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DGAP-News: SeniVita Sozial gGmbH: BaFin genehmigt Verkaufsprospekt für Genussrechte-Emission - Zeichnung ab sofort möglich (deutsch)

Veröffentlicht am 05.12.2012, 13:15
Aktualisiert 05.12.2012, 13:16
SeniVita Sozial gGmbH: BaFin genehmigt Verkaufsprospekt für Genussrechte-Emission - Zeichnung ab sofort möglich

DGAP-News: SeniVita Sozial gGmbH / Schlagwort(e): Sonstiges

SeniVita Sozial gGmbH: BaFin genehmigt Verkaufsprospekt für

Genussrechte-Emission - Zeichnung ab sofort möglich

05.12.2012 / 13:15

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Pressemitteilung 09/12

05. Dezember 2012

BaFin genehmigt Verkaufsprospekt für Genussrechte-Emission -

Zeichnung ab sofort möglich

SeniVita Sozial sichert damit Finanzierung für weiteres Wachstum und

verstärkt Eigenkapital-Basis

Bayreuth/Frankfurt. Die SeniVita Sozial gGmbH kann ab sofort

Namensgenussrechte im Volumen von bis zu 30 Mio. Euro begeben und

vertreiben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

hat jetzt den dafür vorgeschriebenen Verkaufsprospekt nach dem neuen

Vermögensanlagengesetz genehmigt. Damit können interessierte Anleger ab

sofort Genussrechte der SeniVita Sozial zeichnen, die eine Grundverzinsung

von 5 Prozent p.a. plus eine gewinnabhängige weitere Verzinsung von bis zu

2,25 Prozent bieten. 'Wir können über diese Genussrechts-Emission

bankenunabhängig die Finanzierung von Investitionen in bestehende

Einrichtungen wie auch in unser weiteres Wachstum absichern. Gleichzeitig

stärken wir damit unsere Eigenkapital-Basis', begründet SeniVita-Gründer

und -Geschäftsführer Dr. Horst Wiesent den Schritt. Die Zeichnung kann auch

online unter www.senivita-sozial.de erfolgen.

SeniVita zählte in den vergangenen Jahren zu den am schnellsten wachsenden

Unternehmen Bayerns und ist nach einem erfolgreichen Jahr 2011 auch 2012

weiter auf Wachstumskurs. Die SeniVita Sozial gGmbH ist heute der größte

private Betreiber von Einrichtungen zur Alten- und Behindertenhilfe sowie

zur Intensivbetreuung von schwerstpflegebedürftigen Kindern und

Jugendlichen in Nordbayern und betreut aktuell mit über 1.000 Mitarbeitern

rund 900 Bewohner in 14 Pflege- und Betreuungseinrichtungen. In den ersten

neun Monaten des Jahres 2012 erwirtschaftete das Unternehmen bei Umsätzen

von 19,8 Mio. Euro einen Überschuss von 1,0 Mio. Euro.

Gewinne bleiben im Unternehmen - Substanz wächst

Als gemeinnütziges Unternehmen reinvestiert die SeniVita Sozial den Gewinn

und will durch Investitionen in neue Pflege- und Behinderteneinrichtungen

die Vermögenssubstanz weiter ausbauen. Derzeit sind zwei Seniorenhäuser der

neuesten Generation in Emmering und Maisach im Landkreis Fürstenfeldbruck

sowie in Bad Wiessee (Oberbayern) und Eltmann (Oberfranken) in Planung.

Darüber hinaus sollen in Hirschaid und Gräfenberg die bestehenden

Pflegeeinrichtungen (Seniorenhaus und Kinderarche) bis 2014 ausgebaut bzw.

weiterentwickelt werden.

'Der Bedarf an Pflegeeinrichtungen der neuesten, fünften Generation steigt

immens. Wir erhalten Anfragen aus ganz Bayern, um gerade in kleineren

Städten und Gemeinden unsere Leitidee umzusetzen, jedem Pflege- und

Hilfsbedürftigen qualitativ hochwertige Versorgung zu bezahlbaren Preisen

in Wohnort nahen, familiären Einrichtungen zu bieten. Wir wollen aktiv dazu

beitragen, diesen langfristig steigenden Bedarf zu befriedigen. Dazu müssen

wir investieren. Die Ausgabe von Genussrechten gibt uns dafür die

notwendige Flexibilität und Sicherheit, weil wir sie entsprechend unserem

Investitions- und Finanzierungsbedarf steuern können. Insofern sind sie ein

hilfreiches, aber kein zwingend notwendiges Element unseres

Finanzierungsmixes. Im Unterschied zu anderen Instrumenten können wir es

dann nutzen, wenn wir es brauchen, aber wir müssen nicht', so

SeniVita-Geschäftsführer Dr. Horst Wiesent.

Sonderrechte als zusätzlicher Zeichnungsanreiz

Die Mindestzeichnungssumme für Anleger beträgt EUR 5.000,00 zzgl. 5 % Agio

(Aufgeld), das entspricht bei einem Nennbetrag von EUR 1.000 5

Genussrechten. Sie erhalten dafür eine Grundverzinsung in Höhe von 5 % p.a.

sowie eine gewinnabhängige weitere Verzinsung von bis 2,25 % des

Nennbetrages der gezeichneten Genussrechtsanteile bzw. eine Ausschüttung

pro rata, sofern der Jahresüberschuss nicht für alle Anleger ausreicht.

Dieser Zinssatz gilt bei einer Zeichnung bis einschließlich zum 31.12.2012

für die gesamte Laufzeit der Genussrechte. Bei einer Zeichnung ab dem

1.1.2013 gilt ein gewinnabhängiger Zinssatz von 1,5 %. Die Zinszahlungen

und die Erteilungen von Gutschriften erfolgen grundsätzlich jährlich zum

30. Juni des laufenden Geschäftsjahres und zum 31. März des Folgejahres.

Genussrechte erhöhen das Eigenkapital eines Unternehmens und sind somit

eine unternehmerische Beteiligung, die als solche grundsätzlich auch mit

dem Risiko einer Verlustbeteiligung, begrenzt auf die Einlage, behaftet

ist. Am Verlust der Emittentin nehmen die Anleger jedoch nur teil, soweit

die Emittentin einen Ausgleich des Jahresfehlbetrages nicht durch Auflösung

freier Rücklagen erreichen kann. Die Namensgenussrechte sind darüber hinaus

nachrangig und nicht besichert.

Die Laufzeit der Genussrechte ist unbestimmt. Eine ordentliche Kündigung

ist sowohl durch den Genussrechtsinhaber als auch durch die Emittentin

frühestens nach Ablauf von 72 vollen Kalendermonaten nach Eingang des

vollständigen Zeichnungsbetrages möglich. Danach ist eine ordentliche

Kündigung durch beide Seiten jeweils zum Jahresende möglich, wobei dieses

Kündigungsrecht für die Emittentin nur besteht, wenn der Buchwert der

Genussrechte bei Ablauf der Kündigungsfrist dem Nominalwert entspricht. Die

Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Eine vorzeitige Kündigung durch die

Emittentin ist darüber hinaus aus wichtigem Grund, insbesondere bei

Änderung der steuerlichen Behandlung der Genussrechte möglich.

Eine zusätzliche Besonderheit als Anreiz zur Zeichnung: Mit der Zeichnung

von mindestens 10 Genussrechten erwirbt der Anleger für sich, seinen

Ehegatten oder einen Verwandten 1. Grades auch ein bevorzugtes

Belegungsrecht in allen SeniVita Pflegeeinrichtungen sowie das Recht auf

einen bevorzugten Schulplatz in allen SeniVita-Bildungseinrichtungen

(Voraussetzung ist die Eignung der Schülerin/des Schülers).

Weitere Informationen:

Die SeniVita Sozial gGmbH ist der führende private Anbieter von

Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie Kinderkrankenpflege in

Nordbayern. Aktuell betreut SeniVita Sozial mit über 1.000 Mitarbeitern

rund 900 Bewohner in 14 Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Der

Leitgedanke der SeniVita Sozial gGmbH ist dabei, jedem Pflege- und

Hilfsbedürftigen qualitativ hochwertige Versorgung zu bezahlbaren Preisen

in Wohnort nahen, familiären Einrichtungen zu bieten. Die SeniVita Sozial

hatte im Mai 2011 als erstes gemeinnütziges Unternehmen eine Anleihe am

deutschen Kapitalmarkt begeben, um ihr weiteres Wachstum zu finanzieren,

und wurde dafür als bester Emittent einer Mittelstandsanleihe in

Deutschland ausgezeichnet.

^



SeniVita Sozial gGmbH Sebastian Brunner

Verwaltungsdirektorin Communications+consulting

Inge Lehnert

95445 Bayreuth Tel: 0175/5604673

Parsifalstr. 31 E-Mail:sebastian.brunner@brunner-communications.de

Tel: 0921/507087-30

°

Ende der Corporate News

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05.12.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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http://www.dgap.de

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195971 05.12.2012

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