10.2012 / 11:15
---------------------------------------------------------------------
DZ Bank hat Swaps unter dem Namen 'Zins Garant Plus' vertrieben. Kunden
erleiden hohe Verluste aus diesen 'Wettgeschäften'.
Dem Einfallsreichtum der Banken hochspekulative Produkte an die Kunden zu
verkaufen, ist offenbar keine Grenze gesetzt. In der jüngsten Vergangenheit
melden sich immmer mehr betroffene Kunden der DZ Bank bei der Leipold
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in München und Frankfurt a.M. wegen
fehlgeschlagener Geschäfte namens 'Zins Garant Plus'.
Diese Form der Geschäfte wurde bereits bei der Unicredit HypoVereinsbank
unter dem Namen Currency Related Swap bekannt. Die West LB hat das gleiche
Produkt unter dem Namen CHF-Plus-Swap verkauft. in allen Fällen handelt es
sich dabei um ein hoch spekulatives Produkt, was in wenigen Stunden zu
enormen Verlusten bei den Kunden führen kann.
Die DZ Bank hat diese Produkte über die Volks- und Raiffeisenbanken
vertrieben. Die HypoVereinsbank hat die CRS überwiegend an mittelständische
Unternehmen und bevorzugt im Raum Ingolstadt verkauft. Die WestLB hingegen
hat diese Produkte an Kommunen in Nordrhein-Westfalen vertrieben.
Die angebotenen und verkauften Produkte wurden immer unter dem Deckmantel
Zinsmanagement oder Zinsoptimierung angeboten. Dabei ist bereits diese
Bezeichung irreführend, weil sie lediglich das Produkt positiv für den
Kunden erscheinen lässt.
Tatsächlich sind diese Produkte höchst undurchsichtige
Anereinanderknüpfungen unterschiedlicher Wetten. Der Kunde konnte in den
meisten Fällen die Gefahr nicht erkennen und bekam sie auch nicht seitens
der DZ Bank erläutert.
Am Ende bleibt oft ein Millionen schwerer Verlust, welcher viele Kunden
nahe an den Ruin treibt.
Rechtlich hingegen sieht es anders aus. Denn offensichtlich hat auch die DZ
Bank die Wetten ohne juristische Vorprüfung gemacht. Fast einheitlich über
ganz Deutschland verteilt geben die Gerichte den Bankkunden Rückendeckung
und die Banken werden zur Rückabwicklung oder Schadensersatz verurteilt.
Das mittlerweile fast einzige Argument der Bank, nämlich die Frage der
Verjährung ist zwischenzeitlich auch geklärt. Da davon auszugehen ist, dass
diese Art der Produkte vorsätzlich falsch beraten worden ist, ist die Frage
der Verjährung irrelvant. Jedenfalls würde die Vorschrift des § 37 a WpHG
a.F. wenn Sie überhaupt anwendbar ist, bei Vorsatz keinesfalls greifen.
Betroffenen Bankkunden der DZ Bank aber auch anderen Banken kann daher nur
empfohlen werden, ihre Unterlagen von spezialisierten Rechtsanwälten prüfen
zu lassen.
Ende der Finanznachricht
Das Bild zu dieser Meldung kann unter dem folgenden Link abgerufen
werden:
http://newsfeed2.equitystory.com/leipold/189416.html
Bildunterschrift: Logo
---------------------------------------------------------------------
19.10.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
189416 19.10.2012