LifeWatch-Aktionäre dürfen sich nicht einschränken lassen!
EquityStory AG-News: Dynamics Group AG / Schlagwort(e):
Generalversammlung/Stellungnahme
LifeWatch-Aktionäre dürfen sich nicht einschränken lassen!
19.06.2012 / 16:42
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Aktionärsgruppe LifeWatch
c/o Dynamics Group AG, Utoquai 43, 8024 Zürich, Tel +41 43 268 32 32,
www.life-agm.com, info@life-agm.com
Medienmitteilung
LifeWatch-Aktionäre dürfen sich nicht einschränken lassen!
- LifeWatch behindert das freie Wahlrecht der Aktionäre weiterhin mit
unfairen Mitteln
- Die Aktionärsgruppe LifeWatch fordert nicht an der Generalversammlung
teilnehmende Aktionäre auf, sich nicht durch die Verwendung der
zugestellten Vertretungsvollmacht in ihrer freien Ausübung des
Stimmrechts einschränken zu lassen und die Aktionärsgruppe LifeWatch
mit einer separaten Vollmacht zu bevollmächtigen
Zürich, 19. Juni 2012 - Die Aktionärsgruppe LifeWatch, die der
Generalversammlung der Gesellschaft eine Neuzusammensetzung des
Verwaltungsrates vorschlägt, ist entrüstet über das anhaltend unfaire
Verhalten der Gesellschaft und die dadurch ausgelöste Verhinderung der
Aktionärsdemokratie. Die am Wochenende versandten
Stimmkarten/Vertretungsvollmachten bieten den Aktionären keine richtigen
Wahlmöglichkeiten und sind alleine zum (Selbst-)Zweck der Machterhaltung
des bestehenden Verwaltungsrates formuliert. Die Aktionärsgruppe fordert
die Aktionäre deshalb auf, aktiv an der Versammlung teilzunehmen oder der
Aktionärsgruppe LifeWatch eine Vollmacht mit einem separaten Formular
(downloadbar auf www.life-agm.com) zu erteilen.
Die Aktionärsgruppe LifeWatch fordert eine faire und transparente
Generalversammlung. Das ist mit den am vergangenen Wochenende verschickten
Stimmkarten nochmals erschwert worden, da
- ein Aktionär mit dem verteilten Vollmachtsformular nur die Anträge des
Verwaltungsrates unterstützen oder diese ablehnen, nicht aber
anderslautende Instruktionen erteilen kann. Damit wird in die freie
Ausübung des Stimmrechts eingegriffen.
- bei Zusatz- und/oder Änderungsanträgen ebenfalls keine Wahlmöglichkeit
besteht, sondern der Bevollmächtigte nur beauftragt werden kann, dem
Antrag des Verwaltungsrates zuzustimmen oder sich der Stimme zu
enthalten.
Die Aktionärsgruppe LifeWatch ist entrüstet, dass der amtierende
Verwaltungsrat weiterhin ein undemokratisches, unfaires Verhalten an den
Tag legt und die Aktionärsrechte systematisch missachtet.
Aktionäre können nämlich sehr wohl im Sinne der Aktionärsgruppe LifeWatch
stimmen bzw. entsprechende Instruktionen erteilen. Aktionäre sind nicht
verpflichtet, das ihnen zugestellte, einseitig formulierte
Vertretungsformular zu benutzen. Denn
- Weisungen an den Bevollmächtigten, insbesondere auch an den
unabhängigen Stimmrechtsvertreter, können auch mit einer anderen
Vollmacht - insbesondere mit der auf unserer Homepage verfügbaren
Vollmacht - erteilt werden. Ein Vollmachtgeber hat das Recht,
selbstständig über die Art und Weise der Erteilung der Weisung, wie die
zu vertretenden Stimmen auszuüben sind, zu entscheiden.
Die Aktionärsgruppe LifeWatch ruft die Aktionäre in Anbetracht dieser
unhaltbaren Situation auf, persönlich an der Generalversammlung
teilzunehmen oder der Aktionärsgruppe-LifeWatch eine Vollmacht mit dem
separaten Formular der Aktionärsgruppe zu erteilen. Weitere Informationen,
Instruktionsformulare und die Vollmachten sind auf der Webseite der
Aktionärsgruppe-LifeWatch unter www.life-agm.com zu finden.
Für Rückfragen:
Aktionärsgruppe LifeWatch, c/o Dynamics Group AG, Utoquai 43, 8024 Zürich
Edwin van der Geest, Philippe Blangey, Alexandre Müller
Tel +41 43 268 32 32, info@life-agm.com
Ende der Medienmitteilung
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19.06.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch
EQS CORPORATE COMMUNICATIONS.
www.eqs.com - Medienarchiv unter www.eqs.com/ch/pressemappen
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
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174592 19.06.2012
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Generalversammlung/Stellungnahme
LifeWatch-Aktionäre dürfen sich nicht einschränken lassen!
19.06.2012 / 16:42
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Aktionärsgruppe LifeWatch
c/o Dynamics Group AG, Utoquai 43, 8024 Zürich, Tel +41 43 268 32 32,
www.life-agm.com, info@life-agm.com
Medienmitteilung
LifeWatch-Aktionäre dürfen sich nicht einschränken lassen!
- LifeWatch behindert das freie Wahlrecht der Aktionäre weiterhin mit
unfairen Mitteln
- Die Aktionärsgruppe LifeWatch fordert nicht an der Generalversammlung
teilnehmende Aktionäre auf, sich nicht durch die Verwendung der
zugestellten Vertretungsvollmacht in ihrer freien Ausübung des
Stimmrechts einschränken zu lassen und die Aktionärsgruppe LifeWatch
mit einer separaten Vollmacht zu bevollmächtigen
Zürich, 19. Juni 2012 - Die Aktionärsgruppe LifeWatch, die der
Generalversammlung der Gesellschaft eine Neuzusammensetzung des
Verwaltungsrates vorschlägt, ist entrüstet über das anhaltend unfaire
Verhalten der Gesellschaft und die dadurch ausgelöste Verhinderung der
Aktionärsdemokratie. Die am Wochenende versandten
Stimmkarten/Vertretungsvollmachten bieten den Aktionären keine richtigen
Wahlmöglichkeiten und sind alleine zum (Selbst-)Zweck der Machterhaltung
des bestehenden Verwaltungsrates formuliert. Die Aktionärsgruppe fordert
die Aktionäre deshalb auf, aktiv an der Versammlung teilzunehmen oder der
Aktionärsgruppe LifeWatch eine Vollmacht mit einem separaten Formular
(downloadbar auf www.life-agm.com) zu erteilen.
Die Aktionärsgruppe LifeWatch fordert eine faire und transparente
Generalversammlung. Das ist mit den am vergangenen Wochenende verschickten
Stimmkarten nochmals erschwert worden, da
- ein Aktionär mit dem verteilten Vollmachtsformular nur die Anträge des
Verwaltungsrates unterstützen oder diese ablehnen, nicht aber
anderslautende Instruktionen erteilen kann. Damit wird in die freie
Ausübung des Stimmrechts eingegriffen.
- bei Zusatz- und/oder Änderungsanträgen ebenfalls keine Wahlmöglichkeit
besteht, sondern der Bevollmächtigte nur beauftragt werden kann, dem
Antrag des Verwaltungsrates zuzustimmen oder sich der Stimme zu
enthalten.
Die Aktionärsgruppe LifeWatch ist entrüstet, dass der amtierende
Verwaltungsrat weiterhin ein undemokratisches, unfaires Verhalten an den
Tag legt und die Aktionärsrechte systematisch missachtet.
Aktionäre können nämlich sehr wohl im Sinne der Aktionärsgruppe LifeWatch
stimmen bzw. entsprechende Instruktionen erteilen. Aktionäre sind nicht
verpflichtet, das ihnen zugestellte, einseitig formulierte
Vertretungsformular zu benutzen. Denn
- Weisungen an den Bevollmächtigten, insbesondere auch an den
unabhängigen Stimmrechtsvertreter, können auch mit einer anderen
Vollmacht - insbesondere mit der auf unserer Homepage verfügbaren
Vollmacht - erteilt werden. Ein Vollmachtgeber hat das Recht,
selbstständig über die Art und Weise der Erteilung der Weisung, wie die
zu vertretenden Stimmen auszuüben sind, zu entscheiden.
Die Aktionärsgruppe LifeWatch ruft die Aktionäre in Anbetracht dieser
unhaltbaren Situation auf, persönlich an der Generalversammlung
teilzunehmen oder der Aktionärsgruppe-LifeWatch eine Vollmacht mit dem
separaten Formular der Aktionärsgruppe zu erteilen. Weitere Informationen,
Instruktionsformulare und die Vollmachten sind auf der Webseite der
Aktionärsgruppe-LifeWatch unter www.life-agm.com zu finden.
Für Rückfragen:
Aktionärsgruppe LifeWatch, c/o Dynamics Group AG, Utoquai 43, 8024 Zürich
Edwin van der Geest, Philippe Blangey, Alexandre Müller
Tel +41 43 268 32 32, info@life-agm.com
Ende der Medienmitteilung
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19.06.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch
EQS CORPORATE COMMUNICATIONS.
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
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174592 19.06.2012