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DGAP-News: Q-Cells SE: Gegenantrag (deutsch)

Veröffentlicht am 24.02.2012, 17:16
Q-Cells SE: Gegenantrag

DGAP-News: Q-Cells SE / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

Q-Cells SE: Gegenantrag

24.02.2012 / 17:16

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Gegenantrag vom 24.02.2012. Die Gesellschaft bleibt aus den in der

Einladung angeführten und in der Versammlung im Einzelnen zu erläuternden

Gründen bei ihrem ursprünglichen Beschlussvorschlag. Sie weist ferner

darauf hin, dass die in der Begründung des Gegenantrags angegebenen Zahlen

zum Aktivvermögen und der Werthaltigkeit der Aktiva der Q-Cells SE nicht

von Q-Cells SE stammen und nicht bestätigt werden können.

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Ich stelle als Geschäftsführer der EasyTax Steuerberatungsgesellschaft mbH,

eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichtes Freiburg i. Br. HRB

580754 zu B. der Tagesordnung Punkt 2 folgenden

Gegenantrag.

2. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Stundung des Nennbetrages

der Anleihe durch den gemeinsamen Vertreter bis zum 31. März 2012 sowie zur

entsprechenden Stundung der Ansprüche der Gläubiger aus der Garantie der Q

Cells SE.

Ich schlage den Gläubigern vor folgendes zu beschließen:

Die Gläubiger stimmen der Vornahme folgenden Maßnahmenpaktes des

gemeinsamen Vertreters zu, verbunden mit der Anweisung an den

Gläubigervertreter die nachfolgenden Einzel aufgeführten Maßnahmen

umzusetzen:

a) Stundung der Ansprüche der Gläubiger auf Zahlung des Nennbetrages aus

den EUR 492.500.000 1,375% Wandelschuldverschreibung, fällig am 28. Februar

2012 bis zum 31. März 2012 verbunden mit den nachfolgenden Einzelmaßnahmen

* Die am 28. Februar 2012 fällige Zinszahlung wird termingerecht

entsprechend der Emissionsbedingungen in bar ausgezahlt.

* Teilrückzahlung in Höhe von 10 % des Nominalbetrages der Anleihe am 31.

März 2012 einschließlich der Zinsen vom 29. 02. 2012 bis zum 31. März 2012

mit 1,375% aus dem gesamten gestundeten Nominalbetrag der Anleihe

* Restrückzahlung am 31. März 2012 durch Novation des restlichen

Rückzahlungsanspruches (90 %) in ein Darlehen an die Q Cells SE mit

folgender Ausstattung:

- Darlehenslaufzeit 01. 04. 2012 bis 31. 12. 2015

- Zinssatz 1,375%, Zinszahlung vierteljährlich

- Erstrangige (voll werthaltige) Sicherheiten (bankenüblich)

- Wahlrechte für

Darlehensgläubiger

Solange der Darlehensanspruch besteht, haben die Gläubiger das Recht den

Darlehensanspruch in Aktienkapital zu dem mit den Gläubigern der

Wandelschuldverschreibungen 2014 und 2015 vereinbarten Wandlungspreis

umzuwandeln. Kommt eine entsprechende Vereinbarung mit den

Anleihegläubigern 2014 und 2015 nicht zustande, entfällt das

Wandlungsrecht.

Darlehensschuldner

Solange die Gläubiger die Umwandlung des Darlehensanspruchs in

Aktienkapital nicht beantragt haben, kann der Darlehensschuldner ohne

Einhaltung einer Kündigungsfrist das Darlehen jederzeit, auch in Teilen,

tilgen.

Die Darlehen werden durch den Gläubigervertreter als Treuhänder der

Darlehensgeber gebündelt und verwaltet. Das Wahlrecht auf Umwandlung in

Aktienkapital kann von jedem Darlehensgeber einzeln über den Treuhänder

ausgeübt werden. Die Treuhandkosten trägt die Q Cells.

b) Stundung der Ansprüche der Gläubiger aus der Garantie der Q Cells SE

vom 28. Februar 2007 gegenüber der Citibank, N.A. zugunsten der Gläubiger

der EUR 492.500.000 1,375% Wandelschuldverschreibung, fällig 2012 bis zum

31. März 2012, soweit diese Ansprüche der Sicherung der Ansprüche der

Gläubiger auf Zahlung des Nennbetrages aus den EUR 492.500.000 1,375%

Wandelschuldverschreibung fällig 2012 dienen

c) die Vornahme der bis 31. März 2012 ausgesprochene Stundung erfolgt mit

der Maßgabe, dass sie mit sofortiger Wirkung endet, wenn und sobald eines

der folgenden Ereignisse eintritt:

aa) die Garantin stellt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

nach §§ 17-19 Insolvenzordnung oder die Emittentin stellt Antrag auf

Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach dem für sie maßgeblichen

niederländischen Insolvenzrecht;

bb) es tritt ein Kontrollwechsel nach § 11 (a) oder eine Verschmelzung

nach § 11 (b) der Emissionsbedingungen ein;

cc) die Gläubiger beschließen den Wegfall der bis 31. März 2012

ausgesprochenen Stundung mit einfacher Mehrheit der an der Abstimmung

teilnehmenden Stimmrechte in einer beschlussfähigen Gläubigerversammlung

oder im Wege der Abstimmung ohne Gläubigerversammlung gemäß § 18 SchVG.

Dieses Ereignis gilt bereits mit der Beschlussfassung als eingetreten,

unabhängig davon, ob der Beschluss noch angefochten werden kann oder ob der

Beschluss nach Maßgabe der §§ 5 ff. SchVG vollziehbar ist.

Begründung

Die Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2007/2012 haben am 28. Februar

2012 Anspruch auf die volle Rückzahlung des Anleihebetrages in bar.

Dem steht nach den Ausführungen des Vorstandes entgegen, dass, falls

Liquidität in Höhe von ca. EUR 200.000.000 abfließen sollte, die

Fortsetzung der Gesellschaft nicht mehr gewährleistet ist. Ob dieses so ist

oder nicht kann dahin gestellt bleiben.

Nach den eigenen Aussagen der Gesellschaft sind im Falle der Fortführung

der Gesellschaft Aktivwerte in Höhe von 2.000.000.000 in der Gesellschaft

vorhanden.

Selbst für den Insolvenzfall wird das Aktivvermögen von der Gesellschaft

mit EUR 600.000.000 angegeben. Aus diesem Aktivvermögen ist die Stellung

von werthaltigen Sicherheiten möglich und zulässig. Es wäre unter dem

Fortführungsgesichtspunkt grundsätzlich auch zulässig Bankkredite

aufzunehmen.

Durch den vorstehenden Gegenantrag wird der Gesellschaft die Fortführung

ihrer Geschäftstätigkeit ermöglicht. Auf das vorgesehene

Restrukturierungskonzept hat der Gegenantrag keine negative Auswirkung.

Auch die Umwandlung der Anleihen 2014 und 2015 in Aktienkapital ist

unabhängig vom Gegenantrag möglich. Durch eine mögliche bare Rückzahlung

der Darlehen, die in der Entscheidung der Gesellschaft steht, ergeben sich

für die in Aktienkapital wandelnden Anleihegläubiger 2014 und 2015 sogar

auf Grund einer geringeren Verwässerung Vorteile. Der im Konzept der

Gesellschaft vorgesehne Verkauf der Randbereiche mit einem Volumen von ca.

EUR 200.000.000 kann zur Tilgung der Darlehen verwendet werden.

Die vorgesehene Teilrückzahlung in bar wurde auch von der Gesellschaft

selbst vorgeschlagen.

Da dafür in jedem Fall schon heute die erforderliche Liquidität vorhanden

ist, kann die Teilrückzahlung von 10 % problemlos am 31. März 2012

erfolgen.

Der Erfolg, der von der Gesellschaft vorgeschlagene pauschalen Stundung ist

mit erheblichen Risiken belastet. Wesentlicher Faktor ist die Zustimmung

der Hauptversammlung zu einem Kapitalschnitt auf 5 %. Der Gegenantrag

sichert auch ein Überleben der Gesellschaft für den Fall, dass die

Hauptversammlung einem entsprechenden Antrag nicht zustimmt, da ausreichend

Liquidität, vorhanden bleibt.

Ich bitte Sie diesem Antrag zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Köpple

Geschäftsführer der

EasyTax Steuerberatungs-

Gesellschaft mbH

Ende der Corporate News

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24.02.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Q-Cells SE

Sonnenallee 17-21, OT Thalheim

06766 Bitterfeld-Wolfen

Deutschland

Telefon: +49 (0)3494 - 6699-0

Fax: +49 (0)3494 - 6699-199

E-Mail: q-cells@q-cells.com

Internet: www.q-cells.com

ISIN: DE0005558662, Wandelanleihe 2012: DE000A0LMY64,

Wandelanleihe 2014: DE000A1AGZ06, Wandelanleihe 2015:

DE000A1E8HF6

WKN: 555866

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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158027 24.02.2012

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