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DGAP-News: Mox Telecom AG: Mox gewinnt Patentklage. Calling Cards dürfen in Deutschland wieder uneingeschränkt vertrieben werden. (deutsch)

Veröffentlicht am 23.02.2012, 12:40
Mox Telecom AG: Mox gewinnt Patentklage. Calling Cards dürfen in Deutschland wieder uneingeschränkt vertrieben werden.

DGAP-News: Mox Telecom AG / Schlagwort(e): Rechtssache

Mox Telecom AG: Mox gewinnt Patentklage. Calling Cards dürfen in

Deutschland wieder uneingeschränkt vertrieben werden.

23.02.2012 / 12:40

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Mox Telecom AG: Mox gewinnt Patentklage. Calling Cards dürfen in

Deutschland wieder uneingeschränkt vertrieben werden.

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein

Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der

Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Ratingen, Deutschland, 23.02.2012. Der Vorstand der Mox Telecom AG hat

heute die erfolgreiche Beendigung des Patentstreits bekanntgegeben. Die

Verhandlung mit anschließender Urteilsverkündung hat in dieser Woche vor

dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe stattgefunden. Die von der Mox Telecom

AG geführte Patentnichtigkeitsklage gegen den Patentinhaber wurde vom

Bundesgerichtshof im vollen Umfang stattgegeben. Mox kann damit den

Vertrieb von in Deutschland genutzten oder nutzbaren Calling Cards

weiterhin uneingeschränkt fortsetzen.

Bereits in 2009 wurde durch die Mox Telecom AG die Patentnichtigkeitsklage

gegen den Patentinhaber, Herrn Shmuel Fromer aus Israel, beim

Bundespatentamt in München eingereicht. Das Bundespatentamt erklärte das

Patent als teilweise nichtig. Alle beteiligten Parteien haben daraufhin

Berufung beim BGH eingelegt. Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde

nun am vergangenen Dienstag die Patentsache verhandelt und das endgültige

Urteil zugunsten der Mox Telecom AG gesprochen.

Parallel zum Verfahren beim BGH auf Nichtigkeit lief ein weiteres Verfahren

zum europäischen Patent 0 572 991 (deutsche Fassung DE 693 05 691).

Ebenfalls im Jahre 2009 ist durch die Prepaid Cards BVBA, einer IDT

Tochter, Klage auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche

gegen die Mox Telecom AG erhoben worden. Die Prepaid Cards BVBA als

Lizenznehmerin des gehaltenen Patents, erhob Ansprüche, die sich auf den

Vertrieb von in Deutschland genutzten und nutzbaren Calling Cards bezogen

und gegen das Patent der Lizenznehmerin verstoßen haben soll. Den

Ansprüchen wurde durch das Landgericht Düsseldorf am 08.06.2010

stattgegeben. Aufgrund guter Erfolgsaussichten legte Mox Berufung beim

Oberlandesgericht in Düsseldorf ein. Die Urteilsverkündung erfolgte am

07.07.2011. Hier konnte Mox bereits einen ersten Teilerfolg verzeichnen:

Das Urteil des Oberlandesgerichts bestätigte das Urteil des Landgerichts

zwar formell, schränkte es in den Urteilsgründen aber durch die Auslegung

des Patents zugunsten von Mox so deutlich ein, dass Mox damit für die

Zukunft Calling Cards in Deutschland uneingeschränkt vertreiben konnte.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Nichtigkeitsverfahren gegen den

Patentinhaber entzieht nun auch dem verbliebenen für Mox negativen Rest des

Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Boden. Mox geht davon aus,

dass die IDT-Tochter die Klage gegen die Mox Telecom AG zurückziehen wird.

Aus einem nichtigen, d.h. nicht existenten Patent, kann IDT keine Ansprüche

mehr herleiten. Mox wird die aus dem Verfahren entstandenen und bereits

bezahlten Kosten im vollen Umfang von der IDT Tochter zurückfordern. Zudem

werden eventuelle Ansprüche auf Schadenersatz geprüft.

Über Mox Telecom: Die Mox(R) Telecom Gruppe ist ein globaler Anbieter für

internationale Telefonie. Mox und seine Tochterunternehmen entwickeln und

vertreiben in mehr als 50 Ländern der Welt bedarfsgerechte

Telekommunikationsprodukte für kostengünstige und zugleich qualitativ

hochwertige Telefonie im Mobilfunk, Festnetz und über 'VoIP' (Telefonie

über das Internet). Der Fokus liegt auf Zielgruppen mit einem hohen Bedarf

an Auslandstelefonie. Das Unternehmen, gegründet im Jahr 1998 mit dem

Startschuß zur Marktliberalisierung in Deutschland, hat sich frühzeitig auf

die Forschung, Entwicklung und Vermarktung von

Prepaid-Telekommunikations-dienstleistungen spezialisiert und seitdem als

ein führender Anbieter weltweit etabliert. Neben dem

Hauptvermarktungsmedium Calling Card diversifiziert das Unternehmen sein

Produktsortiment mit der Mox Prepaid MasterCard(R) (www.moxmastercard.com)

in den Bereich der Kreditkarte für Migranten. Mit der neuen Plattform Mox

Deals(R) (www.moxdeals.com) erweitert die Mox Gruppe das Portfolio für die

angestammte Zielgruppe. Neben vielen europäischen Ländern agiert Mox im

Jahr 14 des Bestehens erfolgreich in Nordamerika, Südostasien, Afrika und

im Nahen Osten.

Weitere Informationen finden Sie auf www.mox.de.

Kontakt:

Mox Telecom AG

Investor Relations

Frau Astrid Konczak

Bahnstraße 43-45

40878 Ratingen, Deutschland

T: 02102 - 8636-11

F: 02102 - 8636-56

IR@mox.de

Wertpapier: MOX Telecom AG - WKN: 660 580 ISIN: DE0006605801

Ende der Corporate News

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23.02.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Mox Telecom AG

Bahnstraße 43-45

40878 Ratingen

Deutschland

Telefon: +49 (0)2102 8636 - 11

Fax: +49 (0)2102 8636 - 56

E-Mail: IR@mox.de

Internet: www.mox.de

ISIN: DE0006605801

WKN: 660580

Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Stuttgart; Entry Standard in

Frankfurt





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