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DGAP-Stimmrechte: FAST Casualwear AG (deutsch)

Veröffentlicht am 11.07.2012, 18:03
Aktualisiert 11.07.2012, 18:04
FAST Casualwear AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

FAST Casualwear AG

11.07.2012 18:02

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Herr Ezzat Jallad, Vereinigte Arabische Emirate, hat uns am 10. Juli 2012

gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FAST

Casualwear AG, Hamburg, Deutschland (ISIN: DE000A1PHFG5, WKN: A1PHFG) zum

Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der Aktien der FAST Casualwear AG zum

Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse am 06. Juli

2012 9,717 % (1.100.000 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihm 9,717 % (1.100.000 Stimmrechte) über die RDS Family Trust,

Avarua, Cookinseln, die Silver Rock Group Limited, Tortola, Britische

Jungferninseln, die Silver Stone Advisors LLC, Charlestown, Nevis und die

Silver Rock Capital Ltd., Charlestown, Nevis nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

WpHG zuzurechnen.

Die RDS Family Trust, Avarua, Cookinseln, hat uns am 10. Juli 2012 gemäß §

21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FAST

Casualwear AG, Hamburg, Deutschland (ISIN: DE000A1PHFG5, WKN: A1PHFG) zum

Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der Aktien der FAST Casualwear AG zum

Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse am 06. Juli

2012 9,717 % (1.100.000 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 9,717 % (1.100.000 Stimmrechte) über die Silver Rock Group

Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, die Silver Stone Advisors LLC,

Charlestown, Nevis und die Silver Rock Capital Ltd., Charlestown, Nevis

nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Silver Rock Group Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns

am 10. Juli 2012 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr

Stimmrechtsanteil an der FAST Casualwear AG, Hamburg, Deutschland (ISIN:

DE000A1PHFG5, WKN: A1PHFG) zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der

Aktien der FAST Casualwear AG zum Handel am regulierten Markt der

Frankfurter Wertpapierbörse am 06. Juli 2012 9,717 % (1.100.000

Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 9,717 % (1.100.000 Stimmrechte) über die Silver Rock Capital

Ltd., Charlestown, Nevis und die Silver Stone Advisors LLC, Charlestown,

Nevis nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

11.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: FAST Casualwear AG

Am Herrengraben 1

20459 Hamburg

Deutschland

Internet: www.fast-casualwear.com



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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