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DGAP-News: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG (deutsch)

Veröffentlicht am 17.02.2012, 17:15
Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

DGAP-News: Marbert Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs.

2 Satz 1 WpHG

17.02.2012 / 17:15

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MARBERT Holding AG

Düsseldorf

Veröffentlichung nach § 37 q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat

festgestellt, dass der Konzernabschluss zum 31.12.2009, der

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009 und der Zwischenlagebericht

für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahrs 2010 der MARBERT Holding AG

fehlerhaft sind:

1. Die MARBERT Holding AG hat in der Konzerngesamtergebnisrechnung im

Konzernabschluss die sonstigen betrieblichen Erträge und damit das

Konzerngesamtergebnis um EUR 3,5 Mio. zu hoch ausgewiesen und es

unterlassen, stattdessen richtigerweise in der Bilanz eine

Verbindlichkeit in Höhe von EUR 3,5 Mio. auszuweisen, weil sie einen

Forderungsverzicht vom 05.05.2010 in Höhe von EUR 3,5 Mio.

ertragswirksam berücksichtigt hat.

Dies verstößt gegen IAS 10.10, wonach die im Abschluss erfassten Beträge

wegen eines nicht zu berücksichtigten Ereignisses nach dem

Abschlussstichtag nicht angepasst werden dürfen.

2. Die MARBERT Holding AG hat im Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr

2009 nicht über das Liquiditätsrisiko berichtet, dass aus der

Geschäftsbeziehung mit der Beauty Brands Vertriebs GmbH, Baden-Baden,

einer Tochtergesellschaft der Beauty Brands Holding & Lizenz GmbH,

Salzburg, resultiert. Es fehlt weiterhin die Erläuterung des Risikos

für die Vermögenslage, das sich aus einem Forderungsbestand zum

Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses am 23.06.2010 gegenüber

der Beauty Brands Vertriebs GmbH in Höhe von EUR 6,3 Mio. ergibt

(Gesamtbestand Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum

31.12.2009: EUR 2,5 Mio.).

Auch über das Risiko für die Ertragslage, das aus der Abhängigkeit der

künftigen Umsatzerlöse von der Geschäftsbeziehung mit der Beauty Brands

Vertriebs GmbH resultiert, wird nicht berichtet. Schließlich fehlt die

Darstellung, Beurteilung und Erläuterung der Entscheidung, die Beauty

Brands Holding & Lizenz unmittelbar nach dem Aufstellungszeitpunkt des

Konzernabschlusses zu übernehmen.

Dies verstößt gegen § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, wonach im Konzernlagebericht

die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

zu beurteilen und zu erläutern ist.

3. Die MARBERT Holding AG hat im Zwischenlagebericht für die ersten sechs

Monate des Geschäftsjahrs 2010 nicht über die Chancen und Risiken für

die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage berichtet, die aus der am

13.07.2010 erfolgten Übernahme von 70 % der Anteile an der Beauty

Brands Holding & Lizenz GmbH resultieren.

Dies verstößt gegen §§ 37 y, 37 w Abs. 4 Satz 1 WpHG, wonach wesentliche

Chancen und Risiken für die dem Berichtszeitraum folgenden sechs Monate des

Geschäftsjahrs zu beschreiben sind.

Düsseldorf, Februar 2012

MARBERT Holding AG

Der Vorstand

Ende der Corporate News

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17.02.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Marbert Holding AG

Bonner Straße 155

40589 Düsseldorf

Deutschland

Telefon: 0211-7953-0

Fax: 0211-7953-222

E-Mail: info@marbert.de

Internet: www.marbertfinance.com

ISIN: DE000A0S84W0

WKN: A0S84W

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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157285 17.02.2012

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