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DGAP-News: Q-Cells SE: Gegenantrag (deutsch)

Veröffentlicht am 22.02.2012, 19:21
Q-Cells SE: Gegenantrag

DGAP-News: Q-Cells SE / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

Q-Cells SE: Gegenantrag

22.02.2012 / 19:21

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Die Gesellschaft bleibt aus den in der Einladung angeführten und in der

Versammlung im Einzelnen zu erläuternden Gründen bei ihrem ursprünglichen

Beschlussvorschlag.

Q-Cells International Finance B.V.

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Gläubigerversammlung Q-Cells 27-02-2012

Gegenantrag

Ich stelle den folgenden Gegenantrag zu Punkt 2 der Tagesordnung (B):

2. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Stundung von 20% des

Nennbetrags der Anleihe durch den gemeinsamen Vertreter bis zum 30. April

2012, sowie zur entsprechenden Stundung der Ansprüche der Gläubiger aus der

Garantie der Q-Cells SE

Ich schlage den Gläubigern vor, Folgendes zu beschließen: Die Gläubiger

stimmen der Vornahme der folgenden Maßnahmen des gemeinsamen Vertreters zu,

verbunden mit der Anweisung, diese Maßnahmen vorzunehmen:

a) Stundung der Ansprüche der Gläubiger auf Zahlung von 20% des

Nennbetrags aus den EUR 492.500.000 1,375 % Wandelschuldverschreibungen

fällig 2012 bis zum 30. April 2012, die verbleibenden 80% des Nennbetrags

werden entsprechend den Anleihebedingungen am 28. Februar 2012 bedient;

b) Stundung der Ansprüche der Gläubiger aus der Garantie der Q-Cells SE

vom 28. Februar 2007 gegenüber der Citibank, N.A. zugunsten der Gläubiger

der EUR 492.500.000 1,375 % Wandelschuldverschreibungen fällig 2012 bis zum

30. April 2012, soweit diese Ansprüche der Sicherung der Ansprüche der

Gläubiger auf Zahlung der verbleibenden 20% des Nennbetrags aus den EUR

492.500.000 1,375 % Wandelschuldverschreibungen fällig 2012 dienen;

c) die Vornahme der Stundung gemäß lit. a) und lit. b) erfolgt mit der

Maßgabe, dass sie mit sofortiger Wirkung endet, wenn und sobald eines der

folgenden Ereignisse eintritt:

aa) die Garantin stellt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

nach §§ 17-19 Insolvenzordnung oder die Emittentin stellt einen Antrag auf

Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach dem für sie maßgeblichen

niederländischen Insolvenzrecht;

bb) es tritt ein Kontrollwechsel nach § 11 (a) oder eine Verschmelzung

nach § 11 (b) der Emissionsbedingungen ein;

cc) die Gläubiger beschließenden Wegfall der Stundung gemäß lit. a) und

lit. b) mit der einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden

Stimmrechte in einer beschlussfähigen Gläubigerversammlung oder im Wege der

Abstimmung ohne Gläubigerversammlung gemäß § 18 SchVG. Dieses Ereignis gilt

bereits mit der Beschlussfassung als eingetreten, unabhängig davon, ob der

Beschluss noch angefochten werden kann oder ob der Beschluss nach Maßgabe

der §§ 5 ff. SchVG vollziehbar ist.

d) Die Vereinbarung der Stundung erfolgt mit der Maßgabe, dass die am 28.

Februar 2012 fällig werdenden Zinsen entsprechend den Emissionsbedingungen

in bar ausgezahlt werden und ab dem 29. Februar 2012 für die verbleibenden,

noch nicht ausbezahlten 20% des Nennwertes der Anleihe, trotz der Stundung

Zinsen in Höhe von 15% p.a. auflaufen, die bis zum 30. April 2012 in bar

ausgezahlt werden.

Begründung:

Gemäß der Ad-Hoc Meldung vom 24.01.2012 verfügte Q-Cells Ende Dezember 2011

über 304 Mio. EUR Cash. Auch unter der Annahme, dass ein Teil dieser

Barmittel Anfang 2012 zur Erhöhung der Vorräte benutzt wurde, sind noch

ausreichende Mittel vorhanden, um die Anleihen 2012 vollständig und zeitnah

zu bedienen. Dies ist zusätzlich ersichtlich aus der Einladung zur

Gläubigerversammlung, Teil A. 2. 'Die Q-Cells Gruppe verfügt zwar derzeit

über liquide Mittel von deutlich über EUR 200.000.000'.

1. Ein Insolvenzrisiko gibt es durch die zeitnahe Rückzahlung der 2012

Anleihen nicht. Die restliche Liquidität und das verbleibende Working

Capital (das sollten insgesamt ca. 560 Mio. EUR, also mehr als ein halbes

Jahr Umsatz sein) sind eindeutig ausreichend für eine Weiterführung des

Geschäftsbetriebs.

2. Eine Bewilligung oder Erlaubnis von Inhabern der 2014 und/oder 2015

fälligen Anleihen ist nicht nötig, da beide Anleihen bis jetzt

ordnungsgemäß und zeitnah bedient wurden und es noch ausreichende liquide

Mittel gibt, um die zukünftigen Zinsen beider Anleihen und des Kredits der

Maleisischen Regierung zu zahlen. Dieses Argument des Managements ist also

nicht zutreffend und irreführend. Verhandlungen mit Inhabern der 2014

und/oder 2015 fälligen Anleihen sind überflüssig und unbegründet.

Man darf sich fragen, warum diese Verhandlungen vom Management geführt

wurden (Ad-Hoc von 01. Februar 2012). Eine Rückzahlung der 2014 und 2015

Anleihen, sowie des Malaysia Kredits kann, wenn erforderlich, auf Basis

einer Refinanzierung gewährleistet werden. Es gibt keinen Grund davon

auszugehen, dass eine Teil- oder Voll-Refinanzierung bis dann nicht

erfolgen kann. Die Pläne, nicht betriebsnotwendige

Unternehmensteile für bis zu 200 Mio. EUR zu verkaufen (ad-hoc 01.02.2012)

und ab 2014 ein positives EBIT zu erwirtschaften, bieten hierfür

zusätzliche Unterstützung.

3. Durch die vorgeschlagene Stundung von 20% des Nennwerts der Anleihen

bis April 2012 wird ein zusätzlicher und völlig ausreichender finanzieller

Spielraum geschaffen.

Dies setzt selbstverständlich voraus, dass das Unternehmen von nun an

vernünftig, sparsam und sachgerecht geführt wird. Insbesondere muss die

Nutzung des Working Capitals optimiert werden. Keinesfalls darf es genutzt

werden, Kunden in der Hoffnung auf steigende Umsätze längere

Zahlungstermine einzuräumen. Es ist den Inhabern der 2012-Anleihe nicht

zumutbar, wegen solcher Verkaufsanreize auf die Rückzahlung ihres gesamten

Kapitals verzichten zu müssen. Deswegen ist mein Vorschlag, nur 20% des

Nennwertes zu stunden, bei marktgerechte Verzinsung (die 15% p.a.

Verzinsung ist marktgerecht für Kapital, das mit Verspätung zurückgezahlt

wird) vernünftig und wirtschaftlich vertretbar.

Q-Cells sollte aufhören, auf unprofitablen Umsatz zu setzen und sich

stattdessen ausschließlich auf Geschäfte konzentrieren, die zumindest keine

operativen Verluste vor Abschreibungen und Wertminderungen verursachen.

Dies kann erreicht werden durch

* die Anpassung der Verkaufspreise (Q-Cells kann sieh keine

Dumping-Preis-Strategie zur Gewinnung von Marktanteilen mehr leisten)

und/oder durch

* die nachträgliche Anpassung und Flexibilisierung der Ankaufspreise

dergestalt, dass mögliche Schwankungen im Preis von Solarzellen und Modulen

auch durch die Lieferanten in Abhängigkeit vom tatsächlich erzielten

Endverkaufspreis aufgefangen werden.

Eine solche Strategie wird wahrscheinlich zu einer sinnvollen Verringerung

des Umsatzes und als Folge auch der Bedürfnisse an Working Capital führen,

wobei das Unternehmen im Ergebnis zumindest operativ profitabel werden

kann. Nur so kann die Zukunft von Q-Cells nachhaltig gesichert werden.

4. Es gibt also keine objektive Grundlage für das Argument des

Managements, eine Rückzahlung der Anleihe am 28. Februar 2012 komme nicht

in Betracht, weil die Q-Cells SE dann angeblich nicht mehr über

ausreichende Mittel zur Fortführung des Geschäftsbetriebs verfügte und eine

Zahlungsunfähigkeit einträte. Der Verlust von mehr als der Hälfte des

Eigenkapitals und das negative Eigenkapital auf Konzernebene sind kein

Insolvenzgrund und deswegen hier irrelevant. Das Management sollte

sparsamer mit der unbegründeten und geschäftsschädigenden

Insolvenzdrohungen umgehen.

Die eigentliche objektive Gefahr für Q-Cells sind

* die katastrophale, unvernünftige und unwirksame Strategie des

Managements;

* die extrem hohe Vergütungen des Management trotz schlechter Leistungen;

sowie

* die Armeen von unnötigen und sündhaft teuren Beratern und

Beratungsunternehmen, die vom Management großzügig unterhalten werden.

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der rezenten Vorschläge und Pläne

des Managements von Q-Cells, insbesondere des CEO und CFO Herr Dr. Cen, ist

die Frage mehr als begründet, ob die Fürsorgepflicht des Managements, die

Interessen der Inhaber der 2012 Anleihen zu wahren, erfüllt wurde.

Mit freundlichen Grüßen,

Hugo Smeyers

Ende der Corporate News

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22.02.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Q-Cells SE

Sonnenallee 17-21, OT Thalheim

06766 Bitterfeld-Wolfen

Deutschland

Telefon: +49 (0)3494 - 6699-0

Fax: +49 (0)3494 - 6699-199

E-Mail: q-cells@q-cells.com

Internet: www.q-cells.com

ISIN: DE0005558662, Wandelanleihe 2012: DE000A0LMY64,

Wandelanleihe 2014: DE000A1AGZ06, Wandelanleihe 2015:

DE000A1E8HF6

WKN: 555866

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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