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DGAP-News: Veris Gold Corp. gibt Einführung einer Vorankündigungsrichtlinie (Advance Notice Policy) bekannt (deutsch)

Veröffentlicht am 29.01.2013, 13:21
Veris Gold Corp. gibt Einführung einer Vorankündigungsrichtlinie (Advance Notice Policy) bekannt

DGAP-News: Veris Gold Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges

Veris Gold Corp. gibt Einführung einer Vorankündigungsrichtlinie

(Advance Notice Policy) bekannt

29.01.2013 / 13:21

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Vancouver, British Columbia, Kanada. 28. Januar 2013. Veris Gold Corp.

(WKN: A1J6DZ; TSX: VG; OTCQB: YNGFF) gab heute bekannt, dass der Board of

Directors des Unternehmens am 28. Januar 2013 eine

Vorankündigungsrichtlinie (die 'Richtlinie') genehmigt hat. Diese

Richtlinie schließt unter anderem eine Regelung ein, die eine

Vorankündigung an das Unternehmen unter den Umständen verlangt, wo eine

Nominierung von Personen für die Wahl in den Board of Directors durch

Aktionäre des Unternehmens erfolgt, außer durch: (i) einen 'Vorschlag'

gemäß Sparte 7 des Business Corporation Act (British Columbia) (das

'Gesetz'); oder (ii) durch Verlangen der Aktionäre gemäß Absatz 167 des

Gesetzes.

Die Richtlinie legt unter anderem einen Stichtag fest, bis zu dem die

eingetragenen Inhaber von Stammaktien der Veris Gold die Nominierungen der

Directors beim Secretary des Unternehmens vor der Jahreshaupt- und

Sonderversammlung der Aktionäre einreichen müssen. Die Richtlinie legt auch

fest, dass ein Aktionär die spezifische Information beim Secretary des

Unternehmens in schriftlicher Form einreichen muss, damit die Nominierung

gültig ist. Keine Person ist als ein Director des Unternehmens wählbar,

sofern sie nicht gemäß der Regelungen dieser Richtlinie nominiert wurde.

Im Fall der Jahreshauptversammlung der Aktionäre muss das Unternehmen nicht

weniger als 30 Tage und nicht mehr als 65 Tage vor dem Datum der

Jahreshauptversammlung benachrichtigt werden. Wird jedoch die

Jahreshauptversammlung an einem Datum abgehalten, das weniger als 65 Tage

nach dem Datum der öffentlichen Ankündigung der Jahreshauptversammlung

liegt, kann die Benachrichtigung nicht später als zu Geschäftsschluss am

10. Tag nach dieser öffentlichen Ankündigung erfolgen.

Im Fall einer Sonderversammlung der Aktionäre (die nicht ebenfalls eine

Jahreshauptversammlung ist) kann die Benachrichtigung an das Unternehmen

nicht später als zu Geschäftsschluss am 15. Tag nach der ersten

öffentlichen Ankündigung des Datums der Sonderversammlung erfolgen.

Die Richtlinie ist in Kraft und Wirkung ab dem Datum der Genehmigung. Laut

Konditionen der Richtlinie wird die Richtlinie den Aktionären des

Unternehmens zur Verabschiedung auf der nächsten Jahreshauptversammlung

vorgelegt. Falls die Richtlinie auf der Versammlung nicht durch einen

Beschluss mit einfacher Mehrheit bestätigt wird, wird die Richtlinie

erlöschen und wird nach Erlöschen auf der Jahreshauptversammlung nicht

weiter in Kraft und Wirkung sein.

Der vollständige Text der Richtlinie ist bei SEDAR unter www.sedar.com

erhältlich.

Über Veris Gold Corp.



Veris Gold Corp. ist ein nordamerikanischer Goldproduzent, der neue

Goldlagerstätten entdeckt und entwickelt sowie Goldminen betreibt. Das

Unternehmen besitzt ein breit gefächertes Portfolio von Gold-, Silber-,

Zink- und Kupferliegenschaften im Yukon Territory und British Columbia in

Kanada sowie in dem US-Bundesstaat Nevada. Der Schwerpunkt des Unternehmens

liegt auf der Akquisition und Weiterentwicklung von bereits entwickelten

und produzierenden Goldliegenschaften. Die Fortsetzung des Wachstums wird

durch eine Erhöhung oder den Beginn der Produktion auf den bestehenden

Liegenschaften des Unternehmens neben den oben erwähnten geplanten

Akquisitionen erfolgen.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Veris Gold Corp.

900 - 688 West Hastings Street

Vancouver, BC, Canada V6B 1P1

Tel: +1 (604) 688 9427

Fax +1 (604) 688 9426

www.verisgold.com

Nicole Sanches

Investor Relations Manager

nicole@verisgold.ca

CHF Investor Relations

Jeanny So

Director of Operations

Tel: (416) 868-1079 ext. 225

Email: jeanny@chfir.com

www.chfir.com

AXINO AG

investor & media relations

Königstraße 26

70173 Stuttgart

Tel. +49 (711) 253592 30

Fax +49 (711) 253592 33

service@axino.de

www.axino.de



Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung.

Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine

Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.

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200062 29.01.2013

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