Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
DGAP-News: Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
26.03.2013 / 15:33
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Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
festgestellt, dass der Konzernabschluss der Deutsche EuroShop AG zum
Abschlussstichtag 31.12.2011 fehlerhaft ist:
1. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist die Position
'Bewertungsergebnis' um 8,3 Mio. EUR zu gering ausgewiesen, weil der
Aufwand für einen Unternehmenszusammenschluss im Zusammenhang mit dem
Erwerb des 'Billstedt-Center Hamburg', der im Geschäftsjahr 2010 zu
erfassen gewesen wäre, fälschlicherweise im Geschäftsjahr 2011 erfasst
worden ist.
Dies verstößt gegen IFRS 3.53, wonach der Erwerber mit einem
Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten als Aufwand in den Perioden
zu bilanzieren hat, in denen sie angefallen sind.
2. In der Konzernkapitalflussrechnung 2011 werden im Cashflow aus
betrieblicher Tätigkeit Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von 155,2 Mio.
EUR und im Cashflow aus Investitionstätigkeit Zahlungsmittelabflüsse in
gleicher Höhe jeweils im Zusammenhang mit dem Erwerb des
'Billstedt-Center Hamburg' ausgewiesen, ohne dass in dieser Höhe
Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse in dieser Periode tatsächlich
stattgefunden haben.
Dies verstößt gegen IAS 7.10, wonach die Kapitalflussrechnung nur die
tatsächlichen Cashflows der Periode zu enthalten hat.
Ende der Corporate News
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26.03.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche EuroShop AG
Wandsbeker Str. 3-7
20179 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 413 579-0
Fax: +49 (0)40 413 579-29
E-Mail: ir@deutsche-euroshop.de
Internet: www.deutsche-euroshop.de
ISIN: DE0007480204
WKN: 748020
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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205231 26.03.2013
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1. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist die Position
'Bewertungsergebnis' um 8,3 Mio. EUR zu gering ausgewiesen, weil der
Aufwand für einen Unternehmenszusammenschluss im Zusammenhang mit dem
Erwerb des 'Billstedt-Center Hamburg', der im Geschäftsjahr 2010 zu
erfassen gewesen wäre, fälschlicherweise im Geschäftsjahr 2011 erfasst
worden ist.
Dies verstößt gegen IFRS 3.53, wonach der Erwerber mit einem
Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten als Aufwand in den Perioden
zu bilanzieren hat, in denen sie angefallen sind.
2. In der Konzernkapitalflussrechnung 2011 werden im Cashflow aus
betrieblicher Tätigkeit Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von 155,2 Mio.
EUR und im Cashflow aus Investitionstätigkeit Zahlungsmittelabflüsse in
gleicher Höhe jeweils im Zusammenhang mit dem Erwerb des
'Billstedt-Center Hamburg' ausgewiesen, ohne dass in dieser Höhe
Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse in dieser Periode tatsächlich
stattgefunden haben.
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