Uranium Energy Corp. gibt ein angezeigtes Vorkommen von 17 Millionen Pfund U3O8 und ein abgeleitetes Vorkommen von 12 Millionen Pfund U3O8 im Rahmen des Anderson-Projektes des Unternehmens in Arizona bekannt
DGAP-News: Uranium Energy Corp. / Schlagwort(e): Bohrergebnis
Uranium Energy Corp. gibt ein angezeigtes Vorkommen von 17 Millionen
Pfund U3O8 und ein abgeleitetes Vorkommen von 12 Millionen Pfund U3O8
im Rahmen des Anderson-Projektes des Unternehmens in Arizona bekannt
08.05.2012 / 13:20
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NYSE Börsenkürzel - UEC
°
Die Uranium Energy Corp. gibt ein angezeigtes Vorkommen von 17 Millionen
Pfund U3O8 und ein abgeleitetes Vorkommen von 12 Millionen Pfund U3O8 im
Rahmen des Anderson-Projektes des Unternehmens in Arizona bekannt
Corpus Christi, TX, 8. Mai 2012 - Uranium Energy Corp. (NYSE AMEX: UEC, das
'Unternehmen' oder 'UEC') freut sich, bekannt zu geben, dass das
Unternehmen eine unabhängige Schätzung der Rohstoffvorkommen für sein
Anderson-Projekt in Yavapai County, Arizona, erhalten hat. Die Schätzung
der Rohstoffvorkommen wurde durch Bruce Davis von BD Resource Consulting
Inc. und Robert Sim von Sim Geological Inc. erstellt, beide qualifizierte
Personen im Sinne der nationalen CSA-Regelung 43-101 ('NI 43-101'). Der
technische Bericht umfasst Rohstoffvorkommen sowohl im Tagebau als auch in
unterirdischen Anlagen, die wie folgt aufgeschlüsselt werden können:
ZUSAMMENFASSUNG DER ROHRSTOFFVORKOMMEN
^
Grenzgehalt U3O8% Kilotonnen U3O8 (%) Gehalt an U3O8 (Mlbs)
Tagebauvorkommen
Angezeigt
0,01 25.422 0,028 15,5
Abgeleitet
0,01 4.633 0,024 2,5
Unterirdische Vorkommen
Angezeigt
0,035 1.426 0,049 1,5
Abgeleitet
0,035 8.362 0,052 9,5
°
Amir Adnani, Präsident und CEO von UEC, erklärte, 'Das Anderson-Projekt
verstärkt die Ansammlung von sich gerade in der Erschließungsphase
befindlichen Projekten des Unternehmens durch seine umfangreiche,
definierte Schätzung hinsichtlich der Rohstoffvorkommen. Unser Unternehmen
ist mit vier qualitativ hochwertigen Projekten der führende Akteur im
Bereich Uran in Arizona und Anderson ist dort unser Vorzeigeprojekt.
Arizona ist geschäfts- und energiefreundlich und betreibt drei der größten
Kernkraftanlagen in den Vereinigten Staaten von Amerika, die allesamt vor
kurzem ihre Lizenzverlängerungen für die nächsten 20 Jahre erhalten haben.
Wir sind im Begriff, das Genehmigungsverfahren für das Anderson-Projekt mit
der Sammlung von Daten für grundlegende Umweltstudien ins Rollen zu
bringen.'
Die Schätzung hinsichtlich des Rohstoffvorkommens an Uran basierte auf
einer Bohrleistung von insgesamt 202.707 Metern aus 1.464 Bohrlöchern,
einschließlich der Bohrarbeiten von Minerals Exploration Company ('MinEx')
(1.054 Bohrlöcher), der Urangesellschaft U.S.A. Inc. ('UG') (385
Bohrlöcher) und der 25 Bohrlöcher der Concentric Energy Corp.
('Concentric') mit Stand vom 15. April 2012, das Wirksamkeitsdatum für
diese Schätzung. Die Schätzung hinsichtlich der Rohstoffvorkommen wurde
anhand von Untersuchungsergebnissen der Bohrlochproben und der Auswertung
eines geologischen Modells angefertigt, das sich mit der räumlichen
Verteilung von Uran in der Lagerstätte beschäftigt. Schätzungen
hinsichtlich der Güte werden unter Zuhilfenahme annehmbarer
geostatistischer Verfahren erstellt, unter Verwendung einer Nennblockgröße
mit einer Länge von 10 Metern, einer Breite von 10 Metern und einer Höhe
von 2 Metern. Die Rohstoffvorkommen wurden anhand ihrer Nähe zu den
bemusterten Standorten eingestuft und werden entsprechend der
Festlegungsnormen für Rohstoff- und Mineralvorkommen des kanadischen
Instituts für Bergbau, Metallurgie und Petroleum gemeldet.
Das Anderson-Projekt erstreckt sich über eine Fläche von 9.852 Morgen (40
Quadratkilometer) und besteht aus 459 zusammenhängenden, nicht patentierten
Gangbergbau- und Seifenfeldern und zwei Parzellen des Staates Arizona. Es
befindet sich im westlichen Teil von Yavapai County ungefähr 120 Kilometer
nordwestlich von Phoenix und ungefähr 290 Kilometer vom
Workman-Creek-Projekt von UEC entfernt. Der nördliche Teil des
Anderson-Projektes beherbergt das im Tagebauverfahren abbaubare Vorkommen
und der sich daran anschließende südliche Teil beherbergt das unterirdische
Vorkommen.
Geschichte des Anderson-Projektes
Das Anderson-Projekt hat eine lange Geschichte. In den 50er Jahren des 20.
Jahrhunderts beherbergte die Liegenschaft einen kleinen Tagebaubetrieb, in
dessen Rahmen insgesamt 10.758 Tonnen Erz mit durchschnittlich 0,15 % oder
33.230 Pfund U3O8 abgebaut wurden. Die Produktion wurde im Jahre 1959
eingestellt, als die Atomenergiekommission ihr Programm zum Ankauf von
Erzen einstellte.
In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts erwarben MinEx, eine
Tochtergesellschaft der Unocal Corporation, und UG die Mehrheit der
Liegenschaft. Seit dieser Zeit wurden mehr als 1.400 Erkundungsbohrlöcher
im Rahmen des Anderson-Projektes fertiggestellt, einschließlich 1.340
Gammamessungen in den Bohrlöchern und 5.596 chemische Analysen. Diese
wurden beinahe komplett in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts von MinEx
im nördlichen Bereich der Liegenschaft und von UG im südlichen Bereich der
Liegenschaft durchgeführt.
Ende der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts wurden insgesamt zwei
Machbarkeitsstudien angefertigt, wobei jedoch Ereignisse auf den weltweiten
Märkten Anfang der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts dazu führten, dass
sowohl MinEx als auch UG ihre Schürfrechte für die Anderson-Liegenschaft
abtraten.
Im Jahre 2001 erwarb Concentric die Mehrheit dieser bestehenden Ansprüche
und führte damit die Anteile der von MinEx und UG gehaltenen Schürfrechte
zusammen. Im Jahre 2006 führte Concentric das erste Bohrprogramm auf der
Anderson-Liegenschaft seit der Abtretung durch MinEx und UG durch. Es
wurden 25 Bohrlöcher niedergebracht, um die historische Erkundungsdatenbank
von MinEx durch die 'Verdopplung' einer erheblichen Anzahl der früheren
Bohrlöcher von MinEx zu bestätigen. Es wurden insgesamt 24 normale
Bohrungen und eine Kernbohrung mit einer Gesamtlänge von 2.465 Metern
durchgeführt. Auf dem früher durch UG bearbeiteten Teil der Liegenschaft
wurden keine Bestätigungsbohrungen durchgeführt. Im Jahre 2008 beauftragte
Concentric die Mountain States Research & Development International Inc.
damit, eine verfahrenstechnische Abschätzung anzufertigen, deren Ergebnisse
im Rahmen eines Berichtes mit dem Titel 'Schlussbericht der vorläufigen
Abschätzungen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Kosten,
Anderson-Uran-Projekt, Yavapai County, Arizona' bekannt gemacht wurden.
Die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden in
Übereinstimmung mit den Anforderungen der kanadischen Behörden in der NI
43-101 erstellt und seitens Clyde L. Yancey, Berufsgeologe, Vizepräsident
Exploration für das Unternehmen, eine qualifizierte Person in
Übereinstimmung mit der NI 43-101, überprüft. Wir gehen davon aus, dass der
technische Bericht binnen 45 Tagen zur Verfügung stehen wird.
Über Uranium Energy Corp.:
Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uran-Produktions-,
Erschließungs- und Explorationsgesellschaft, die das neueste Uranbergwerk
Nordamerikas betreibt. Die vollständig lizensierte und zugelassene
Hobson-Verarbeitungsanlage ist der Mittelpunkt all ihrer Projekte im
südlichen Texas, einschließlich dem
Palangana-In-Situ-Rückgewinnungsprojekt, das die anfängliche Produktion
steigert und dem Goliad-In-Situ-Rückgewinnungsprojekt, für das die
Bergbauzulassung vergeben wurde und das sich im Anfangsstadium der
Errichtung des Bergwerks befindet. Die Tätigkeiten von UEC werden von
Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche über ausgezeichnete Kenntnisse
verfügt, welche über Jahrzehnte durch praktische Erfahrung in den zentralen
Elementen der Uran-exploration bzw. -erschließung und dem Uran-Bergbau
gewonnen wurden.
Ansprechpartner Nordamerika: Investor Relations, Uranium Energy Corp.:
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen:
NYSE-AMEX: UEC
Kürzel an der Frankfurter Börse: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103
Hinweis für US-Investoren
Die in dieser Pressemitteilung genannten Rohstoffvorkommen wurden in
Übereinstimmung mit den Festlegungsnormen für Rohstoffvorkommen des
kanadischen Instituts für Bergbau, Metallurgie und Petroleum geschätzt, die
in der Norm NI 43-101 festgelegt sind und entsprechen nicht den Richtlinien
des Industry Guide 7 der amerikanischen Börsenaufsicht ('SEC'). Zudem
handelt es sich bei den Begriffen gemessene Rohstoffvorkommen, angezeigte
Rohstoffvorkommen und abgeleitete Rohstoffvorkommen um durch die
kanadischen Vorschriften anerkannte und vorgeschriebene Begriffe, die
jedoch nicht im Industry Guide 7 der SEC definiert werden und deren
Verwendung in bei der SEC eingereichten Berichten und
Registrierungserklärungen üblicherweise nicht zulässig ist. Dementsprechend
haben wir diese in den Vereinigten Staaten nicht gemeldet. Investoren
werden darauf hingewiesen, dass nicht davon auszugehen ist, dass ein Teil
oder alle der Rohstoffvorkommen in diesen Kategorien jemals in
Mineralvorkommen umgewandelt werden. Diese Begriffe beinhalten ein großes
Maß an Unsicherheit hinsichtlich der Existenz und der wirtschaftlichen und
rechtlichen Durchführbarkeit. Insbesondere ist zu beachten, dass die
Wirtschaftlichkeit der Rohstoffvorkommen, bei denen es sich nicht um
Mineralvorkommen handelt, nicht nachgewiesen ist. Es ist nicht davon
auszugehen, dass alle oder ein Teil der gemessenen Rohstoffvorkommen,
angezeigten Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen jemals in
eine höhere Kategorie überführt werden. Gemäß den kanadischen Vorschriften
können Schätzungen abgeleiteter Rohstoffvorkommen nicht die Grundlage für
Machbarkeits- oder andere wirtschaftliche Studien bilden. Investoren
sollten nicht davon ausgehen, dass ein Teil der in dieser Pressemitteilung
und im technischen Bericht bekannt gegebenen gemessenen Rohstoffvorkommen,
angezeigten Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen in
wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht abbaubar ist.
Safe Harbor Statement
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen
sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten
sind, zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung
dieses Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen.
Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf
Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht
bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche
anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen,
Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige
Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht
immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht',
'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant',
'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl
wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht',
'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen
oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und
müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche
zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken,
Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens sich
wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen
unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck
kommen oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen
unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten,
Variationen im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der
Rohstoffvorkommen verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die
Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die sich
daraus ergebende Verwässerung durch die Beschaffung von Kapital über den
Verkauf von Anteilen, durch Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken
der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem der Risiken im
Zusammenhang mit der Umwelt, Verzögerungen bezüglich des Erhalts von
Genehmigungen, Freigaben und Finanzierung von der Regierung oder bezüglich
des Abschlusses der Erschließungs- und Bautätigkeiten, Streitigkeiten über
Rechtsansprüche oder Ansprüche und Beschränkungen im Zusammenhang mit der
Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige
Faktoren zu erkennen, durch die tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder
Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen oder Ergebnissen abweichen können,
gibt es unter Umständen andere Faktoren, die dazu führen, dass Aktivitäten,
Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt
sind. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass sich solche Aussagen als genau
herausstellen werden, da sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen
Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen
und Ereignissen unterscheiden könnten. Dementsprechend werden die Leser
darauf hingewiesen, dass sie sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete
Aussagen in dieser Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten
verlassen, auf die im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu
gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche
Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private
Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen
Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht,
dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen
Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine
Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.
Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und
Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse
wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen
sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige
Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse
führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser
Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den
bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich
der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act
von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen.
Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen
aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen
zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein
Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere
dar.
Ende der Corporate News
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08.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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168609 08.05.2012
DGAP-News: Uranium Energy Corp. / Schlagwort(e): Bohrergebnis
Uranium Energy Corp. gibt ein angezeigtes Vorkommen von 17 Millionen
Pfund U3O8 und ein abgeleitetes Vorkommen von 12 Millionen Pfund U3O8
im Rahmen des Anderson-Projektes des Unternehmens in Arizona bekannt
08.05.2012 / 13:20
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NYSE Börsenkürzel - UEC
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Die Uranium Energy Corp. gibt ein angezeigtes Vorkommen von 17 Millionen
Pfund U3O8 und ein abgeleitetes Vorkommen von 12 Millionen Pfund U3O8 im
Rahmen des Anderson-Projektes des Unternehmens in Arizona bekannt
Corpus Christi, TX, 8. Mai 2012 - Uranium Energy Corp. (NYSE AMEX: UEC, das
'Unternehmen' oder 'UEC') freut sich, bekannt zu geben, dass das
Unternehmen eine unabhängige Schätzung der Rohstoffvorkommen für sein
Anderson-Projekt in Yavapai County, Arizona, erhalten hat. Die Schätzung
der Rohstoffvorkommen wurde durch Bruce Davis von BD Resource Consulting
Inc. und Robert Sim von Sim Geological Inc. erstellt, beide qualifizierte
Personen im Sinne der nationalen CSA-Regelung 43-101 ('NI 43-101'). Der
technische Bericht umfasst Rohstoffvorkommen sowohl im Tagebau als auch in
unterirdischen Anlagen, die wie folgt aufgeschlüsselt werden können:
ZUSAMMENFASSUNG DER ROHRSTOFFVORKOMMEN
^
Grenzgehalt U3O8% Kilotonnen U3O8 (%) Gehalt an U3O8 (Mlbs)
Tagebauvorkommen
Angezeigt
0,01 25.422 0,028 15,5
Abgeleitet
0,01 4.633 0,024 2,5
Unterirdische Vorkommen
Angezeigt
0,035 1.426 0,049 1,5
Abgeleitet
0,035 8.362 0,052 9,5
°
Amir Adnani, Präsident und CEO von UEC, erklärte, 'Das Anderson-Projekt
verstärkt die Ansammlung von sich gerade in der Erschließungsphase
befindlichen Projekten des Unternehmens durch seine umfangreiche,
definierte Schätzung hinsichtlich der Rohstoffvorkommen. Unser Unternehmen
ist mit vier qualitativ hochwertigen Projekten der führende Akteur im
Bereich Uran in Arizona und Anderson ist dort unser Vorzeigeprojekt.
Arizona ist geschäfts- und energiefreundlich und betreibt drei der größten
Kernkraftanlagen in den Vereinigten Staaten von Amerika, die allesamt vor
kurzem ihre Lizenzverlängerungen für die nächsten 20 Jahre erhalten haben.
Wir sind im Begriff, das Genehmigungsverfahren für das Anderson-Projekt mit
der Sammlung von Daten für grundlegende Umweltstudien ins Rollen zu
bringen.'
Die Schätzung hinsichtlich des Rohstoffvorkommens an Uran basierte auf
einer Bohrleistung von insgesamt 202.707 Metern aus 1.464 Bohrlöchern,
einschließlich der Bohrarbeiten von Minerals Exploration Company ('MinEx')
(1.054 Bohrlöcher), der Urangesellschaft U.S.A. Inc. ('UG') (385
Bohrlöcher) und der 25 Bohrlöcher der Concentric Energy Corp.
('Concentric') mit Stand vom 15. April 2012, das Wirksamkeitsdatum für
diese Schätzung. Die Schätzung hinsichtlich der Rohstoffvorkommen wurde
anhand von Untersuchungsergebnissen der Bohrlochproben und der Auswertung
eines geologischen Modells angefertigt, das sich mit der räumlichen
Verteilung von Uran in der Lagerstätte beschäftigt. Schätzungen
hinsichtlich der Güte werden unter Zuhilfenahme annehmbarer
geostatistischer Verfahren erstellt, unter Verwendung einer Nennblockgröße
mit einer Länge von 10 Metern, einer Breite von 10 Metern und einer Höhe
von 2 Metern. Die Rohstoffvorkommen wurden anhand ihrer Nähe zu den
bemusterten Standorten eingestuft und werden entsprechend der
Festlegungsnormen für Rohstoff- und Mineralvorkommen des kanadischen
Instituts für Bergbau, Metallurgie und Petroleum gemeldet.
Das Anderson-Projekt erstreckt sich über eine Fläche von 9.852 Morgen (40
Quadratkilometer) und besteht aus 459 zusammenhängenden, nicht patentierten
Gangbergbau- und Seifenfeldern und zwei Parzellen des Staates Arizona. Es
befindet sich im westlichen Teil von Yavapai County ungefähr 120 Kilometer
nordwestlich von Phoenix und ungefähr 290 Kilometer vom
Workman-Creek-Projekt von UEC entfernt. Der nördliche Teil des
Anderson-Projektes beherbergt das im Tagebauverfahren abbaubare Vorkommen
und der sich daran anschließende südliche Teil beherbergt das unterirdische
Vorkommen.
Geschichte des Anderson-Projektes
Das Anderson-Projekt hat eine lange Geschichte. In den 50er Jahren des 20.
Jahrhunderts beherbergte die Liegenschaft einen kleinen Tagebaubetrieb, in
dessen Rahmen insgesamt 10.758 Tonnen Erz mit durchschnittlich 0,15 % oder
33.230 Pfund U3O8 abgebaut wurden. Die Produktion wurde im Jahre 1959
eingestellt, als die Atomenergiekommission ihr Programm zum Ankauf von
Erzen einstellte.
In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts erwarben MinEx, eine
Tochtergesellschaft der Unocal Corporation, und UG die Mehrheit der
Liegenschaft. Seit dieser Zeit wurden mehr als 1.400 Erkundungsbohrlöcher
im Rahmen des Anderson-Projektes fertiggestellt, einschließlich 1.340
Gammamessungen in den Bohrlöchern und 5.596 chemische Analysen. Diese
wurden beinahe komplett in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts von MinEx
im nördlichen Bereich der Liegenschaft und von UG im südlichen Bereich der
Liegenschaft durchgeführt.
Ende der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts wurden insgesamt zwei
Machbarkeitsstudien angefertigt, wobei jedoch Ereignisse auf den weltweiten
Märkten Anfang der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts dazu führten, dass
sowohl MinEx als auch UG ihre Schürfrechte für die Anderson-Liegenschaft
abtraten.
Im Jahre 2001 erwarb Concentric die Mehrheit dieser bestehenden Ansprüche
und führte damit die Anteile der von MinEx und UG gehaltenen Schürfrechte
zusammen. Im Jahre 2006 führte Concentric das erste Bohrprogramm auf der
Anderson-Liegenschaft seit der Abtretung durch MinEx und UG durch. Es
wurden 25 Bohrlöcher niedergebracht, um die historische Erkundungsdatenbank
von MinEx durch die 'Verdopplung' einer erheblichen Anzahl der früheren
Bohrlöcher von MinEx zu bestätigen. Es wurden insgesamt 24 normale
Bohrungen und eine Kernbohrung mit einer Gesamtlänge von 2.465 Metern
durchgeführt. Auf dem früher durch UG bearbeiteten Teil der Liegenschaft
wurden keine Bestätigungsbohrungen durchgeführt. Im Jahre 2008 beauftragte
Concentric die Mountain States Research & Development International Inc.
damit, eine verfahrenstechnische Abschätzung anzufertigen, deren Ergebnisse
im Rahmen eines Berichtes mit dem Titel 'Schlussbericht der vorläufigen
Abschätzungen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Kosten,
Anderson-Uran-Projekt, Yavapai County, Arizona' bekannt gemacht wurden.
Die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden in
Übereinstimmung mit den Anforderungen der kanadischen Behörden in der NI
43-101 erstellt und seitens Clyde L. Yancey, Berufsgeologe, Vizepräsident
Exploration für das Unternehmen, eine qualifizierte Person in
Übereinstimmung mit der NI 43-101, überprüft. Wir gehen davon aus, dass der
technische Bericht binnen 45 Tagen zur Verfügung stehen wird.
Über Uranium Energy Corp.:
Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uran-Produktions-,
Erschließungs- und Explorationsgesellschaft, die das neueste Uranbergwerk
Nordamerikas betreibt. Die vollständig lizensierte und zugelassene
Hobson-Verarbeitungsanlage ist der Mittelpunkt all ihrer Projekte im
südlichen Texas, einschließlich dem
Palangana-In-Situ-Rückgewinnungsprojekt, das die anfängliche Produktion
steigert und dem Goliad-In-Situ-Rückgewinnungsprojekt, für das die
Bergbauzulassung vergeben wurde und das sich im Anfangsstadium der
Errichtung des Bergwerks befindet. Die Tätigkeiten von UEC werden von
Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche über ausgezeichnete Kenntnisse
verfügt, welche über Jahrzehnte durch praktische Erfahrung in den zentralen
Elementen der Uran-exploration bzw. -erschließung und dem Uran-Bergbau
gewonnen wurden.
Ansprechpartner Nordamerika: Investor Relations, Uranium Energy Corp.:
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen:
NYSE-AMEX: UEC
Kürzel an der Frankfurter Börse: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103
Hinweis für US-Investoren
Die in dieser Pressemitteilung genannten Rohstoffvorkommen wurden in
Übereinstimmung mit den Festlegungsnormen für Rohstoffvorkommen des
kanadischen Instituts für Bergbau, Metallurgie und Petroleum geschätzt, die
in der Norm NI 43-101 festgelegt sind und entsprechen nicht den Richtlinien
des Industry Guide 7 der amerikanischen Börsenaufsicht ('SEC'). Zudem
handelt es sich bei den Begriffen gemessene Rohstoffvorkommen, angezeigte
Rohstoffvorkommen und abgeleitete Rohstoffvorkommen um durch die
kanadischen Vorschriften anerkannte und vorgeschriebene Begriffe, die
jedoch nicht im Industry Guide 7 der SEC definiert werden und deren
Verwendung in bei der SEC eingereichten Berichten und
Registrierungserklärungen üblicherweise nicht zulässig ist. Dementsprechend
haben wir diese in den Vereinigten Staaten nicht gemeldet. Investoren
werden darauf hingewiesen, dass nicht davon auszugehen ist, dass ein Teil
oder alle der Rohstoffvorkommen in diesen Kategorien jemals in
Mineralvorkommen umgewandelt werden. Diese Begriffe beinhalten ein großes
Maß an Unsicherheit hinsichtlich der Existenz und der wirtschaftlichen und
rechtlichen Durchführbarkeit. Insbesondere ist zu beachten, dass die
Wirtschaftlichkeit der Rohstoffvorkommen, bei denen es sich nicht um
Mineralvorkommen handelt, nicht nachgewiesen ist. Es ist nicht davon
auszugehen, dass alle oder ein Teil der gemessenen Rohstoffvorkommen,
angezeigten Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen jemals in
eine höhere Kategorie überführt werden. Gemäß den kanadischen Vorschriften
können Schätzungen abgeleiteter Rohstoffvorkommen nicht die Grundlage für
Machbarkeits- oder andere wirtschaftliche Studien bilden. Investoren
sollten nicht davon ausgehen, dass ein Teil der in dieser Pressemitteilung
und im technischen Bericht bekannt gegebenen gemessenen Rohstoffvorkommen,
angezeigten Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen in
wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht abbaubar ist.
Safe Harbor Statement
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen
sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten
sind, zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung
dieses Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen.
Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf
Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht
bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche
anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen,
Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige
Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht
immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht',
'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant',
'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl
wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht',
'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen
oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und
müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche
zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken,
Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens sich
wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen
unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck
kommen oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen
unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten,
Variationen im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der
Rohstoffvorkommen verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die
Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die sich
daraus ergebende Verwässerung durch die Beschaffung von Kapital über den
Verkauf von Anteilen, durch Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken
der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem der Risiken im
Zusammenhang mit der Umwelt, Verzögerungen bezüglich des Erhalts von
Genehmigungen, Freigaben und Finanzierung von der Regierung oder bezüglich
des Abschlusses der Erschließungs- und Bautätigkeiten, Streitigkeiten über
Rechtsansprüche oder Ansprüche und Beschränkungen im Zusammenhang mit der
Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige
Faktoren zu erkennen, durch die tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder
Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen oder Ergebnissen abweichen können,
gibt es unter Umständen andere Faktoren, die dazu führen, dass Aktivitäten,
Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt
sind. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass sich solche Aussagen als genau
herausstellen werden, da sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen
Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen
und Ereignissen unterscheiden könnten. Dementsprechend werden die Leser
darauf hingewiesen, dass sie sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete
Aussagen in dieser Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten
verlassen, auf die im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu
gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche
Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private
Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen
Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht,
dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen
Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine
Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.
Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und
Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse
wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen
sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige
Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse
führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser
Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den
bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich
der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act
von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen.
Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen
aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen
zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein
Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere
dar.
Ende der Corporate News
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08.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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168609 08.05.2012