😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: LifeWatch-Aktionäre dürfen sich nicht einschränken lassen! (deutsch)

Veröffentlicht am 19.06.2012, 16:43
LifeWatch-Aktionäre dürfen sich nicht einschränken lassen!

EquityStory AG-News: Dynamics Group AG / Schlagwort(e):

Generalversammlung/Stellungnahme

LifeWatch-Aktionäre dürfen sich nicht einschränken lassen!

19.06.2012 / 16:42

---------------------------------------------------------------------

Aktionärsgruppe LifeWatch

c/o Dynamics Group AG, Utoquai 43, 8024 Zürich, Tel +41 43 268 32 32,

www.life-agm.com, info@life-agm.com

Medienmitteilung

LifeWatch-Aktionäre dürfen sich nicht einschränken lassen!

- LifeWatch behindert das freie Wahlrecht der Aktionäre weiterhin mit

unfairen Mitteln

- Die Aktionärsgruppe LifeWatch fordert nicht an der Generalversammlung

teilnehmende Aktionäre auf, sich nicht durch die Verwendung der

zugestellten Vertretungsvollmacht in ihrer freien Ausübung des

Stimmrechts einschränken zu lassen und die Aktionärsgruppe LifeWatch

mit einer separaten Vollmacht zu bevollmächtigen

Zürich, 19. Juni 2012 - Die Aktionärsgruppe LifeWatch, die der

Generalversammlung der Gesellschaft eine Neuzusammensetzung des

Verwaltungsrates vorschlägt, ist entrüstet über das anhaltend unfaire

Verhalten der Gesellschaft und die dadurch ausgelöste Verhinderung der

Aktionärsdemokratie. Die am Wochenende versandten

Stimmkarten/Vertretungsvollmachten bieten den Aktionären keine richtigen

Wahlmöglichkeiten und sind alleine zum (Selbst-)Zweck der Machterhaltung

des bestehenden Verwaltungsrates formuliert. Die Aktionärsgruppe fordert

die Aktionäre deshalb auf, aktiv an der Versammlung teilzunehmen oder der

Aktionärsgruppe LifeWatch eine Vollmacht mit einem separaten Formular

(downloadbar auf www.life-agm.com) zu erteilen.

Die Aktionärsgruppe LifeWatch fordert eine faire und transparente

Generalversammlung. Das ist mit den am vergangenen Wochenende verschickten

Stimmkarten nochmals erschwert worden, da

- ein Aktionär mit dem verteilten Vollmachtsformular nur die Anträge des

Verwaltungsrates unterstützen oder diese ablehnen, nicht aber

anderslautende Instruktionen erteilen kann. Damit wird in die freie

Ausübung des Stimmrechts eingegriffen.

- bei Zusatz- und/oder Änderungsanträgen ebenfalls keine Wahlmöglichkeit

besteht, sondern der Bevollmächtigte nur beauftragt werden kann, dem

Antrag des Verwaltungsrates zuzustimmen oder sich der Stimme zu

enthalten.

Die Aktionärsgruppe LifeWatch ist entrüstet, dass der amtierende

Verwaltungsrat weiterhin ein undemokratisches, unfaires Verhalten an den

Tag legt und die Aktionärsrechte systematisch missachtet.

Aktionäre können nämlich sehr wohl im Sinne der Aktionärsgruppe LifeWatch

stimmen bzw. entsprechende Instruktionen erteilen. Aktionäre sind nicht

verpflichtet, das ihnen zugestellte, einseitig formulierte

Vertretungsformular zu benutzen. Denn

- Weisungen an den Bevollmächtigten, insbesondere auch an den

unabhängigen Stimmrechtsvertreter, können auch mit einer anderen

Vollmacht - insbesondere mit der auf unserer Homepage verfügbaren

Vollmacht - erteilt werden. Ein Vollmachtgeber hat das Recht,

selbstständig über die Art und Weise der Erteilung der Weisung, wie die

zu vertretenden Stimmen auszuüben sind, zu entscheiden.

Die Aktionärsgruppe LifeWatch ruft die Aktionäre in Anbetracht dieser

unhaltbaren Situation auf, persönlich an der Generalversammlung

teilzunehmen oder der Aktionärsgruppe-LifeWatch eine Vollmacht mit dem

separaten Formular der Aktionärsgruppe zu erteilen. Weitere Informationen,

Instruktionsformulare und die Vollmachten sind auf der Webseite der

Aktionärsgruppe-LifeWatch unter www.life-agm.com zu finden.

Für Rückfragen:

Aktionärsgruppe LifeWatch, c/o Dynamics Group AG, Utoquai 43, 8024 Zürich

Edwin van der Geest, Philippe Blangey, Alexandre Müller

Tel +41 43 268 32 32, info@life-agm.com

Ende der Medienmitteilung

---------------------------------------------------------------------

19.06.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch

EQS CORPORATE COMMUNICATIONS.

www.eqs.com - Medienarchiv unter www.eqs.com/ch/pressemappen

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------

174592 19.06.2012

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.