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DGAP-News: Uranium Energy Corp erwirbt einen weiteren bedeutenden Teil des Coronel-Oviedo-Uranprojekts in Paraguay (deutsch)

Veröffentlicht am 31.10.2011, 14:16
Uranium Energy Corp erwirbt einen weiteren bedeutenden Teil des Coronel-Oviedo-Uranprojekts in Paraguay

DGAP-News: Uranium Energy Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges

Uranium Energy Corp erwirbt einen weiteren bedeutenden Teil des

Coronel-Oviedo-Uranprojekts in Paraguay

31.10.2011 / 14:15

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Uranium Energy Corp erwirbt einen weiteren bedeutenden Teil des

Coronel-Oviedo-Uranprojekts in Paraguay

- Unternehmen nach Kauf im Besitz von 987.000 Morgen eines äußerst

vielversprechenden uranhaltigen Gebiets mit ähnlichen geologischen

Gegebenheiten wie der Urangürtel von South Texas

- Zuvor angekündigtes Bohrungsprogramm über 10.000 Meter hat nun auf

einem Teil des Projekts begonnen, der dieses Jahr zu einem früheren

Zeitpunkt erworben wurde

Corpus Christi, Texas - 31. Oktober 2011 - Uranium Energy Corp (NYSE-AMEX:

UEC, das 'Unternehmen') gibt bekannt, dass das Unternehmen einen

Grundstückskaufvertrag (der 'Kaufvertrag') mit drei paraguayischen

Unternehmen geschlossen hat (alle zusammen die 'Verkäufer'), der am 25.

Oktober 2011 in Kraft getreten ist und gemäß dem die paraguayische

Tochtergesellschaft des Unternehmens unter Berücksichtigung vorrangiger

Lizenzgebühren den Kauf für einen 100-prozentigen rechtlichen Anspruch und

das wirtschaftliche Eigentum an insgesamt sechs unbelasteten

Bohrungsgenehmigungen beantragt, die ca. 740.000 Morgen umfassen, und sich

im Gebiet des Coronel-Oviedo-Projekts in Paraguay befinden (alles zusammen

die 'Liegenschaft' und als Überbegriff der 'Kauf').

Die Liegenschaft, die erworben wird, grenzt an den nordwestlichen,

westlichen und östlichen Bereich des 247.000-Morgen-Projekts Coronel-Oviedo

in der Mitte Paraguays an, das wie bekannt gegeben im Mai dieses Jahres

erworben wurde. Durch den beantragten Kauf erhöht sich die Gesamtfläche der

Landfläche, die das Unternehmen in Paraguay besitzt, auf insgesamt 987.000

Morgen.

Der Kaufvertrag enthält übliche vertragliche Bedingungen, zu denen

insbesondere eine vorhergehende zufriedenstellende Due-Diligence-Prüfung

sowie Genehmigungen durch die MOPC (die für Bergbau zuständige Behörde in

Paraguay) und durch NYSE Amex gehören. Der gesamte Kaufpreis für die Rechte

an der Liegenschaft setzt sich aus einer Emission von 100.000 vinkulierten

Namensaktien des Unternehmens und einer Barzahlung von 7.500 USD zusammen.

Das Unternehmen hat sich überdies bereiterklärt, den Verkäufern eine

Lizenzgebühr in Höhe von 1,5 % des Bruttoerlöses des Unternehmens durch den

Verkauf von Uran zu zahlen, das von der Liegenschaft stammt. Das

Unternehmen hat ebenfalls das alleinige Recht und die Option, jederzeit 0,5

% der gesamten Lizenzgebühr für 500.000 USD zu erwerben, und die Verkäufer

haben dem Unternehmen zusätzlich ein Vorkaufsrecht gewährt, die

verbleibenden 1,0 % der Lizenzgebühr vollständig bzw. teilweise zu kaufen.

Es wurden auf dem erworbenen Grund zwischen 1976 bis 1983

Explorationsbohrungen durch die Anschutz Corporation durchgeführt. Dies

umfasste luftgestützte radiometrische und magnetische Messungen,

detaillierte Track-Etch-Messungen, geochemische Sedimentproben und

Erdanalysen sowie Bohrungen. Insgesamt wurden auf diesem neuen Grund durch

Anschutz 18 großflächige Bohrlöcher angelegt, acht davon wiesen

Uranmineralisierungen auf. Auf dem Gebiet wurden durch das Unternehmen

ebenfalls flächendeckend bodengestützte radiometrische Messungen

durchgeführt, die kürzlich abgeschlossen wurden und mehrere

vielversprechende Zielgebiete für Bohrungsprogramme aufdeckten. Die

gesamten historischen und aktuellen Daten wurden von den Geologen des

Unternehmens zusammengestellt und werden mit der Abwicklung des Kaufs in

das laufende Bohrungsprogramm von 10.000 Metern aufgenommen.

Die Bohrungen wurden am 1. Oktober dieses Jahres auf dem Teil des

Projektgebietes eingeleitet, der sich im hundertprozentigen Besitz des

Unternehmens befindet. Vor Beginn des Bohrungsprogrammes und zeitgleich

damit wurden unter der Leitung von Dr. Bernie Schmeling, professioneller

Geophysiker und Aufsichtsratsmitglied des Unternehmens in Paraguay, eine

projektweite umfassende Strukturanalyse in der Region und eine

bodengestützte radiometrische/spektrographische Analyse durchgeführt.

Zusammen mit den historischen Daten haben diese Analysen dabei geholfen,

den Standort des ersten Bohrlochs im Rahmen der Probebohrungen festzulegen.

Die Bohrlöcher werden entlang von 'Linien' mit Ost-West-Ausrichtung

gebohrt, die Abstände zwischen den Bohrlöchern betragen einen halben bis

einen Kilometer. Für den Anfang sind vier Bohrlinien mit

Ost-West-Ausrichtung in Abständen von mehreren Kilometern geplant. Das

Bohrungsprogramm wird voraussichtlich bis ins erste Quartal 2012 andauern.

Die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden gemäß den

aufsichtsbehördlichen Erfordernissen in Kanada von National Instrument

43-101 aufbereitet und geprüft von Clyde L. Yancey, P.G., Vizepräsident für

die Exploration bei der Uranium Energy Corp, eine qualifizierte Person

gemäß National Instrument 43-101.

Kontakt Nordamerika: Investor Relations, Uranium Energy Corp:

Gebührenfrei: (866) 748-1030

Fax: (361) 888-5041

E-Mail: info@uraniumenergy.com

Information Börse:

NYSE-AMEX: UEC

Frankfurter Börse Tickersymbol: U6Z

WKN: AØJDRR

ISN: US916896103

Hinweis für US-Investoren

Die in dieser Pressemitteilung genannten Mineralressourcen wurden im

Einklang mit den Definitionsstandards für Mineralressourcen des Canadian

Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum (kanadisches Bergbauinstitut)

geschätzt, die in der Norm NI 43-101 festgelegt sind und nicht den

Richtlinien des Industry Guide 7 der amerikanischen Börsenaufsicht ('SEC')

entsprechen. Zudem handelt es sich bei gemessenen ('measured'), angezeigten

('indicated') und abgeleiteten ('inferred') Mineralressourcen um durch die

kanadischen Vorschriften anerkannte und vorgeschriebene Begriffe, die

jedoch nicht im Industry Guide 7 der SEC definiert werden und deren

Verwendung in bei der SEC eingereichten Berichten und

Registrierungserklärungen üblicherweise nicht zulässig ist. Dementsprechend

haben wir für diese in den Vereinigten Staaten keine Berichterstattung

vorgenommen. Investoren werden darauf hingewiesen, dass nicht davon

auszugehen ist, dass ein Teil oder alle der Mineralressourcen in

Mineralreserven umgewandelt werden. Diese Begriffe beinhalten ein großes

Maß an Ungewissheit hinsichtlich der Existenz und der wirtschaftlichen und

rechtlichen Durchführbarkeit. Insbesondere ist zu beachten, dass die

Wirtschaftlichkeit der Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um

Mineralreserven handelt, nicht nachgewiesen ist. Es kann nicht angenommen

werden, dass alle oder ein Teil der gemessenen, angezeigten oder

abgeleiteten Mineralressourcen zu einem bestimmten Zeitpunkt in eine höhere

Kategorie überführt werden. Gemäß den kanadischen Vorschriften können

Schätzungen abgeleiteter Mineralressourcen nicht die Grundlage für

Machbarkeits- oder andere wirtschaftliche Studien bilden. Investoren

sollten nicht davon ausgehen, dass ein Teil der in dieser Pressemitteilung

und im Technischen Bericht bekannt gegebenen gemessenen, angezeigten oder

abgeleiteten Mineralressourcen in wirtschaftlicher oder rechtlicher

Hinsicht abbaubar sind.

Safe Harbor Erklärung

Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über Fakten aus der

Vergangenheit sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung

enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen [forward-looking statements] im

dem Sinne, wie der Begriff in den geltenden amerikanischen und kanadischen

Gesetzen verwendet wird. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und

andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse,

Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der

Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen

über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele,

Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder

beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet'

oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht

davon 'aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht

oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse

'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen'

auftreten, erfolgen odererreicht werden) sind keine Aussagen über Tatsachen

aus der Vergangenheit und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen'

betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte

und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen

können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des

Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen,

Leistungen oder Erfolgen wie in solchen zukunftsgerichteten Aussagen

dargelegt, unterscheiden.

Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu

gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche

Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private

Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen

Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht,

dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen

Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine

Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.

Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und

Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse

wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen

sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige

Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse

führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser

Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den

bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich

der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen

beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act

von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen.

Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen

aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen

zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein

Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere

dar. Die im Rahmen des Privatplatzierungsangebots angebotenen und

verkauften Wertpapiere wurden nicht gemäß dem amerikanische Securities Act

von 1933 in seiner geltenden Fassung (das 'Wertpapiergesetz') oder gemäß

sonstigen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert und dürfen nicht

in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht

gemäß dem Wertpapiergesetz oder den maßgeblichen staatlichen

Wertpapiervorschriften registriert wurden oder eine Befreiung von der

entsprechenden Registrierungspflicht vorliegt.

Ende der Corporate News

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31.10.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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