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DGAP-News: Scherzer & Co. AG: Offener Brief zum Übernahmeangebot R. Stahl AG durch die Weidmüller-Gruppe (deutsch)

Veröffentlicht am 16.06.2014, 16:17

Scherzer & Co. AG: Offener Brief zum Übernahmeangebot R. Stahl AG durch die Weidmüller-Gruppe

DGAP-News: Scherzer & Co. AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

Scherzer & Co. AG: Offener Brief zum Übernahmeangebot R. Stahl AG

durch die Weidmüller-Gruppe

16.06.2014 / 16:17

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Die Scherzer & Co. AG ist Aktionärin der R. Stahl AG. Sie hat heute den

folgenden Text als offenen Brief an den Vorstand und den Aufsichtsrat der

R. Stahl AG gerichtet:

R. Stahl AG

Vorstand und Aufsichtsrat

Am Bahnhof 30

74638 Waldenburg

Köln, 16. Juni 2014

Übernahmeangebot durch die Weidmüller-Gruppe, 32758 Detmold:

Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der R. Stahl AG sowie an die

"Familienaktionäre".

Sehr geehrter Herr Schomaker, sehr geehrter Herr Marx, sehr geehrte

Mitglieder des Aufsichtsrats, geschätzte "Familienaktionäre" der R. Stahl

AG

Die Scherzer & Co. AG (www.scherzer-ag.de) ist eine

Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Köln und hält selbst und im Umfeld

insgesamt mehr als 2% der R. Stahl-Aktien. Die Scherzer & Co. ist - und

dies ist im vorliegenden Kontext besonders erwähnenswert - vollkommen

unabhängig und weder mit den Familienaktionären rund um die R. Stahl AG

noch mit der Weidmüller-Gruppe in irgendeiner Weise direkt oder indirekt

verbunden. Die Scherzer & Co. AG ist ein in jeder Hinsicht "freier

Aktionär" der R. Stahl AG - vor allem frei von Interessenkonflikten und

damit auch frei im Wahlverhalten hinsichtlich des Übernahmeangebots.

Grundsätzlich lassen wir uns in der Entscheidungsfindung gerne von

sachlichen Argumenten sowie belastbaren Daten und Fakten pro oder contra

einer Sache leiten.

Mit wachsender Irritation und einer zunehmenden Skepsis beobachten wir die

aktuellen Entwicklungen rund um die R. Stahl AG. Insbesondere der letzte

Erhöhungsschritt der Weidmüller-Gruppe auf 50 Euro einerseits und die

Kommunikation seitens der R. Stahl AG an verschiedenen Orten andererseits

lassen aus heutiger Sicht befürchten, dass Vorstand und Aufsichtsrat

weiterhin - und mit zunehmender Vehemenz - nicht die Interessen aller

Aktionäre der börsennotierten R. Stahl AG vertreten, sondern lediglich

unklaren Partikularinteressen verpflichtet scheinen. Ein Indiz in diese

Richtung war bereits der aus unserer Sicht unnötige, riskante und nicht im

Interesse der unabhängigen Aktionäre stehende Aktienrückkauf von 2% des

Aktienkapitals zu durchschnittlich 43,95 Euro gemäss Information von der

Hauptversammlung, der lediglich die Machtposition der "Familienaktionäre"

(oder zumindest Teilen davon) gestärkt hat, auch wenn die offizielle

Begründung des Vorstands für diesen Schritt eine andere war.

Ein Stück weit entlarvend sind aus Sicht von "freien Aktionären" in diesem

Zusammenhang Aussagen in der aktuellen Ausgabe des HANDELSBLATT vom 16.

Juni 2014, die R. Stahl-Finanzvorstand Bernd Marx zugeschrieben werden.

Wörtlich antwortet Herr Marx auf eine entsprechende Journalisten-Frage zu

den Motiven des Aktienrückkaufs in ungeahnter Offenheit:

"Uns war wichtig, alle Vorkehrungen zu treffen, dass die positive

Entwicklung von R. Stahl nicht durch Minderheitsaktionäre behindert wird,

die abweichende strategische Interessen verfolgen. Wir halten es für das

Beste, wenn wir unseren klaren Fokus behalten und als Technologieführer im

Explosionsschutz weiter profitabel wachsen können."

Vorstand und Aufsichtsrat waren demnach offenbar zur Entscheidung gekommen,

dass Minderheitsaktionäre, die nicht den Kurs der Familie vertreten, den

Frieden stören und deshalb mit dem Firmengeld - also auch jenem Kapital

dieser störenden Minderheitsaktionäre! - mittels Aktienrückkauf

neutralisiert werden müssen. Das Firmenvermögen wird also in fragwürdiger

Weise dazu verwendet, um sich gegen Teile des eigenen Aktionariats zu

stellen - und zwar gegen die Minderheitsaktionäre. Der Vorstand hat damit

klar gegen § 33 WpÜG verstoßen, der ihm alle Handlungen verbietet, die

einen Erfolg des Übernahmeangebots verhindern könnten und gesteht dies auch

noch öffentlich ein.

Ein kooperativer, offener Diskurs zwischen Weidmüller und R. Stahl ist nach

außen nicht erkennbar und es müssen auch ernsthafte Zweifel bestehen, dass

es hinter den Kulissen ungeachtet des vorliegenden Angebots und des

Voranschreitens auf der Zeitachse konstruktive Gespräche zwischen den

Beteiligten gibt. Eher ist das Gegenteil der Fall: wechselseitige

Schuldzuweisungen, der Vorwurf fehlender Aufrichtigkeit und

Glaubwürdigkeit, "Unverschämtheit", "Respektlosigkeit", "Frechheit" usw. Es

sind offenkundig viele Emotionen im Spiel.

Der äußere Eindruck ist zunehmend jener einer Blockade-Position, die sich

in Vorstand und Aufsichtsrat der R. Stahl AG zum möglichen Schaden von

Aktionären - und aus heutiger Sicht letztlich auch der R. Stahl AG selbst

und ihrer Mitarbeiter! - gebildet hat. Vorstand und Aufsichtsrat greifen -

mutmaßlich primär im Interesse einzelner "Familienaktionäre", aber auch im

eigenen Interesse - weitreichend in die Vermögenssphäre von Aktionären ein,

ohne diesen - und das macht diesen Fall so pikant - inhaltlich eine

Alternative zur Weidmüller-Gruppe aufzeigen zu können, obwohl gleich

mehrere Alternativen auf der Hand lägen, wenn die Prognosen von Vorstand

und Aufsichtsrat zum weiteren Kurs der R. Stahl AG stimmig wären und nicht

nur ein Zünden von Nebelkerzen.

Es gibt zum heutigen Zeitpunkt - und auch das wurde auf der

Hauptversammlung sehr deutlich - offenbar keinen "Plan B" für R. Stahl,

außer einem wirtschaftlichen Alleingang mit einem "Weiter so", dessen

Erfolgsaussichten der Markt zumindest aktuell, da der Aktienkurs einer

"isolierten R. Stahl AG" sehr deutlich unterhalb der Weidmüller-Offerte von

50 Euro notiert, als unsicher und zweifelhaft beurteilt werden muss. Es

erscheint nicht ausgeschlossen, dass der Aktienkurs bei einem Scheitern der

Offerte für lange Zeit ungeachtet der ambitionierten Prognosen des

Vorstands von Anfang Mai 2014 deutlich unterhalb der Weidmüller-Offerte

verharren würde und all Ihre optimistischen Prognosen schon sehr bald

Makulatur wären.

Vorstand und Aufsichtsrat - aber auch die inhaltlich schwer zu fassenden

"Familienaktionäre" der R. Stahl AG - stürzen "freie Aktionäre" wie die

Scherzer & Co. AG mit ihrem jüngsten Verhalten und der Kommunikation

darüber in ein Dilemma und auch in eine "Entscheidungsschlacht" auf äußerst

dünner Datenbasis. Hinzu kommt erschwerend, dass sich mit wachsender Dauer

des Übernahmekampfs aus einer unabhängigen (Aktionärs-)Außenperspektive auf

Seiten der R. Stahl AG auch die Widersprüche und Ungereimtheiten mehren.

Darunter leidet letztlich die Glaubwürdigkeit, sowohl die der Organe wie

auch jene der komplex strukturierten "Familienaktionäre". Diese

sollen/wollen nach den letzten Meldungen nach außen zwar als untrennbare

Einheit wahrgenommen werden, obwohl sich auch belastbare Hinweise finden

lassen, dass es um die Einheit und Einigkeit der Familienstämme zumindest

in der Vergangenheit nicht immer zum Besten bestellt war.

Kurzum: In der vorliegenden Übernahmesituation in einer börsennotierten

Aktiengesellschaft mit Minderheitsaktionären, die nicht zur "Familie"

gehören, helfen nur Offenheit und völlige Transparenz, um "freie Aktionäre"

inhaltlich von der eigenen Position überzeugen zu können und sich nicht dem

Verdacht aussetzen zu wollen, auf sehr fragwürdige Art und Weise lediglich

Einzelinteressen zu bedienen und die Aktionäre im Kampf gegen einen

"missliebigen Aggressor" - so zumindest der heute entstehende Eindruck - im

Eigeninteresse instrumentalisieren zu wollen. Deshalb fordern wir Vorstand

und Aufsichtsrat der R. Stahl AG mit diesem Schreiben auf:

1. Schaffen Sie im eigenen Interesse und im Interesse aller unabhängigen

Aktionäre uneingeschränkt Klarheit über den angemessenen Wert der R.

Stahl AG und veröffentlichen Sie die wichtigsten wirtschaftlichen

Eckdaten der sog. "Inadequacy Opinion" von Ebner Stolz GmbH & Co. KG,

Stuttgart, vom 2. Juni 2014. Verschanzen Sie sich bitte nicht dahinter,

dass die "Inadequacy Opinion" nur für Vorstand und Aufsichtsrat der

Gesellschaft erstellt wurde, wie dies auf der letzten Seite des

Dokuments erwähnt wird. Die Aktionäre, von deren Geld dieses Gutachten

bezahlt wurde, müssen ein Recht darauf haben, die so von den

beauftragten Gutachtern ermittelten Werte auch in ihrer Zusammensetzung

zu erfahren, um diese in ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen zu

können.

2. Zeigen Sie den Aktionären, die nicht zur Familie gehören und "frei"

sind, gangbare Alternativen zum Weidmüller-Übernahmeangebot auf und

suchen Sie im Interesse aller Minderheitsaktionäre nach wirtschaftlich

sinnvollen Lösungen in der vorliegenden "Blockade-Konstellation", die

maßgeblich Sie selbst als Organe zu verantworten haben und die entgegen

Ihrer Thesen nicht im Interesse des Unternehmens und aller Aktionäre

sein muss, sondern je nach weiterer Entwicklung und Eskalation auch

geeignet sein kann (kann!), Unternehmen wie Aktionäre gleichermaßen -

und nachhaltig - zu schädigen.

Zu 1.)

In der Stellungnahme vom 2. Juni 2014 zum Übernahmeangebot haben Sie die

"Inadequacy Opinion" der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH &

Co. KG, Stuttgart, abgedruckt, die die R. Stahl AG in Auftrag gegeben hat.

Insofern handelt es sich hier um eine Auftragsarbeit, wie es sich bei

entsprechenden Bewertungsgutachten im Normalfall - das gilt insbesondere

auch für Strukturmaßnahmen am Aktienmarkt - um Auftragsarbeiten handelt.

Aus eigener Erfahrung mit der institutionellen Gutachterpraxis -

einschließlich der Prüfer von Ebner Stolz - insbesondere im Umfeld von

Strukturmaßnahmen (Squeeze outs, Gewinnabführungs- und

Beherrschungsverträge etc.) wissen wir, wie flexibel solche Gutachten je

nach den gewählten Parametern im Regelfall sind.

Insofern ist unser Vertrauen in Fairness Opinions (oder "Inadequacy

Opinions") von Prüfungsgesellschaften ex ante grundsätzlich begrenzt, da

diese immer auch einen bestimmten Zweck verfolgen. Dies gilt natürlich umso

mehr, wenn wir nicht wissen, wie diese Bewertungen zustande gekommen sind

und welche Annahmen einer Bewertung zugrundelagen. Der vorliegende Fall der

"Inadequacy Opinion" von Ebner Stolz GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der

R. Stahl AG erscheint uns sogar besonders zweifelhaft, da die Begründungen

für die "Nichtangemessenheit" zwar wortreich und wolkig aufgeführt worden

sind. Eine detaillierte Herleitung der tatsächlichen Unternehmenswerte nach

den verschiedenen Verfahren sowie die zur Entstehung dieser Werte

beitragenden Parameter sucht man allerdings vergeblich. Auch findet sich

keine einzige Kennzahl - weder vergangenheitsbezogen noch

zukunftsorientiert - in diesem Bericht. Gerade diese in der konkreten

Situation unnötige "Geheimhaltung" nährt letztlich inhaltliche Zweifel an

dieser "Inadequacy Opinion" von Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart,

obwohl die Organe das genaue Gegenteil bezwecken.

Bitte veröffentlichen Sie im Interesse Ihrer "freien Aktionäre" deshalb

zeitnah vor Ablauf der Übernahmefrist mindestens folgende Eckdaten aus der

"Inadequacy Opinion", wenn Sie es ernst meinen mit Ihrer bisherigen Politik

der Ablehnung und gleichzeitig die Unterstützung der Aktionäre auf diesem

Wege einfordern:

Ertragswertverfahren

Prognosedaten R. Stahl AG Umsätze / EBIT / Jahresüberschüsse ( 5 Jahre)

Kapitalisierungsparameter R. Stahl AG

Höhe sicherer Zins

Marktrisikoprämie vor und nach Steuern

Beta Faktor (Komponenten / Komposition)

Wachstumsraten

Sonstige Zu- oder Abschläge

Sonderwerte (nicht betriebsnotwendiges Vermögen etc.)

Bandbreite Eigenkapital-/Unternehmenswert R. Stahl AG absolut und in EUR je

Aktie

Marktpreisorientierte Verfahren

Auflistung vergleichbarer Transaktionen und ihrer Transaction Multiples

Zugrundeliegende EBIT-Planung R. Stahl AG

Verwendete Daten von Finanzdienstleistern

Bandbreite Eigenkapital-/Unternehmenswert R. Stahl AG absolut und in EUR je

Aktie

Zu 2.)

Ungeachtet unserer Kritik am bisherigen Vorgehen von Vorstand und

Aufsichtsrat halten wir es noch nicht einmal für völlig ausgeschlossen,

dass Weidmüller - in der Lesart der R. Stahl AG - tatsächlich "nicht der

richtige Partner ist", obwohl wir aus der Außensicht gleichzeitig

industriell einige inhaltliche Ergänzungen erkennen können und deshalb

nicht so negativ gegenüber der möglichen Liaison eingestellt sind wie die

R. Stahl-Organe.

Wenn nun aber Weidmüller nicht der richtige Partner sein sollte oder "die

Familie" einfach sonstige schwer qualifizierbare Bedenken gegenüber

Weidmüller haben sollte, wäre es aus unserer Sicht in einer börsennotierten

Aktiengesellschaft bei einem vorliegenden Übernahmeangebot in der gegebenen

Konstellation nicht zuletzt im Interesse der aussenstehenden Aktionäre

zwingend, dass Vorstand und Aufsichtsrat eine zumindest wirtschaftlich

adäquate und "angemessene" Alternative für potentiell ausstiegsbereite

Aktionäre ausloten und diese den Aktionären anbieten. Im vorliegenden Fall

ist nichts dergleichen feststellbar. Vorstand und Aufsichtsrat verschanzen

sich - ohne Alternativen aufzuzeigen! - hinter dem Mantra "wir sind

unverkäuflich" und "auch der leicht verbesserte Angebotspreis wird dem

wahren Wert der Aktie bei weitem nicht gerecht. Aktionäre sollten dieses

Angebot daher nicht annehmen, sondern vom vollen Potential unseres

Unternehmens profitieren." Das ist - nicht nur von den Formulierungen -

alles leider relativ wolkig und nicht sehr griffig, wenn man mit einer

konkreten Entscheidungssituation und einem gut planbaren Abfindungsangebot

konfrontiert ist.

Mit einer solchen, nicht sehr konsensorientierten und auf Geheimhaltung

fokussierten Blockade-Strategie gefährden Vorstand und Aufsichtsrat, aber

auch die "Familienaktionäre" das Vermögen von Aktionären (und damit auch

ihr eigenes Vermögen!). Sie riskieren auch, dass die Firma als solche

Schaden nimmt.

Sollte sich herausstellen, dass die Prognosen von Vorstand und Aufsichtsrat

zu optimistisch waren, wird die R. Stahl AG und die Aktie darunter zu

leiden haben. Die Tatsache, dass die Aktie aktuell ca. 10% unter dem

Abfindungsangebot notiert, zeigt deutlich, dass die Märkte ihre Bedenken

hinsichtlich der künftigen R. Stahl AG haben.

Deshalb bitten wir Sie heute nachdrücklich: Zeigen Sie den Aktionären, die

nicht zur Familie gehören und "frei" sind, gangbare Alternativen zum

Weidmüller-Übernahmeangebot auf und suchen Sie im Interesse aller

Minderheitsaktionäre zeitnah - d.h. bis Ende Juni - nach Lösungen.

Eine Lösung aus der Situation könnte auch sein, dass die Familienaktionäre

ausstiegswilligen Aktionären anbieten, deren Aktien mindestens zum gleichen

Preis wie Weidmüller - also 50 Euro - zu übernehmen. Dies wäre eine faire

und insbesondere auch glaubwürdige Lösung, da es auch die Familienaktionäre

sind, die den R. Stahl-Aktionären aufgrund ihres eigenen Verhaltens einen

möglichen Ausstieg zu 50,00 Euro, entsprechend der Annahme des

Übernahmeangebots, verbauen.

Da Vorstand und Aufsichtsrat - und mit ihnen die "Familienaktionäre" (oder

Teile davon) - gemäss "Inadequacy Opinion" von Ebner Stolz GmbH & Co. KG

von deutlich höheren Unternehmenswerten ausgehen, wäre eine solche

Übernahme von Aktionärsanteilen zu 50,00 Euro sogar weitgehend risikofrei

für die Käufer - solange sie an ihre eigenen Prognosen überhaupt glauben!

Der Verzicht auf ein solches "Herauskaufen" der Aktionäre und ein denkbares

Going Private unter Federführung der R. Stahl-Erben könnte allerdings auch

bedeuten, dass die Familienfront a.) doch nicht so fest in Stein gemeißelt

ist und/oder b.) die Finanzierung eines solches Projekts nicht frei von

Risiken ist.

Eine weitere Alternative zur Weidmüller-Offerte könnte sein, dass Vorstand

und Aufsichtsrat einen genehmeren Aktionärspartner an Bord nehmen und

dieser den Aktionären ein zu Weidmüller mindestens gleiches

Abfindungsangebot zu 50 Euro unterbreitet. Doch auch an dieser Stelle sind

Vorstand und Aufsichtsrat der R. Stahl AG jetzt in der Pflicht - und mit

ihnen die Familienaktionäre, die die Aktionäre i.w.S. in die aktuelle

Situation "hineingetrieben" haben.

Zum Abschluss unseres "Offenen Briefs" möchten wir noch auf zwei weitere

Punkte eingehen, die uns aufgefallen sind und die u.E. nach ungewöhnlich

und auch erklärungsbedürftig sind.

Die Insiderverkäufe des Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Volker Stahl werden

sowohl von der Gesellschaft selbst wie von Hans Volker Stahl auf der

Hauptversammlung 2014 stark heruntergespielt, passen sie doch offenkundig

nicht ins Bild einer "unverkäuflichen Firma", an dem auch medial sehr

sorgsam über entsprechende Berichte gearbeitet wird. Hans Volker Stahl

sagte auf der Hauptversammlung 2014 auf eine entsprechende Nachfrage aus

dem Aktionärskreis, dass diese Verkäufe "lange zurückliegen" und deshalb

nicht mehr relevant seien. Herr Marx als Finanzvorstand erwähnt gegenüber

dem HANDELSBLATT vom 16. Juni 2014, dass "Herr Stahl (...) diese Aktien zur

Finanzierung eines privaten Investments verkauft hat". Zudem weist Herr

Marx in diesem HANDELSBLATT-Gespräch darauf hin, dass "innerhalb des

Konsortiums der Gründerfamilien (...) ein vertraglich geregeltes

Vorkaufsrecht" gilt. Und weiter: "Auf diese Weise bleiben die Aktien auch

beim Ausstieg einzelner Gesellschafter im Kreis des Konsortiums."

Fakt ist:

Hier gibt es erhebliche Widersprüche zwischen den Organ-Aussagen und den

tatsächlichen Handlungen des Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Volker Stahl,

die sich für uns und andere Aktionäre nicht ohne Weiteres aufklären lassen.

Es ist aber zu befürchten, dass es mit der Wahrheit nicht so genau genommen

wurde. Gemäß Veröffentlichungen auf www.insiderdaten.de und Ihrer eigenen

Homepage www.stahl.de hat der Aufsichtsratsvorsitzende Hans Volker Stahl im

Zeitraum von Oktober 2013 bis Februar 2014 in 22 (!!!) Tranchen - bevorzugt

zu 200 Aktien je Transaktion - insgesamt 3.920 Aktien zwischen 34 Euro

(10.10.2013) und 39,59 Euro (7.1.2014) der heute zu 50 Euro

"unverkäuflichen" R. Stahl-Aktie verkauft. Insgesamt hat der AR-Vorsitzende

Hans Volker Stahl gut 140.000 Euro oder durchschnittlich 35,51 Euro/Aktie

mit seinen Verkäufen erlöst. Mitnichten lagen diese "lange zurück", wie der

Aufsichtsratsvorsitzende selbst den Aktionären quasi zur Entschuldigung

suggerierte. Die letzten Verkäufe erfolgten nur wenige Wochen vor der

kolportierten Kontaktaufnahme durch die Weidmüller-Gruppe. Auch steht die

Frage im Raum, um was für eine "private Investition" eines zweifelsfrei

nicht unvermögenden Aufsichtsratsvorsitzenden es sich wohl gehandelt haben

mag, wenn die Verkäufe über einen Zeitraum von 5 Monaten gestaffelt und in

für sich genommen eher kleinen Tranchen erfolgten. Dieses Argument der

"privaten Investition", die offenbar Aktienverkäufe der Monate später von

der Familie für "unverkäuflich" erklärten R. Stahl-Aktie notwendig machte,

wirkt in diesem Kontext der effektiven Handlungen - 22 Verkäufe in 5

Monaten - sehr bemüht und letztlich - leider - auch nicht sehr glaubwürdig.

Beinahe noch schwerer wiegt die Aussage des CFO Marx gegenüber dem

HANDELSBLATT vom 16. Juni 2014 im Zusammenhang mit den Aktienverkäufen des

AR-Vorsitzenden Hans Volker Stahl, wonach "innerhalb des Konsortiums der

Gründerfamilien (...) ein vertraglich geregeltes Vorkaufsrecht" gilt und

"auf diese Weise (...) die Aktien auch beim Ausstieg einzelner

Gesellschafter im Kreis des Konsortiums" bleiben. Diese Aussage suggeriert

eindeutig, dass Hans Volker Stahl seine eigenen Aktien nur innerhalb des

Familienkonsortiums verkauft haben soll - über die angeblich vertraglich

geregelten Vorkaufsrechte.

Tatsächlich hat Hans Volker Stahl aber seine 3.920 verkauften Aktien in 22

Transaktionen ausschließlich (!) über verschiedene Börsenhandelsplätze

(Xetra / München) und nicht etwa außerbörslich verkauft (vgl.

www.stahl.de). Es wäre Zufall, wenn auf der anderen Seite dieser börslichen

Transaktionen über einen längeren Zeitraum bis in die jüngere Vergangenheit

jeweils Familienmitglieder gestanden hätten. Aufsichtsratsmitglied Peter

Leischner aus der Stahl-Familie hatte hingegen am 30. Oktober 2013 258

Aktien außerbörslich unter 30 Euro (!) erworben.

Eine Wirksamkeit bzw. Ausübung der Vorkaufsrechte im vorliegenden Fall Hans

Volker Stahl unterstellt, hätte es definitiv einfachere Verfahren gegeben

als 22 börsliche Transaktionen in 5 Monaten über gerade einmal 3.920

Aktien.

Der bei freien Aktionären entstehende Eindruck ist leider, dass rund um

diese früheren Insiderverkäufe des AR-Vorsitzenden Hans Volker Stahl jetzt

im Umfeld des Übernahmeangebots eine Legendenbildung entstehen soll - aus

welchen Motiven auch immer.

Bei der Durchsicht der "Begründeten Stellungnahme" haben wir uns

schließlich auch gefragt, warum dieses zentrale (Abwehr-)Dokument im

Angebotsverfahren im Juni 2014 zwar vom kompletten Vorstand mit den Herren

Schomaker und Marx unterzeichnet wurde, angesichts der Dimension aber nicht

vom Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Volker Stahl (Seite 60, Stellungnahme

Vorstand und Aufsichtsrat). In dieser Konstellation ist dies u.E.

ungewöhnlich. Steht der Aufsichtsratsvorsitzende Hans Volker Stahl, bereits

als Verkäufer von 3.920 Aktien über die Börse in Erscheinung getreten, etwa

nicht hinter diesem Dokument?

Stattdessen unterzeichnet für den Aufsichtsrat Frau Heike Dannenbauer,

Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, ebenfalls zur R. Stahl-Familie

gehörend, innerhalb der weitverzweigten Familie größere R. Stahl-Aktionärin

(43.000 R. Stahl-Aktien) und dem Gremium seit 2008 angehörend. Damals

setzte sich Frau Dannenbauer - hauptberuflich als Managerin in der

Theaterproduktion tätig - bekanntlich nach familieninternen, offen

ausgetragenen Streitigkeiten gegen den Gegenkandidaten Gerold Schmidt,

zuvor immerhin amtierender Aufsichtsrat, aus der Zaiser-Linie, auf der

Hauptversammlung durch

(http://www.stimme.de/hohenlohe/wirtschaft/sonstige-Zwist-erlaubt-seltene-

Einblicke-in-den-R-Stahl-Clan;art17654,1282942).

Nota bene: Die Unterzeichnende Heike Dannenbauer als Vertreterin des

Aufsichtsrats scheint dabei im "Familienkonsortium" eine tragende Rolle zu

spielen (oder gespielt zu haben?), finden sich bei der HEILBRONNER STIMME

vom 28. Juni 2008 doch folgende Aussagen von Dannenbauer:

"Ich habe viel im Konsortium mitgearbeitet" (...)

In dem inoffiziellen Familienaufsichtsrat habe sie "viel bewegt und viel

erreicht". Sie sprach sich für ein "stabiles Konsortium" aus - und für

Wachstum "nicht um jeden Preis".

Die die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat unterzeichnende Heike

Dannenbauer wäre demnach vor allem ein Gewächs des Familienkonsortiums, von

dem sich erklärtermaßen zumindest ein Teil gegen das Angebot stemmt.

Aber wo bleibt hier an dieser Stelle der Aufsichtsratsvorsitzende Hans

Volker Stahl mit seiner Unterschrift?

Die vorliegende Übernahmesituation stellt alle Beteiligten - Weidmüller, R.

Stahl und auch die freien Aktionäre - vor große Herausforderungen.

Aus unserer Sicht als Aktionär der R. Stahl AG wären Vorstand und

Aufsichtsrat der Gesellschaft zunehmend gut beraten, mit Weidmüller

entweder konstruktive Gespräche im Interesse aller Aktionäre über eine

Zusammenarbeit aufzunehmen - oder aber, wenn dies z.B. aus emotionalen

Motiven nicht mehr möglich ist - auch gangbare Alternativen aufzuzeigen.

Die einfachen Aussagen "wir sind unverkäuflich" oder "2016 fahren wir die

Ernte ein" können zumindest im Interesse von nicht zur Familie gehörenden

Aktionären alleine kaum zielführend sein. Am Ende sind sie auch nicht im

Interesse des Unternehmens. Im schlimmsten Falle gefährdet ein solches

"Blockade-Denken" Arbeitsplätze.

Wir bitten Sie, auf unsere Anliegen einzugehen und insbesondere unser

Begehren nach Veröffentlichung der wichtigsten Eckdaten aus der "Inadequacy

Opinion" von Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart, vom 2. Juni 2014 - in

Ihrem eigenen Interesse - auch zeitnah mit den entsprechenden Inhalten

öffentlich zu machen.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Georg Issels Hans Peter Neuroth

Vorstand Vorstand

Ende der Corporate News

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16.06.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Scherzer & Co. AG

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Fax: +49 (0)221-820 32-30

E-Mail: info@scherzer-ag.de

Internet: www.scherzer-ag.de

ISIN: DE0006942808

WKN: 694280

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart; Frankfurt

in Open Market (Entry Standard)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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273840 16.06.2014

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