😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-Stimmrechte: First Sensor AG (deutsch)

Veröffentlicht am 01.11.2011, 12:41
Aktualisiert 01.11.2011, 12:44
First Sensor AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

First Sensor AG

01.11.2011 12:41

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

1.)

Herr Daniel Hopp, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. Oktober

2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG,

Berlin, Deutschland am 25. Oktober 2011 die Schwellen von 25 % und 20 % der

Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 18,89 % (1.859.605

Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche Stimmrechte sind Herrn Daniel Hopp nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von Herrn Daniel

Hopp kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der First Sensor

AG, Berlin, Deutschland jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

- DAH Beteiligungs GmbH,

- Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,

- Hopp Verwaltungs GmbH.

2.)

Die Hopp Verwaltungs GmbH, Mannheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1

WpHG am 28. Oktober 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

First Sensor AG, Berlin, Deutschland am 25. Oktober 2011 die Schwellen von

25 % und 20 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 18,89 %

(1.859.605 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche Stimmrechte sind der Hopp Verwaltungs GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz

1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von der Hopp

Verwaltungs GmbH kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der

First Sensor AG, Berlin, Deutschland jeweils 3 % oder mehr beträgt,

gehalten:

- DAH Beteiligungs GmbH,

- Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.

3.)

Die Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Mannheim, Deutschland hat

uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. Oktober 2011 mitgeteilt, dass ihr

Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland am 25.

Oktober 2011 die Schwellen von 25 % und 20 % der Stimmrechte unterschritten

hat und zu diesem Tag 18,89 % (1.859.605 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche Stimmrechte sind der Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgendes von der Hopp

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG kontrolliertes Unternehmen, dessen

Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland jeweils 3 %

oder mehr beträgt, gehalten:

- DAH Beteiligungs GmbH.

4.)

Die DAH Beteiligungs GmbH, Mannheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1

WpHG am 28. Oktober 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

First Sensor AG, Berlin, Deutschland am 25. Oktober 2011 die Schwellen von

25 % und 20 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 18,89 %

(1.859.605 Stimmrechte) beträgt.

01.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------



Sprache: Deutsch

Unternehmen: First Sensor AG

Peter-Behrens-Straße 15

12459 Berlin

Deutschland

Internet: www.first-sensor.com



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



---------------------------------------------------------------------------

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.