😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: SuppreMol gibt positive Zwischenergebnisse einer Phase-Ib/IIa-Studie mit SM101 bei primärer Immunthrombozytopenie (ITP) bekannt (deutsch)

Veröffentlicht am 14.02.2012, 12:50
SuppreMol gibt positive Zwischenergebnisse einer Phase-Ib/IIa-Studie mit SM101 bei primärer Immunthrombozytopenie (ITP) bekannt

DGAP-News: SuppreMol GmbH / Schlagwort(e): Studie

SuppreMol gibt positive Zwischenergebnisse einer Phase-Ib/IIa-Studie

mit SM101 bei primärer Immunthrombozytopenie (ITP) bekannt

14.02.2012 / 12:50

---------------------------------------------------------------------

Pressemitteilung

SuppreMol gibt positive Zwischenergebnisse einer Phase-Ib/IIa-Studie mit

SM101 bei primärer Immunthrombozytopenie (ITP) bekannt

Die Ergebnisse bestätigen das exzellente Sicherheitsprofil und die

therapeutische Aktivität von SM101

München, 14. Februar 2012. Die SuppreMol GmbH, ein Spezialist für

Autoimmunerkrankungen, gibt heute Zwischenergebnisse der klinischen

Phase-Ib/IIa-Studie mit SM101 bei der Behandlung von primärer

Immunthrombozytopenie (ITP) bekannt. SM101 erwies sich als sicher und gut

verträglich und zeigte vielversprechende Wirksamkeitsdaten.

In dem Phase-Ib-Teil dieser randomisierten, doppelt verblindeten,

plazebokontrollierten, multizentrischen Dosisfindungsstudie waren 36

Patienten eingeschlossen, die intravenös mit bis zu 12 mg/kg SM101 einmal

wöchentlich vier Wochen lang behandelt wurden. SM101 war sicher und gut

verträglich. Diese Ergebnisse bestätigen die Resultate einer früheren

Phase-Ia-Studie an 48 gesunden Probanden, in der keinerlei

dosislimitierende Toxizitäten von SM101 beobachtet worden waren. In der

Studie konnte eine dosisabhängige Steigerung der Blutplättchenzahl

nachgewiesen werden. Damit liegt ein erster Hinweis zur therapeutischen

Aktivität von SM101 im Menschen vor. In der Gruppe mit der höchsten

Dosierung hielt der Anstieg der Anzahl der Blutplättchen über die gesamte

dreimonatige Nachbeobachtungsperiode an. Eine ITP-Notfallbehandlung war bei

diesen Patienten nicht nötig.

'Diese guten Ergebnisse liefern überzeugende Hinweise darauf, dass die

weitere Entwicklung von SM101 bei ITP und anderen B-Zell-verursachten

Autoimmunerkrankungen fortgesetzt werden sollte', sagte Prof. Peter Buckel,

CEO der SuppreMol GmbH. 'Diese Ergebnisse, die eine Wirksamkeit von SM101

am Menschen zeigen, sind vielversprechend. Besonders der langanhaltende

Effekt, der sich durch den Anstieg der Blutplättchenzahlen zeigt, bestätigt

das hohe therapeutische Potenzial. Im Gegensatz zu derzeitigen

Behandlungsmethoden von ITP hält die Wirkung von SM101 bereits nach nur

einem Behandlungszyklus an, was möglicherweise mit dem Wirkmechanismus von

SM101 zusammenhängt. Insbesondere kann SM101, im Vergleich zu

Thrombopoetin-Rezeptoragonisten, in einer niedrigeren Dosierungsfrequenz

gegeben werden.'

SuppreMol beabsichtigt, die vollständigen Phase-Ib-Ergebnisse auf einer

wissenschaftlichen Konferenz im Laufe des Jahres 2012 vorzustellen.

Über SuppreMol

SuppreMol ist ein privates biopharmazeutisches Unternehmen, das neuartige

Therapien für die Behandlung von Autoimmunerkrankungen und Allergien

entwickelt. Das Unternehmen ist Vorreiter bei Therapieansätzen mit

löslichen Fc-gamma-Rezeptoren (FcRs). FcRs sind rekombinante autologe

therapeutische Proteine mit einem spezifischen immunregulierenden

Potenzial. Das Unternehmen plant, die FcRs für die Behandlung der primären

Immunthrombozytopenie (ITP), des systemischen Lupus erythematodes (SLE),

der rheumatischen Arthritis (RA) und anderer Autoimmunerkrankungen zu

entwickeln. Die Pipeline von SuppreMol umfasst weiter zwei

Antikörperprogramme in frühen Entwicklungsstadien, die sich den

inhibitorischen Effekt von FcRIIbs zunutze machen. Diese sind für

alternative Behandlungsstrategien und weitere Indikationen geeignet.



Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über einen anti-Il-3 Antikörper für

die Behandlung von RA. SuppreMol wurde 2002 als Spin-off des Labors von

Prof. Robert Huber, dem Chemienobelpreisträger von 1988, am

Max-Planck-Institut für Biochemie in Martinsried gegründet. SuppreMols

Investoren sind: MIG Fonds, BioMedPartners AG, Santo Holding GmbH und FCP

Biotech Holding GmbH zusammen mit der KfW Mittelstandsbank, Bayern Kapital

GmbH, der Max-Planck-Gesellschaft und Z-Cube. Die vorliegende Studie wurde

teilweise mit Forschungsgeldern des Bundesministeriums für Bildung und

Forschung (BMBF) finanziert.

Über SM101

SuppreMols am weitesten fortgeschrittener Entwicklungskandidat SM101 ist

eine rekombinante, lösliche, nicht glykosylierte Form des Fc-Rezeptors

IIb. Das Protein bindet an Autoantikörper-/Autoantigenkomplexe und

blockiert die Aktivierung von Fc-Rezeptoren auf der Oberfläche von Zellen

des Immunsystems. Daraus resultiert ein Herunterregulieren der Immunantwort

und die Aktivierung der Entzündungskaskade, wie sie typischerweise bei

Autoimmunerkrankungen beobachtet wird, wird unterbunden. Das Wirkprinzip

von SM101 wurde in relevanten Tiermodellen validiert und zeigte eine starke

Aktivität bei der Entzündungshemmung und der Regulierung von

Immunreaktionen. Gegenwärtig wird SM101 gegen die primäre

Immunthrombozytopenie (ITP) entwickelt. Für diese Indikation hat SM101 in

der EU und den USA den Orphan-Drug-Status erhalten. Im November 2011 wurde

mit SM101 eine doppelt verblindete Phase-IIa-Studie an Patienten mit

systemischem Lupus erythematodes (SLE) begonnen. Das Unternehmen glaubt,

dass SM101 auch Potenzial bei der rheumatoiden Arthritis (RA) und anderen

B-Zell-verursachten Autoimmunerkrankungen haben könnte.

Kontakt

SuppreMol GmbH

Prof. Dr. Peter Buckel

Chief Executive Officer

Tel: +49 89 30 90 50 680

E-mail: info@suppremol.com

www.suppremol.com

Ende der Corporate News

---------------------------------------------------------------------

14.02.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

156637 14.02.2012

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.