SeniVita Sozial gGmbH: BaFin genehmigt Verkaufsprospekt für Genussrechte-Emission - Zeichnung ab sofort möglich
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SeniVita Sozial gGmbH: BaFin genehmigt Verkaufsprospekt für
Genussrechte-Emission - Zeichnung ab sofort möglich
05.12.2012 / 13:15
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Pressemitteilung 09/12
05. Dezember 2012
BaFin genehmigt Verkaufsprospekt für Genussrechte-Emission -
Zeichnung ab sofort möglich
SeniVita Sozial sichert damit Finanzierung für weiteres Wachstum und
verstärkt Eigenkapital-Basis
Bayreuth/Frankfurt. Die SeniVita Sozial gGmbH kann ab sofort
Namensgenussrechte im Volumen von bis zu 30 Mio. Euro begeben und
vertreiben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
hat jetzt den dafür vorgeschriebenen Verkaufsprospekt nach dem neuen
Vermögensanlagengesetz genehmigt. Damit können interessierte Anleger ab
sofort Genussrechte der SeniVita Sozial zeichnen, die eine Grundverzinsung
von 5 Prozent p.a. plus eine gewinnabhängige weitere Verzinsung von bis zu
2,25 Prozent bieten. 'Wir können über diese Genussrechts-Emission
bankenunabhängig die Finanzierung von Investitionen in bestehende
Einrichtungen wie auch in unser weiteres Wachstum absichern. Gleichzeitig
stärken wir damit unsere Eigenkapital-Basis', begründet SeniVita-Gründer
und -Geschäftsführer Dr. Horst Wiesent den Schritt. Die Zeichnung kann auch
online unter www.senivita-sozial.de erfolgen.
SeniVita zählte in den vergangenen Jahren zu den am schnellsten wachsenden
Unternehmen Bayerns und ist nach einem erfolgreichen Jahr 2011 auch 2012
weiter auf Wachstumskurs. Die SeniVita Sozial gGmbH ist heute der größte
private Betreiber von Einrichtungen zur Alten- und Behindertenhilfe sowie
zur Intensivbetreuung von schwerstpflegebedürftigen Kindern und
Jugendlichen in Nordbayern und betreut aktuell mit über 1.000 Mitarbeitern
rund 900 Bewohner in 14 Pflege- und Betreuungseinrichtungen. In den ersten
neun Monaten des Jahres 2012 erwirtschaftete das Unternehmen bei Umsätzen
von 19,8 Mio. Euro einen Überschuss von 1,0 Mio. Euro.
Gewinne bleiben im Unternehmen - Substanz wächst
Als gemeinnütziges Unternehmen reinvestiert die SeniVita Sozial den Gewinn
und will durch Investitionen in neue Pflege- und Behinderteneinrichtungen
die Vermögenssubstanz weiter ausbauen. Derzeit sind zwei Seniorenhäuser der
neuesten Generation in Emmering und Maisach im Landkreis Fürstenfeldbruck
sowie in Bad Wiessee (Oberbayern) und Eltmann (Oberfranken) in Planung.
Darüber hinaus sollen in Hirschaid und Gräfenberg die bestehenden
Pflegeeinrichtungen (Seniorenhaus und Kinderarche) bis 2014 ausgebaut bzw.
weiterentwickelt werden.
'Der Bedarf an Pflegeeinrichtungen der neuesten, fünften Generation steigt
immens. Wir erhalten Anfragen aus ganz Bayern, um gerade in kleineren
Städten und Gemeinden unsere Leitidee umzusetzen, jedem Pflege- und
Hilfsbedürftigen qualitativ hochwertige Versorgung zu bezahlbaren Preisen
in Wohnort nahen, familiären Einrichtungen zu bieten. Wir wollen aktiv dazu
beitragen, diesen langfristig steigenden Bedarf zu befriedigen. Dazu müssen
wir investieren. Die Ausgabe von Genussrechten gibt uns dafür die
notwendige Flexibilität und Sicherheit, weil wir sie entsprechend unserem
Investitions- und Finanzierungsbedarf steuern können. Insofern sind sie ein
hilfreiches, aber kein zwingend notwendiges Element unseres
Finanzierungsmixes. Im Unterschied zu anderen Instrumenten können wir es
dann nutzen, wenn wir es brauchen, aber wir müssen nicht', so
SeniVita-Geschäftsführer Dr. Horst Wiesent.
Sonderrechte als zusätzlicher Zeichnungsanreiz
Die Mindestzeichnungssumme für Anleger beträgt EUR 5.000,00 zzgl. 5 % Agio
(Aufgeld), das entspricht bei einem Nennbetrag von EUR 1.000 5
Genussrechten. Sie erhalten dafür eine Grundverzinsung in Höhe von 5 % p.a.
sowie eine gewinnabhängige weitere Verzinsung von bis 2,25 % des
Nennbetrages der gezeichneten Genussrechtsanteile bzw. eine Ausschüttung
pro rata, sofern der Jahresüberschuss nicht für alle Anleger ausreicht.
Dieser Zinssatz gilt bei einer Zeichnung bis einschließlich zum 31.12.2012
für die gesamte Laufzeit der Genussrechte. Bei einer Zeichnung ab dem
1.1.2013 gilt ein gewinnabhängiger Zinssatz von 1,5 %. Die Zinszahlungen
und die Erteilungen von Gutschriften erfolgen grundsätzlich jährlich zum
30. Juni des laufenden Geschäftsjahres und zum 31. März des Folgejahres.
Genussrechte erhöhen das Eigenkapital eines Unternehmens und sind somit
eine unternehmerische Beteiligung, die als solche grundsätzlich auch mit
dem Risiko einer Verlustbeteiligung, begrenzt auf die Einlage, behaftet
ist. Am Verlust der Emittentin nehmen die Anleger jedoch nur teil, soweit
die Emittentin einen Ausgleich des Jahresfehlbetrages nicht durch Auflösung
freier Rücklagen erreichen kann. Die Namensgenussrechte sind darüber hinaus
nachrangig und nicht besichert.
Die Laufzeit der Genussrechte ist unbestimmt. Eine ordentliche Kündigung
ist sowohl durch den Genussrechtsinhaber als auch durch die Emittentin
frühestens nach Ablauf von 72 vollen Kalendermonaten nach Eingang des
vollständigen Zeichnungsbetrages möglich. Danach ist eine ordentliche
Kündigung durch beide Seiten jeweils zum Jahresende möglich, wobei dieses
Kündigungsrecht für die Emittentin nur besteht, wenn der Buchwert der
Genussrechte bei Ablauf der Kündigungsfrist dem Nominalwert entspricht. Die
Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Eine vorzeitige Kündigung durch die
Emittentin ist darüber hinaus aus wichtigem Grund, insbesondere bei
Änderung der steuerlichen Behandlung der Genussrechte möglich.
Eine zusätzliche Besonderheit als Anreiz zur Zeichnung: Mit der Zeichnung
von mindestens 10 Genussrechten erwirbt der Anleger für sich, seinen
Ehegatten oder einen Verwandten 1. Grades auch ein bevorzugtes
Belegungsrecht in allen SeniVita Pflegeeinrichtungen sowie das Recht auf
einen bevorzugten Schulplatz in allen SeniVita-Bildungseinrichtungen
(Voraussetzung ist die Eignung der Schülerin/des Schülers).
Weitere Informationen:
Die SeniVita Sozial gGmbH ist der führende private Anbieter von
Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie Kinderkrankenpflege in
Nordbayern. Aktuell betreut SeniVita Sozial mit über 1.000 Mitarbeitern
rund 900 Bewohner in 14 Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Der
Leitgedanke der SeniVita Sozial gGmbH ist dabei, jedem Pflege- und
Hilfsbedürftigen qualitativ hochwertige Versorgung zu bezahlbaren Preisen
in Wohnort nahen, familiären Einrichtungen zu bieten. Die SeniVita Sozial
hatte im Mai 2011 als erstes gemeinnütziges Unternehmen eine Anleihe am
deutschen Kapitalmarkt begeben, um ihr weiteres Wachstum zu finanzieren,
und wurde dafür als bester Emittent einer Mittelstandsanleihe in
Deutschland ausgezeichnet.
^
SeniVita Sozial gGmbH Sebastian Brunner
Verwaltungsdirektorin Communications+consulting
Inge Lehnert
95445 Bayreuth Tel: 0175/5604673
Parsifalstr. 31 E-Mail:sebastian.brunner@brunner-communications.de
Tel: 0921/507087-30
°
Ende der Corporate News
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05.12.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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195971 05.12.2012
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SeniVita Sozial gGmbH: BaFin genehmigt Verkaufsprospekt für
Genussrechte-Emission - Zeichnung ab sofort möglich
05.12.2012 / 13:15
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Pressemitteilung 09/12
05. Dezember 2012
BaFin genehmigt Verkaufsprospekt für Genussrechte-Emission -
Zeichnung ab sofort möglich
SeniVita Sozial sichert damit Finanzierung für weiteres Wachstum und
verstärkt Eigenkapital-Basis
Bayreuth/Frankfurt. Die SeniVita Sozial gGmbH kann ab sofort
Namensgenussrechte im Volumen von bis zu 30 Mio. Euro begeben und
vertreiben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
hat jetzt den dafür vorgeschriebenen Verkaufsprospekt nach dem neuen
Vermögensanlagengesetz genehmigt. Damit können interessierte Anleger ab
sofort Genussrechte der SeniVita Sozial zeichnen, die eine Grundverzinsung
von 5 Prozent p.a. plus eine gewinnabhängige weitere Verzinsung von bis zu
2,25 Prozent bieten. 'Wir können über diese Genussrechts-Emission
bankenunabhängig die Finanzierung von Investitionen in bestehende
Einrichtungen wie auch in unser weiteres Wachstum absichern. Gleichzeitig
stärken wir damit unsere Eigenkapital-Basis', begründet SeniVita-Gründer
und -Geschäftsführer Dr. Horst Wiesent den Schritt. Die Zeichnung kann auch
online unter www.senivita-sozial.de erfolgen.
SeniVita zählte in den vergangenen Jahren zu den am schnellsten wachsenden
Unternehmen Bayerns und ist nach einem erfolgreichen Jahr 2011 auch 2012
weiter auf Wachstumskurs. Die SeniVita Sozial gGmbH ist heute der größte
private Betreiber von Einrichtungen zur Alten- und Behindertenhilfe sowie
zur Intensivbetreuung von schwerstpflegebedürftigen Kindern und
Jugendlichen in Nordbayern und betreut aktuell mit über 1.000 Mitarbeitern
rund 900 Bewohner in 14 Pflege- und Betreuungseinrichtungen. In den ersten
neun Monaten des Jahres 2012 erwirtschaftete das Unternehmen bei Umsätzen
von 19,8 Mio. Euro einen Überschuss von 1,0 Mio. Euro.
Gewinne bleiben im Unternehmen - Substanz wächst
Als gemeinnütziges Unternehmen reinvestiert die SeniVita Sozial den Gewinn
und will durch Investitionen in neue Pflege- und Behinderteneinrichtungen
die Vermögenssubstanz weiter ausbauen. Derzeit sind zwei Seniorenhäuser der
neuesten Generation in Emmering und Maisach im Landkreis Fürstenfeldbruck
sowie in Bad Wiessee (Oberbayern) und Eltmann (Oberfranken) in Planung.
Darüber hinaus sollen in Hirschaid und Gräfenberg die bestehenden
Pflegeeinrichtungen (Seniorenhaus und Kinderarche) bis 2014 ausgebaut bzw.
weiterentwickelt werden.
'Der Bedarf an Pflegeeinrichtungen der neuesten, fünften Generation steigt
immens. Wir erhalten Anfragen aus ganz Bayern, um gerade in kleineren
Städten und Gemeinden unsere Leitidee umzusetzen, jedem Pflege- und
Hilfsbedürftigen qualitativ hochwertige Versorgung zu bezahlbaren Preisen
in Wohnort nahen, familiären Einrichtungen zu bieten. Wir wollen aktiv dazu
beitragen, diesen langfristig steigenden Bedarf zu befriedigen. Dazu müssen
wir investieren. Die Ausgabe von Genussrechten gibt uns dafür die
notwendige Flexibilität und Sicherheit, weil wir sie entsprechend unserem
Investitions- und Finanzierungsbedarf steuern können. Insofern sind sie ein
hilfreiches, aber kein zwingend notwendiges Element unseres
Finanzierungsmixes. Im Unterschied zu anderen Instrumenten können wir es
dann nutzen, wenn wir es brauchen, aber wir müssen nicht', so
SeniVita-Geschäftsführer Dr. Horst Wiesent.
Sonderrechte als zusätzlicher Zeichnungsanreiz
Die Mindestzeichnungssumme für Anleger beträgt EUR 5.000,00 zzgl. 5 % Agio
(Aufgeld), das entspricht bei einem Nennbetrag von EUR 1.000 5
Genussrechten. Sie erhalten dafür eine Grundverzinsung in Höhe von 5 % p.a.
sowie eine gewinnabhängige weitere Verzinsung von bis 2,25 % des
Nennbetrages der gezeichneten Genussrechtsanteile bzw. eine Ausschüttung
pro rata, sofern der Jahresüberschuss nicht für alle Anleger ausreicht.
Dieser Zinssatz gilt bei einer Zeichnung bis einschließlich zum 31.12.2012
für die gesamte Laufzeit der Genussrechte. Bei einer Zeichnung ab dem
1.1.2013 gilt ein gewinnabhängiger Zinssatz von 1,5 %. Die Zinszahlungen
und die Erteilungen von Gutschriften erfolgen grundsätzlich jährlich zum
30. Juni des laufenden Geschäftsjahres und zum 31. März des Folgejahres.
Genussrechte erhöhen das Eigenkapital eines Unternehmens und sind somit
eine unternehmerische Beteiligung, die als solche grundsätzlich auch mit
dem Risiko einer Verlustbeteiligung, begrenzt auf die Einlage, behaftet
ist. Am Verlust der Emittentin nehmen die Anleger jedoch nur teil, soweit
die Emittentin einen Ausgleich des Jahresfehlbetrages nicht durch Auflösung
freier Rücklagen erreichen kann. Die Namensgenussrechte sind darüber hinaus
nachrangig und nicht besichert.
Die Laufzeit der Genussrechte ist unbestimmt. Eine ordentliche Kündigung
ist sowohl durch den Genussrechtsinhaber als auch durch die Emittentin
frühestens nach Ablauf von 72 vollen Kalendermonaten nach Eingang des
vollständigen Zeichnungsbetrages möglich. Danach ist eine ordentliche
Kündigung durch beide Seiten jeweils zum Jahresende möglich, wobei dieses
Kündigungsrecht für die Emittentin nur besteht, wenn der Buchwert der
Genussrechte bei Ablauf der Kündigungsfrist dem Nominalwert entspricht. Die
Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Eine vorzeitige Kündigung durch die
Emittentin ist darüber hinaus aus wichtigem Grund, insbesondere bei
Änderung der steuerlichen Behandlung der Genussrechte möglich.
Eine zusätzliche Besonderheit als Anreiz zur Zeichnung: Mit der Zeichnung
von mindestens 10 Genussrechten erwirbt der Anleger für sich, seinen
Ehegatten oder einen Verwandten 1. Grades auch ein bevorzugtes
Belegungsrecht in allen SeniVita Pflegeeinrichtungen sowie das Recht auf
einen bevorzugten Schulplatz in allen SeniVita-Bildungseinrichtungen
(Voraussetzung ist die Eignung der Schülerin/des Schülers).
Weitere Informationen:
Die SeniVita Sozial gGmbH ist der führende private Anbieter von
Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie Kinderkrankenpflege in
Nordbayern. Aktuell betreut SeniVita Sozial mit über 1.000 Mitarbeitern
rund 900 Bewohner in 14 Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Der
Leitgedanke der SeniVita Sozial gGmbH ist dabei, jedem Pflege- und
Hilfsbedürftigen qualitativ hochwertige Versorgung zu bezahlbaren Preisen
in Wohnort nahen, familiären Einrichtungen zu bieten. Die SeniVita Sozial
hatte im Mai 2011 als erstes gemeinnütziges Unternehmen eine Anleihe am
deutschen Kapitalmarkt begeben, um ihr weiteres Wachstum zu finanzieren,
und wurde dafür als bester Emittent einer Mittelstandsanleihe in
Deutschland ausgezeichnet.
^
SeniVita Sozial gGmbH Sebastian Brunner
Verwaltungsdirektorin Communications+consulting
Inge Lehnert
95445 Bayreuth Tel: 0175/5604673
Parsifalstr. 31 E-Mail:sebastian.brunner@brunner-communications.de
Tel: 0921/507087-30
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Ende der Corporate News
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übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
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Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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195971 05.12.2012