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DGAP-News: Studio Babelsberg AG: Beendigung der Einbeziehung der Studio Babelsberg AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012 (deutsch)

Veröffentlicht am 13.07.2012, 13:33
Studio Babelsberg AG: Beendigung der Einbeziehung der Studio Babelsberg AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012

DGAP-News: Studio Babelsberg AG / Schlagwort(e): Delisting

Studio Babelsberg AG: Beendigung der Einbeziehung der Studio

Babelsberg AG Aktien im First Quotation Board des Freiverkehrs (Open

Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15.12.2012

13.07.2012 / 13:33

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Beendigung der Einbeziehung der Studio Babelsberg AG Aktien im First

Quotation Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter

Wertpapierbörse zum 15.12.2012

Potsdam-Babelsberg, 13. Juli 2012 - Die Deutsche Börse AG hat am 6. Februar

2012 sowie ergänzend am 5. April 2012 bekanntgegeben, dass der First

Quotation Board als Teilsegment des Freiverkehrs (Open Market) an der

Frankfurter Wertpapierbörse zum 15. Dezember 2012 geschlossen wird.

Infolgedessen endet die Einbeziehung der Aktien der Studio Babelsberg AG in

den Handel im Open Market zum 15. Dezember 2012. Somit können in Folge

dieser Entscheidung der Deutschen Börse AG die Aktien der Studio Babelsberg

AG noch bis zum 15.12.2012 über die Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt

werden. Dies gilt aller Voraussicht nach auch für alle weiteren deutschen

Börsen, an denen die Aktien der Studio Babelsberg AG als Zweitnotiz

gehandelt werden.

Es bestünde zwar für die Studio Babelsberg AG die Möglichkeit, einen Antrag

auf Einbeziehung der Aktien in den Entry Standard im Open Market an der

Frankfurter Wertpapierbörse oder auf Erstnotierung an einer anderen

deutschen Börse zu stellen. Der Vorstand der Studio Babelsberg AG hat aber

nach eingehender Erörterung und intensiver Prüfung dieser Frage

beschlossen, keinen entsprechenden Antrag zu stellen. Die damit

zusammenhängenden zusätzlichen Kosten (zum Beispiel Notwendigkeit der

Erstellung eines neuen Wertpapierprospekts und Halbjahresberichterstattung)

und der Aufwand für die daraus erwachsenden Folgepflichten würden einen

solchen Antrag nicht rechtfertigen. Nach Rücksprache mit den die Studio

Babelsberg AG beratenden Rechtsanwälten ergeben sich auch aus dem Urteil

des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2012 über die

Verfassungsbeschwerden in Sachen 'Delisting' keine dieser Entscheidung

entgegenstehenden Aspekte.

Kontakt Studio Babelsberg AG

Eike Wolf

Leitung Unternehmenskommunikation/ Unternehmenssprecher

Head of Corporate Communications & Publicity

Fon: +49 331-721 21 31 | Fax: +49 331-721 21 35

E-Mail: eike.wolf@studiobabelsberg.com

Ende der Corporate News

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13.07.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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177826 13.07.2012

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