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DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft alle Inhaber von Anleihen der Deikon GmbH zur Teilnahme an den (deutsch)

Veröffentlicht am 26.09.2011, 12:10
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft alle Inhaber von Anleihen der Deikon GmbH zur Teilnahme an den

DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):

Unternehmensrestrukturierung/Stellungnahme

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft alle Inhaber von

Anleihen der Deikon GmbH zur Teilnahme an den

26.09.2011 / 12:10

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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ruft hiermit

nochmals alle Inhaber von Anleihen der Deikon GmbH dazu auf, an den

kommenden Gläubigerversammlungen teilzunehmen.

Die Deikon GmbH hat im August ihre Anleihegläubiger für die Zeit vom

11.10.2011 bis zum 13.10.20111 zu weiteren Gläubigerversammlungen

eingeladen. Die Gläubigerversammlungen für die einzelnen Anleihen finden an

folgenden Terminen statt:

11. Oktober 2011: Anleihe I mit der WKN A0EPM0.

12. Oktober 2011: Anleihe II mit der WKN A0JQAG.

13. Oktober 2011: Anleihe III mit der WKN A0KAHL.

Diese Versammlungen wurden notwendig, da auf den vorhergehenden

Versammlungen die nötigen Anwesenheitsquoren nicht erfüllt worden sind, um

die Anwendbarkeit des Schuldverschreibungsgesetzes von 2009, dem

sogenannten 'Opt-in', wirksam beschließen zu können. Auf den nun kommenden

Versammlungen soll daher erneut über den 'Opt-in' Beschluss gefasst werden,

wobei bei diesen Versammlungen mindestens jeweils 25% des Nennbetrages der

jeweils ausstehendenden Anleihen vertreten sein müssen, um einen rechtlich

wirksamen Beschluss fassen zu können.

Auch wenn das Verhältnis zwischen der SdK, die seit Beginn der

Restrukturierungsbemühungen der Gesellschaft die Interesse der

Anleiheinhaber vertritt, und der Gesellschaft und deren anwaltlichen

Vertretern noch nicht als optimal bezeichnet werden kann, so hat aus Sicht

der SdK die Gesellschaft doch gezeigt, dass sie ernsthaft um eine

konstruktive Zusammenarbeit bemüht ist. Vor diesem Hintergrund erscheint es

uns sinnvoll, der Formalie des Opt-In-Beschlusses zuzustimmen, und somit

die Tür für eine Sanierung des Unternehmens zum Wohle aller Beteiligten

offen zu halten. Es sei hiermit nochmals erwähnt, dass auf den kommenden

Versammlungen über keine konkreten Schritte, wie zum Beispiel einen

Verzicht auf vollständige Rückzahlung der Anleihen, beschlossen werden

soll. Es geht alleine darum, einen weiteren Zeitrahmen zu gewinnen, in

diesem dann über die endgültig nötigen Sanierungsmaßnahmen entschieden

werden kann.

Sollte der Opt-In-Beschluss auf einer dieser Gläubigerversammlungen

aufgrund mangelnder Zustimmung oder mangelnder Präsenz nicht gefasst

werden, begeben sich die Anleihegläubiger aus Sicht der SdK unnötigerweise

potentiell sinnvoller Optionen und gefährden eventuell sogar den

Fortbestand der Gesellschaft und somit eventuell sogar den Wert der

Anleihen. Ein abermaliges Verfehlen des Quorums könnten die finanzierenden

Banken als ein Scheitern der Restrukturierungsbemühungen bewerten, da ohne

diesen Beschluss die Deikon GmbH nicht einmal die von ihr selbst gehaltenen

Anleihen einziehen kann und somit den eigenen Sanierungsbeitrag von ca.EUR

3-4 Mio. nicht zu leisten vermag.

Wir warnen dringend davor, sich darauf zu verlassen, dass alle anderen

Anleihegläubiger ihre Stimme schon abgeben werden, und somit die

erforderlichen Anwesenheitsquoren erreicht werden. Die Situation ist zu

kritisch, als den jetzigen Versuch zur Fassung eines Opt-In-Beschlusses den

anderen zu überlassen. Daher gilt: Jede Stimme zählt!

Die SdK wird wie bei den vorigen Gläubigerversammlungen Ihre Stimmen

vertreten, falls Sie nicht selbst anreisen können. Hierzu müssen Sie uns

ein Vollmachtsformular, welches Sie unter info@sdk.org oder unter 089 /

20208460 anfordern können, ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer

Bescheinigung Ihres depotführenden Instituts, welche Ihnen die

Inhaberschaft der Anleihen bestätigt, zukommen lassen. Die Bescheinigung

Ihres depotführenden Instituts sollte einen sogenannten Sperrvermerk

enthalten, d.h. eine Erklärung Ihrer Bank, dass Ihre Anleihen bis zum

Ablauf der jeweiligen Gläubigerversammlung gesperrt gehalten werden. Die

Unterlagen lassen Sie uns bitte bis spätestens 4. Oktober 2011 an folgende

Adresse zukommen:

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b

80331 München

Die SdK wird für die von ihr vertretenen Stimmen für die Anwendung des

Schuldverschreibungsgesetzes 2009 stimmen. Für Mitglieder bieten wir den

Service an, uns Weisung zukommen zu lassen und gegebenenfalls mit Ihren

Stimmen anders zu stimmen. Für Nicht-Mitglieder ist dieser Service nicht

möglich.

Falls Sie noch Fragen habe, können sich Mitglieder gerne unter 089 /

20208460 oder unter info@sdk.org an uns wenden.

München, den 26. September 2011

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält jeweils eine der oben genannten Anleihen des

Emittenten.

Kontakt:

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b

80331 München

Tel: 089 / 2020846-0

Fax: 089 / 2020846-10

E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:

Lars Labryga

Tel: 089 / 2020846-28

E-Mail: labryga@sdk.org

Ende der Finanznachricht

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140323 26.09.2011

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