Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Prokon-Anleger sollten gemeinsame Fortführungslösung anstreben
DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):
Stellungnahme/Insolvenz
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Prokon-Anleger sollten
gemeinsame Fortführungslösung anstreben
11.01.2014 / 14:51
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SdK: Prokon-Anleger sollten gemeinsame Fortführungslösung anstreben
Die Prokon Unternehmensgruppe ist nach eigenen Angaben von der Insolvenz
bedroht. In einem am Freitag, den 10. Januar 2014 auf der Internetseite der
Gesellschaft veröffentlichten Anschreiben an die Inhaber von Prokon
Genussrechten teilte das Unternehmen folgendes mit:
'Eine Planinsolvenz kann nur verhindert werden, wenn wir für mindestens 95%
des Genussrechtskapitals die Zusage erhalten, dass Sie uns Ihr Kapital
mindestens bis zum 31.10.2014 nicht entziehen werden und einer Auszahlung,
die auch in Raten erfolgen kann, zustimmen, oder wir ausreichend durch
Neuzeichnungen unterstützt werden.'
Kündigungswelle bedroht Zahlungsfähigkeit
Hintergrund der aktuellen Probleme ist in erster Linie eine zuletzt hohe
Anzahl an Kündigungen von Genussrechtsinhabern. Von den zuletzt
ausstehenden ca. 1,4 Mrd. Euro an Genussrechten wurden zuletzt ca. 150 Mio.
Euro gekündigt. Da die überwiegende Mehrzahl der Prokon-Genussrechte mit
einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden kann, müssen
die nun bereits gekündigten Genussrechte in Kürze ausbezahlt werden. Prokon
verfügt jedoch anscheinend nicht über die nötige Liquidität, um die
Auszahlungen leisten zu können. Damit droht in Kürze die
Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz der Gesellschaft.
Faire Lösung für alle anstreben
Es ist aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. zu
befürchten, dass spätestens mit dem
Anschreiben vom 10. Januar nun ein Windhundrennen ausgelöst wurde, und nun
viele weitere Anleger ihre Genussrechte kündigen werden in der Hoffnung, im
Falle einer Insolvenz nicht nachrangig behandelt zu werden und so noch 100%
des investierten Geldes zurückzuerhalten. Aus Sicht der SdK werden diese
Anleger aber auch im Falle einer Insolvenz Ihren (vermeintlichen) Anspruch
wohl gerichtlich durchsetzen müssen, da die aktuelle Rechtslage und die
Genussrechtsbedingungen keine klaren Regelungen für solche Fälle enthalten.
Für den durchschnittlichen Anleger, der Beträge bis zu 20.000 Euro
investiert hat und über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, dürfte sich
jedoch ein solches Verfahren aus Sicht der SdK kaum lohnen, da die
Kostenrisiken die möglichen Chancen übersteigen dürften.
Daher ruft die SdK alle Anleger auf, auch im Falle eines eventuell
kommenden Insolvenzverfahrens eine Lösung im Sinne von allen Anlegern zu
suchen. Dies ist auch in einem so genannten Planinsolvenzverfahren noch
möglich.
Vermögenswerte vorhanden
Die SdK geht nach aktuellen Erkenntnissen davon aus, dass es sich bei dem
Geschäftsmodell der Prokon um kein klassisches Schneeballsystem handelt und
somit auch Vermögenswerte vorhanden sind, die im Falle einer Insolvenz zu
großen Teilen den Genussrechtsinhabern zur Befriedigung der Ansprüche zur
Verfügung stehen. Das Hauptgeschäftsfeld, die Investition in
Windkraftanlagen, ist aus Sicht der SdK auch für Kleinanleger geeignet, da
diese aufgrund der politisch gewollten Förderung der erneuerbaren Energien
sehr konstante Umsätze über einen langen Zeitraum erwirtschaften. Wird
dieses Geschäftsmodell also seriös und nachhaltig geplant und finanziert,
bieten sich Investitionen in diesem Sektor aus Sicht der SdK durchaus auch
für Kleinanleger an. In wie weit die Investitionen der Prokon in die
anderen beiden Geschäftsbereiche Biogene Kraftstoffe und Biomasse
werthaltig sind, kann aus Sicht der SdK aktuell nicht gesagt werden.
Aufgrund der Historie der den beiden Unternehmensbereichen zugeordneten
Unternehmen hat die SdK jedoch erhebliche Zweifel an deren vollständigen
Werthaltigkeit.
Die Höhe der zur Befriedigung der Genussrechtsinhaber zur Verfügung
stehenden Werte müsste aus Sicht der SdK daher zunächst ein Gutachter
ermitteln. Anhand von diesen Erkenntnissen könnte dann im Falle einer
Insolvenz ein Insolvenzplan erstellt werden, der die Interessen aller
Genussrechtsinhaber fair berücksichtigt. In diesem Falle würden aus Sicht
der SdK alle Genussrechtsinhaber mit den im Durchschnitt geringsten
Verlusten rechnen müssen und somit auch eventuelle Verluste fair verteilt
werden. Anleger, die hingegen ihre individuellen Interessen (per
Gerichtsprozess) durchsetzen, dürften die bei positiven Prozessausgang
dann eventuell erfolgende volle Rückzahlung auf Kosten derjenigen
erreichen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können (oder aufgrund der
geringen investierten Summe leisten wollen).
Kulturwandel nötig
Die von Prokon immer wieder genannten 'Verschwörungstheorien' entbehren aus
Sicht der SdK jeglicher Grundlage. Prokon führt an, dass die hohe Anzahl an
Kündigungen nur auf die negative Presseberichterstattung zurückzuverfolgen
ist. Diese sei quasi eine Folge einer 'Verschwörung' des Großkapitals
(Banken/Wettbewerber im Energiesektor), da Prokon den Banken das Geld der
Anleger wegnehme und den Energiekonzernen, welche die Energiewende
verschlafen hätten, Konkurrenz mache. Dies ist aus Sicht der SdK völlig
aus der Luft gegriffen. Die Volksbank Raiffeisenbank Itzehohe, eine Bank
mit der Prokon zusammenabreitet, hat zum Beispiel mit einer Bilanzsumme von
ca. 771 Mio. Euro und Kundeneinlagen von ca. 593 Mio. Euro bereits ca. die
halbe Größe von Prokon. Dabei ist diese Bank eine eher kleine Bank. Die
Bilanzsummen und Kundeneinlagen von Großbanken übersteigen die von Prokon
eingesammelten Gelder um mehrere Billionen Euro. Auch das von Prokon
verwendete Modell der Einwerbung von Kapital anhand von Genussrechten ist
keine Prokon Erfindung sondern wird von tausenden anderen Unternehmen schon
seit mehreren Jahrzehnten ähnlich verwendet. Daher ist nicht ersichtlich,
warum Großbanken hier Prokon überhaupt 'wahrnehmen' geschweige denn
'vernichten wollen' sollten. Auch die großen Energiekonzerne bekämpfen aus
Sicht der SdK sicherlich nicht Prokon, wenn Sie sich von der Energiewende
bedroht fühlen sollten. Aus Sicht der SdK hat Prokon nicht einmal 1% der
Kraftwerksleistung des bekannten Versorgers RWE. Und auch eine Insolvenz
von Prokon würde die Energiewende nicht aufhalten. Denn es fänden sich
stets Investoren, die unter den derzeitigen Bedingungen an geeigneten
Standorten Windkraftprojekte erstellenlassen würden. Einzig und allein
eine Änderung der politischen Rahmenbedingungen (EEG-Einspeisevergütung)
würde die Energiewende eventuell gefährden.
Kritik berechtigt
Die von den Medien vielfach vorgebrachte Kritik ist aus Sicht der SdK
berechtigt. Auch ganz aktuell findet sich wieder ein Punkt, der viele
Fragen aufwirft: So hat Prokon im Geschäftsbericht für das Jahr 2011 auf
Seite 50 angegeben, dass die Windparks im Jahr 2011 einen Umsatz von 62,9
Mio. Euro erwirtschaftet haben. Im gestern online gestellten Rundbrief ist
unter der Rubrik 'INSOLVENZ? Substanz und Zukunft von PROKON' jedoch in
einer Tabelle angegeben, dass die Umsatzerlöse der Windparks nur 47,6 Mio.
Euro betrugen. Dies ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Auch die
Argumentation Prokons in Bezug auf die aufgelaufenen Verluste, dass vor dem
'Ertrag die Investition käme', entspricht aus unserer Sicht keiner
vollständigen Aufklärung der Sachlage. Denn auch wenn man investiert
entstehen nicht automatisch Verluste. Kauft man zum Beispiel Windräder, so
fließt mit dem Kauf zwar Bargeld an den Verkäufer ab, ein Verlust in der
Bilanz entsteht jedoch nicht. Da die Windräder ja auch Vermögen darstellen,
können diese auch in der Bilanz über die Nutzungsdauer aktiviert werden.
Hier ist aus Sicht der SdK also noch einiges an Verbesserungen der
Transparenz nötig und die aktuelle Kritik der Medien durchaus berechtigt.
Aus Sicht der SdK muss sich das Verhalten Prokons gegenüber Banken,
Genussrechtsinhabern und den Medien schleunigst ändern. Nur dann ist auch
eine Fortführung der Gesellschaft zum Vorteil der überwiegenden Anzahl
aller Genussrechtsinhaber denkbar.
SdK tritt für Fortführungslösung ein - kostenloser Newsletter
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. tritt für eine
Fortführungslösung, auch im Falle einer Insolvenz, ein, und hat daher
bereits den Kontakt zu Prokon gesucht. Aus einer Vielzahl von Gesprächen
mit betroffenen Genussrechtsinhabern hat die SdK den Eindruck gewonnen,
dass die Genussrechtsinhaber keine homogene Gruppe darstellen, sondern eine
Vielzahl von Motiven (Sicherheit, hoher Zinssatz, soziales Investment) bei
der Anlageentscheidung eine Rolle spielte. Aufgrund der aus Sicht der SdK
vorhandenen Vermögenswerte dürfte daher eine Fortsetzung der
Unternehmenstätigkeit bei gleichzeitiger Neugestaltung der Refinanzierung
das Beste für alle betroffen Genussrechtsinhaber sein. Somit könnte auch
den unterschiedlichen Anlegerinteressen entgegengekommen werden. Wir
appellieren daher an die Geschäftsführung von Prokon, sich diesem Weg nicht
zu verschließen.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wird betroffene
Genussrechtsinhaber über einen kostenlosen Newsletter über den Fortgang des
Verfahrens informieren. Interessierte Genussrechtsinhaber können sich unter
http://sdk.org/prokon.php für diesen registrieren lassen.
Unseren Mitgliedern stehen wir unter 089 / 2020846-0 oder unter
info@sdk.org für Fragen zur Verfügung.
München, den 11. Januar 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
E-Mail: bauer@sdk.org
Ende der Finanznachricht
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11.01.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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247667 11.01.2014
DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):
Stellungnahme/Insolvenz
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Prokon-Anleger sollten
gemeinsame Fortführungslösung anstreben
11.01.2014 / 14:51
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SdK: Prokon-Anleger sollten gemeinsame Fortführungslösung anstreben
Die Prokon Unternehmensgruppe ist nach eigenen Angaben von der Insolvenz
bedroht. In einem am Freitag, den 10. Januar 2014 auf der Internetseite der
Gesellschaft veröffentlichten Anschreiben an die Inhaber von Prokon
Genussrechten teilte das Unternehmen folgendes mit:
'Eine Planinsolvenz kann nur verhindert werden, wenn wir für mindestens 95%
des Genussrechtskapitals die Zusage erhalten, dass Sie uns Ihr Kapital
mindestens bis zum 31.10.2014 nicht entziehen werden und einer Auszahlung,
die auch in Raten erfolgen kann, zustimmen, oder wir ausreichend durch
Neuzeichnungen unterstützt werden.'
Kündigungswelle bedroht Zahlungsfähigkeit
Hintergrund der aktuellen Probleme ist in erster Linie eine zuletzt hohe
Anzahl an Kündigungen von Genussrechtsinhabern. Von den zuletzt
ausstehenden ca. 1,4 Mrd. Euro an Genussrechten wurden zuletzt ca. 150 Mio.
Euro gekündigt. Da die überwiegende Mehrzahl der Prokon-Genussrechte mit
einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden kann, müssen
die nun bereits gekündigten Genussrechte in Kürze ausbezahlt werden. Prokon
verfügt jedoch anscheinend nicht über die nötige Liquidität, um die
Auszahlungen leisten zu können. Damit droht in Kürze die
Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz der Gesellschaft.
Faire Lösung für alle anstreben
Es ist aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. zu
befürchten, dass spätestens mit dem
Anschreiben vom 10. Januar nun ein Windhundrennen ausgelöst wurde, und nun
viele weitere Anleger ihre Genussrechte kündigen werden in der Hoffnung, im
Falle einer Insolvenz nicht nachrangig behandelt zu werden und so noch 100%
des investierten Geldes zurückzuerhalten. Aus Sicht der SdK werden diese
Anleger aber auch im Falle einer Insolvenz Ihren (vermeintlichen) Anspruch
wohl gerichtlich durchsetzen müssen, da die aktuelle Rechtslage und die
Genussrechtsbedingungen keine klaren Regelungen für solche Fälle enthalten.
Für den durchschnittlichen Anleger, der Beträge bis zu 20.000 Euro
investiert hat und über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, dürfte sich
jedoch ein solches Verfahren aus Sicht der SdK kaum lohnen, da die
Kostenrisiken die möglichen Chancen übersteigen dürften.
Daher ruft die SdK alle Anleger auf, auch im Falle eines eventuell
kommenden Insolvenzverfahrens eine Lösung im Sinne von allen Anlegern zu
suchen. Dies ist auch in einem so genannten Planinsolvenzverfahren noch
möglich.
Vermögenswerte vorhanden
Die SdK geht nach aktuellen Erkenntnissen davon aus, dass es sich bei dem
Geschäftsmodell der Prokon um kein klassisches Schneeballsystem handelt und
somit auch Vermögenswerte vorhanden sind, die im Falle einer Insolvenz zu
großen Teilen den Genussrechtsinhabern zur Befriedigung der Ansprüche zur
Verfügung stehen. Das Hauptgeschäftsfeld, die Investition in
Windkraftanlagen, ist aus Sicht der SdK auch für Kleinanleger geeignet, da
diese aufgrund der politisch gewollten Förderung der erneuerbaren Energien
sehr konstante Umsätze über einen langen Zeitraum erwirtschaften. Wird
dieses Geschäftsmodell also seriös und nachhaltig geplant und finanziert,
bieten sich Investitionen in diesem Sektor aus Sicht der SdK durchaus auch
für Kleinanleger an. In wie weit die Investitionen der Prokon in die
anderen beiden Geschäftsbereiche Biogene Kraftstoffe und Biomasse
werthaltig sind, kann aus Sicht der SdK aktuell nicht gesagt werden.
Aufgrund der Historie der den beiden Unternehmensbereichen zugeordneten
Unternehmen hat die SdK jedoch erhebliche Zweifel an deren vollständigen
Werthaltigkeit.
Die Höhe der zur Befriedigung der Genussrechtsinhaber zur Verfügung
stehenden Werte müsste aus Sicht der SdK daher zunächst ein Gutachter
ermitteln. Anhand von diesen Erkenntnissen könnte dann im Falle einer
Insolvenz ein Insolvenzplan erstellt werden, der die Interessen aller
Genussrechtsinhaber fair berücksichtigt. In diesem Falle würden aus Sicht
der SdK alle Genussrechtsinhaber mit den im Durchschnitt geringsten
Verlusten rechnen müssen und somit auch eventuelle Verluste fair verteilt
werden. Anleger, die hingegen ihre individuellen Interessen (per
Gerichtsprozess) durchsetzen, dürften die bei positiven Prozessausgang
dann eventuell erfolgende volle Rückzahlung auf Kosten derjenigen
erreichen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können (oder aufgrund der
geringen investierten Summe leisten wollen).
Kulturwandel nötig
Die von Prokon immer wieder genannten 'Verschwörungstheorien' entbehren aus
Sicht der SdK jeglicher Grundlage. Prokon führt an, dass die hohe Anzahl an
Kündigungen nur auf die negative Presseberichterstattung zurückzuverfolgen
ist. Diese sei quasi eine Folge einer 'Verschwörung' des Großkapitals
(Banken/Wettbewerber im Energiesektor), da Prokon den Banken das Geld der
Anleger wegnehme und den Energiekonzernen, welche die Energiewende
verschlafen hätten, Konkurrenz mache. Dies ist aus Sicht der SdK völlig
aus der Luft gegriffen. Die Volksbank Raiffeisenbank Itzehohe, eine Bank
mit der Prokon zusammenabreitet, hat zum Beispiel mit einer Bilanzsumme von
ca. 771 Mio. Euro und Kundeneinlagen von ca. 593 Mio. Euro bereits ca. die
halbe Größe von Prokon. Dabei ist diese Bank eine eher kleine Bank. Die
Bilanzsummen und Kundeneinlagen von Großbanken übersteigen die von Prokon
eingesammelten Gelder um mehrere Billionen Euro. Auch das von Prokon
verwendete Modell der Einwerbung von Kapital anhand von Genussrechten ist
keine Prokon Erfindung sondern wird von tausenden anderen Unternehmen schon
seit mehreren Jahrzehnten ähnlich verwendet. Daher ist nicht ersichtlich,
warum Großbanken hier Prokon überhaupt 'wahrnehmen' geschweige denn
'vernichten wollen' sollten. Auch die großen Energiekonzerne bekämpfen aus
Sicht der SdK sicherlich nicht Prokon, wenn Sie sich von der Energiewende
bedroht fühlen sollten. Aus Sicht der SdK hat Prokon nicht einmal 1% der
Kraftwerksleistung des bekannten Versorgers RWE. Und auch eine Insolvenz
von Prokon würde die Energiewende nicht aufhalten. Denn es fänden sich
stets Investoren, die unter den derzeitigen Bedingungen an geeigneten
Standorten Windkraftprojekte erstellenlassen würden. Einzig und allein
eine Änderung der politischen Rahmenbedingungen (EEG-Einspeisevergütung)
würde die Energiewende eventuell gefährden.
Kritik berechtigt
Die von den Medien vielfach vorgebrachte Kritik ist aus Sicht der SdK
berechtigt. Auch ganz aktuell findet sich wieder ein Punkt, der viele
Fragen aufwirft: So hat Prokon im Geschäftsbericht für das Jahr 2011 auf
Seite 50 angegeben, dass die Windparks im Jahr 2011 einen Umsatz von 62,9
Mio. Euro erwirtschaftet haben. Im gestern online gestellten Rundbrief ist
unter der Rubrik 'INSOLVENZ? Substanz und Zukunft von PROKON' jedoch in
einer Tabelle angegeben, dass die Umsatzerlöse der Windparks nur 47,6 Mio.
Euro betrugen. Dies ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Auch die
Argumentation Prokons in Bezug auf die aufgelaufenen Verluste, dass vor dem
'Ertrag die Investition käme', entspricht aus unserer Sicht keiner
vollständigen Aufklärung der Sachlage. Denn auch wenn man investiert
entstehen nicht automatisch Verluste. Kauft man zum Beispiel Windräder, so
fließt mit dem Kauf zwar Bargeld an den Verkäufer ab, ein Verlust in der
Bilanz entsteht jedoch nicht. Da die Windräder ja auch Vermögen darstellen,
können diese auch in der Bilanz über die Nutzungsdauer aktiviert werden.
Hier ist aus Sicht der SdK also noch einiges an Verbesserungen der
Transparenz nötig und die aktuelle Kritik der Medien durchaus berechtigt.
Aus Sicht der SdK muss sich das Verhalten Prokons gegenüber Banken,
Genussrechtsinhabern und den Medien schleunigst ändern. Nur dann ist auch
eine Fortführung der Gesellschaft zum Vorteil der überwiegenden Anzahl
aller Genussrechtsinhaber denkbar.
SdK tritt für Fortführungslösung ein - kostenloser Newsletter
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. tritt für eine
Fortführungslösung, auch im Falle einer Insolvenz, ein, und hat daher
bereits den Kontakt zu Prokon gesucht. Aus einer Vielzahl von Gesprächen
mit betroffenen Genussrechtsinhabern hat die SdK den Eindruck gewonnen,
dass die Genussrechtsinhaber keine homogene Gruppe darstellen, sondern eine
Vielzahl von Motiven (Sicherheit, hoher Zinssatz, soziales Investment) bei
der Anlageentscheidung eine Rolle spielte. Aufgrund der aus Sicht der SdK
vorhandenen Vermögenswerte dürfte daher eine Fortsetzung der
Unternehmenstätigkeit bei gleichzeitiger Neugestaltung der Refinanzierung
das Beste für alle betroffen Genussrechtsinhaber sein. Somit könnte auch
den unterschiedlichen Anlegerinteressen entgegengekommen werden. Wir
appellieren daher an die Geschäftsführung von Prokon, sich diesem Weg nicht
zu verschließen.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wird betroffene
Genussrechtsinhaber über einen kostenlosen Newsletter über den Fortgang des
Verfahrens informieren. Interessierte Genussrechtsinhaber können sich unter
http://sdk.org/prokon.php für diesen registrieren lassen.
Unseren Mitgliedern stehen wir unter 089 / 2020846-0 oder unter
info@sdk.org für Fragen zur Verfügung.
München, den 11. Januar 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
E-Mail: bauer@sdk.org
Ende der Finanznachricht
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11.01.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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247667 11.01.2014